Ja, nämlich dann, wenn in der ABE der Felgen Dein aktueller Wagen eingetragen ist. Eventuelle Auflagen wären natürlich zu erfüllen.
Wenn das Fahrzeug nicht in der ABE aufgeführt ist, müsstest Du eine Abnahme machen, wofür Du ein Gutachten bräuchtest. Passen sollten sie nämlich. Der Aufwand ist es allerdings wohl kaum wert.