Brauche Rat / Was soll ich tun? :( F20 Montagsauto
Zitat:
Servus
Also wenn ich das richtig verstanden habe, hast du schon mehrmals reparieren lassen!! Jeder Händler hat mindestens 3 mal Nachbesserung, die er durchführen kann!! 2 Wochen nach Kauf des Fahrzeugs kann das ohne Gründe mit Abzug von km zb zurücktreten!! Innerhalb eines halben Jahres gehen diese Gründe mit Großem Abzug und schriftlicher Kündigung des Vertrages, wegen Nichteinhaltung der Vertraglich zugesicherten Angaben des Fahrzeugs!! Es gibt tolle Möglichkeiten auch mit sogenannten schlichtern eine Einigung zu finden!! Wenn nicht einen Fachmann Anwalt hinzuziehen!
Ich würde es so machen das der zb ADAC oder andere davon mitbekommen und dann dies dem Autohaus sagen, das auch beim nicht kooperieren die Zeitung davon was mitbekommt! 😀
Lass dich nicht für dumm verkaufen und mach das du Ersatz oder dein Geld bekommst auch mit Km Abzug!!
(Zitat von: Roterwassermaxx)
Ich will da mal schnell einhaken, weil...
... in dem Text stimmt so ziemlich gar nix.
1. gilt die Nachbesserung inzwischen nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Drei gabs afair zuletzt vor 25 Jahren (vor der Schuldrechtsreform). Zu beachten ist dahingehend, dass sich die zwei Versuche auf denselben Mangel beziehen müssen.
2. kann niemand bei jedem Kauf "einfach so" zwei Wochen nach dem Kauf zurücktreten. Diese Besonderheit, dass man eine gewisse Zeit nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann, gibts vor allem beim Fernabsatzgeschäft (Telefon, Internet, ...) und beim Haustürgeschäft - jeweils im Verhältnis Unternehmer - Verbraucher. Wenn der Händler, dessen Geschäft man betritt (scheißegal, ob Autohaus oder Kiesplatz oder Bäcker), den Kaufgegenstand einfach so zurücknimmt, wars ein Akt endloser Güte und Barmherzigkeit - auch bekannt als "Kulanz"
3. Wenn der Kaufgegenstand sachmangelbehaftet ist, sollte man nicht versuchen, den Vertrag zu kündigen (was ohnehin nicht geht). So Dinge wie "Schadenersatzansprüche", "Rücktrittsrecht" usw. erfordert ein Schuldverhältnis, also einen Vertrag.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied: seit 2005
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Hallo mb100,
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Gruß
Moin
Also naja sorry!! Ich kann mich nur auf die von meinem Anwalt und dessen Paragraphen berufen!!!
Das mit der Nachbesserung ist klar das hab ich falsch geschrieben, es geht um den selben Fehler ganz genau!! 😉
Trotzdem kann ich bei gewissen Mängeln von einem Vertrag zurücktreten!! Innerhalb gewisser zeit die vertraglich und gesetzliche Regelung beinhaltet ( Die genaue Sachlage muss ich auch nochmal klären welche Zeit und Mängel)
Zitat:
Trotzdem kann ich bei gewissen Mängeln von einem Vertrag zurücktreten!! Innerhalb gewisser zeit die vertraglich und gesetzliche Regelung beinhaltet ( Die genaue Sachlage muss ich auch nochmal klären welche Zeit und Mängel)
(Zitat von: Roterwassermaxx)
Tja, ich mach den Scheiß beruflich. Und ne Kündigung und ein Rücktrittsrecht (das ich ja auch kurz angerissen hab...) sind nicht nur zwei verschiedene paar Schuhe, sondern eher wie Schuh und Socke ;-)
Dass man bei nicht unerheblichen Mängeln und fehlgeschlagener Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten kann, ist richtig. Allerdings bleibt der Vertrag deswegen dennoch bestehen; er wird nur rückabgewickelt.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Du machst den scheiß beruflich, na dann warum hab ich nicht früher einen gescheiten Anwalt gehabt so ein mist!! Das meine ich ernst denn 4 1/2 Jahre waren ein echt lange kostenintensive zeit verdammt und mit einigen Rückschlägen die sehr sehr teuer waren!!
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben ein Fahrzeug mit diesen erheblichen Mängeln zumindest irgendwie umzutauschen oder ähnliches!!
Zitat:
Du machst den scheiß beruflich, na dann warum hab ich nicht früher einen gescheiten Anwalt gehabt so ein mist!! Das meine ich ernst denn 4 1/2 Jahre waren ein echt lange kostenintensive zeit verdammt und mit einigen Rückschlägen die sehr sehr teuer waren!!
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben ein Fahrzeug mit diesen erheblichen Mängeln zumindest irgendwie umzutauschen oder ähnliches!!
(Zitat von: Roterwassermaxx)
Ich sag ja nicht, dass Dein Anwalt "nichts taugt". Ich behaupte aber, Du hast nur die Hälfte von dem mitbekommen, was er gesagt hat, davon wirklich verstanden hast Du auch nur die Hälfte. Also hast so ungefähr ein Viertel von dem verstanden, was er so erzählt hat. Was auch nicht schlimm ist. Man muss dafür ja auch studieren - ne durchaus lange Zeit.
Davon abgesehen wird Dir Dein Anwalt sicher auch keine Vorlesung im allgemeinen Schuldrecht gehalten haben ;-)
Mach ich auch nicht. Das Ergebnis ist schließlich wichtig.
Um es (ein zweites) Mal zu erklären: klar gibts die Möglichkeit, ein mangelhaftes Fahrzeug, bei dem die Nachbesserung fehlgeschlagen (weil nach dem zweiten Mal erfolglos) zurückzugeben - wenn der Mangel erheblich ist: eben über den Rücktritt. Der Rücktritt bewirkt zwar, dass es den Vertrag danach immer noch gibt, nur dass er eben rückabgewickelt wird. Also der Verkäufer bekommt das Auto wieder, der Käufer seine Kohle. Und das kommt vorliegend durchaus in Betracht.
Ich weiß, dass das Ganze ziemlich abstrakt ist. Dass man dazu nicht nur um eine Ecke denken muss, sondern eben um fünf weitere. Und Du hast zwar irgendwo in gewisser Weise das Richtige gemeint, nur grottenfalsch erklärt...
Bearbeitet von: mb100 am 30.08.2014 um 13:32:51
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ja dad stimmt ich kann halt dir leider das so wie es richtig ist nicht erklären!! Dafür gibt es Jungs wie dich und ich habe meine Qualität! Tja jedem das seine gelle?!? Und mir dad meiste!! 😀 Dann würde ich sagen das man dem Kollegen doch tatkräftig unter die Arme greifen muss oder besser du ihm wenn das klappt zur Seite, so Anwalt mäßig oder?!?
Zitat:
Dann würde ich sagen das man dem Kollegen doch tatkräftig unter die Arme greifen muss oder besser du ihm wenn das klappt zur Seite, so Anwalt mäßig oder?!?
(Zitat von: Roterwassermaxx)
Nö. Jedenfalls nicht ich (weil zwar Jurist, aber nicht Rechtsanwalt), und definitiv nicht übers BMW-Syndikat (weil viel zu weit weg vom Geschehen) - und erst recht nicht pro bono. Bin ja nicht die Wohlfahrt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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NA dann lass mich nicht dumm sterben und du kannst mir auch per Pn schreiben aber wo oder was machst du?!? Gibt es da was ich jetzt verpasst habe??!?!!?
Was machst du also ich sags auch net weiter aber wenn du schon gackerst dann leg auch ein Ei!!! Ich freue mich immer wenn man einem helfen kann!! Auch wenn man nicht die Wohlfahrt ist darum geht es auch nicht!! And justices for all!!
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Ich tippe auf Richter oder Staatsanwalt, mehr fallt mir als Laie nicht ein.
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21 Beiträge
Give ja such juristen die für firmen zur Ausarbeitung von Verträgen, prüfen rechtlicher Sachlagen usw. arbeiten. Anwalt ist ja eine Berufsbezeichnung, mit nem abgeschlossenen Jurastudium (und Staatsexamen und noch iwas.. Fertig halt!) ist man Volljurist und kann dann als Anwalt arbeiten... Oder eben als Jurist... ;-)
Da war schon viel Schönes dabei.
Das Schöne in meiner Branche ist, dass die Einsatzgebiete sehr vielfältig sind. Die fangen - jenseits der klassischen Juristerei (Rechtsanwalt / Staatsanwalt / Richter / Notar) irgendwo in der Sachbearbeitung bei ner Versicherung an, gehen über zur klassischen Rechtsabteilung, Revision, Compliance, Personalabteilung, bis hin zur StB / WP / Controlling / Unternehmensberatung. Wahrscheinlich würdet Ihr panisch zur Arbeit gehen, wenn Ihr wüsstet, wo überall Juristen sitzen (können). ;-)
Ich bin LL.B. - und in der Unternehmensberatung tätig.
Und um als Rechtsanwalt arbeiten zu können, braucht man zum einen zwei erfolgreich abgelegte Staatsexamen und zum zweiten die Anwaltszulassung (=> Anwaltskammer). Und zum dritten (natürlich) ne Haftpflichtversicherung.
Bearbeitet von: mb100 am 31.08.2014 um 00:38:16
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 27.05.2014
Singhofen
Deutschland
21 Beiträge
Zitat:
Da war schon viel Schönes dabei.
Das Schöne in meiner Branche ist, dass die Einsatzgebiete sehr vielfältig sind. Die fangen - jenseits der klassischen Juristerei (Rechtsanwalt / Staatsanwalt / Richter / Notar) irgendwo in der Sachbearbeitung bei ner Versicherung an, gehen über zur klassischen Rechtsabteilung, Revision, Compliance, Personalabteilung, bis hin zur StB / WP / Controlling / Unternehmensberatung. Wahrscheinlich würdet Ihr panisch zur Arbeit gehen, wenn Ihr wüsstet, wo überall Juristen sitzen (können). ;-)
Ich bin LL.B. - und in der Unternehmensberatung tätig.
Und um als Rechtsanwalt arbeiten zu können, braucht man zum einen zwei erfolgreich abgelegte Staatsexamen und zum zweiten die Anwaltszulassung (=> Anwaltskammer). Und zum dritten (natürlich) ne Haftpflichtversicherung.
Bearbeitet von: mb100 am 31.08.2014 um 00:38:16
(Zitat von: mb100)
Ich wusste leider nicht mehr die ganze liste der Dinge die man zum "normalen" Studium noch dazu braucht für den Rechtsanwalt, wusste das nur von ner Verwandten die Jura studiert ;-)
Die Einsatzgebiete allerdings waren mir durchaus klar :-D aber alle aufzuzählen würde ja nahezu ewig dauern ;-)