Ersteller dieses Themas
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Hey Leute
Ich hab ein Problem. Und zwar habe ich vor einigen Woche ein Päcken mit dem Wert von ca. 200€ per post verschickt. Ich habe es, was ich inzwischen bedauer jedoch nur als "Päckchen" verschickt, denn das Päcken ist verloren gegangen.
Ich war bereits bei meiner Filiale und habe einen Nachforschungsauftrag ausgegeben. Dieser blieb jedoch ohne erfolg.
Die ****,... ähh nette Frau meinte zu mir, dass päcken nicht versichert sind. Mir ist zwar bewusst, dass es sich hierbei nur um ein Päckchen handelt, aber ich war bisher immer der Meinung, dass diese auch bis zu einem gewissen Wert versichert wären.
Habt ihr vllt. ne Idee oder nen Vorschlag für mich, außer nächstes mal den versicherten versand zu nutzen ?
An der Stelle muss ich noch sagen, dass sich auch IM Paket meine Adresse und die des Empfängers befand, weswegen z.B. eine abgerissene Anschrift nicht in frage kommt.
So wie ich das sehe wird es wohl ""verloren"" gegangen sein.
MfG Pierre
Mitglied: seit 2005
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Hallo Pierre74736,
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Gruß
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....als Paket schicken. Ich weiss zwar nicht wie es da versichert ist, aber wenn die Post sieht das es NACH der Einlieferung abhanden gekommen ist dann zahlt sie den -nachweisbaren- Wert des Inhalts. So kenn ich das.
Pakete sind bis 500 Euro versichert. Ich verschicke eigentlich alles als Paket. Die ein oder zwei Euro sind den Ärger einfach nicht wert...
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Ich hatte vor ein paar Wochen genau das selbe Problem...gab auch richtig ärger mit DHL und dem Empfänger! Es wurden auch Nachforschungen angestellt und mir wurde am Anfang gesagt, dass Paket sei verloren gegangen...aber nach ca. 2 Wochen tauchte es auf einmal wieder auf und wurde beim Empfänger abgegeben!
Warte einfach nochmal paar Tage ab :)
MFG
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.07.2013
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724 Beiträge
Ok. Danke für die Antworten. Also kann man eig. sagen, dass sich hartneckig bleiben lohn oder ?
Aufjedenfall dran bleiben!!! Ich habe bestimmt 5 oder 6 mal bei DHL angerufen...und siehe da, aufeinmal tauchte das Paket auf und war beim Empfänger!
Mitglied seit: 18.09.2011
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4337 Beiträge
Päckchen unversichert.
Falls es ein Verkauf war und der Käufer auf diese Versandart bestanden hat, hast du nichts zu befürchten.
Sollte ein Paketversand ausgemacht gewesen sein und du verschickst es als Päckchen , musst du dafür leider haften.
Leider verschwinden Päckchen ziemlich gerne, daher verschicke ich alles nur mehr als Paket (außer es wird ausdrücklich gewünscht).
Bei DHL sind Pakete bis 500€ versichert (gibt aber noch Zusatzversicherungen bis (ich glaube) 2500€).
Evtl. lohnt es sich hartnäckig zu bleiben, allerdings sehe ich da nicht viel Hoffnung - doch die Hoffnung stirbt zuletzt .
Mehr als Abwarten kannst du vermutlich nicht mehr tun, da du ja einen Nachforschungsauftrag schon gestellt hast.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 23.07.2013
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724 Beiträge
Also es war eine Grafikkarte, welche einen defekt hatte. Ich habe diese zurückgeschickt, um sie umtauschen zu lassen. Der Anbieter hat mir nur gesagt : "Schicken sie die Grafikkarte an die angegebene Adresse". Wie, also ob versicher oder nicht, hat er nicht gesagt. Bringt mir das vielleicht was ?
MfG
Das Transportrisiko trägt in dem Fall nicht der Händler, sondern du bzw. der Spediteur.
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Kleine Geschichte dazu:
Hab über Ebay vor 2-3 Jahren eine PS3 verkauft.
Käufer hat überweisen, ich die Ware versichert verschickt, fertig und nicht mehr drum gekümmert.
Nach 2 Wochen bekam ich eine Anzeige wegen Betruges.
Da ich polizeilich ein völlig unbeschriebenes Blatt bin, bin ich natürlich erstmal aus allen Wolken gefallen!
Dann fand ich heraus, das die Person, die die PS3 gekauft hatte, mich angezeigt hat weil sie die PS3 angeblich nie bekommen hat.
Ich musste dann zur Wache, dort wurde ich aufgefordert den Versandschein vorzulegen.
Tja, was soll ich sagen, ich wusste nicht mehr wo der war.
Ich habe ihn dann GOTT SEI DANK quasi in letzter Minute unter dem Fahrersitz meines X5 gefunden, SONST WÄRE ICH RICHTIG AM ARSCH GEWESEN.
Dort stellte sich raus, dass das Paket bei der Post geklaut wurde.
Ich habe der Polizei alles vorgelegt und somit wurde die Anzeige sofort fallen gelassen und die Post erstattete mir innerhlab von 14 Tagen den kompletten Betrag, da versichert verschickt.
Interessanter Weise war ich trotz allem NICHT MEHR verpflichtet, dem Käufer den Betrag zurück zu erstatten!
Das haute mich echt um!
@Greis² Sobald du das Paket bei der Post abgegeben hast und den Paketschein in Händen hälst, ist es nur noch Sache der Post. Der Käufer wird über die Paketversicherung sein Geld erhalten haben.
Mitglied seit: 18.09.2011
Raum Stuttgart
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4337 Beiträge
Zitat:
]Nach 2 Wochen bekam ich eine Anzeige wegen Betruges.
Zwei Wochen ... da waren die aber einmal fix :).
Vorallem auch der Käufer ...
Allerdings ist es ein Strafantrag , keine Strafanzeige Warenbetrug... da besteht dann ein öffentliches Interesse.
Zitat:
Ich habe ihn dann GOTT SEI DANK quasi in letzter Minute unter dem Fahrersitz meines X5 gefunden, SONST WÄRE ICH RICHTIG AM ARSCH GEWESEN.
Es kommt drauf an wie du den Artikel frankiert hast.
Wenn Online, dann sieht die Sache besser aus (da alles als Mail hinterlegt wird ...).
Wenn in der Filiale , dann bist du aber auch noch nicht richtig am Ar***.
Zitat:
Interessanter Weise war ich trotz allem NICHT MEHR verpflichtet, dem Käufer den Betrag zurück zu erstatten!
Das haute mich echt um!
Bist du dir sicher, dass du es nicht Rückerstatten hättest müssen ?
Ich mir nämlich nicht.
Zitat:
@Greis² Sobald du das Paket bei der Post abgegeben hast und den Paketschein in Händen hälst, ist es nur noch Sache der Post. Der Käufer wird über die Paketversicherung sein Geld erhalten haben.
Er schreibt ja aber, dass ER innerhalb von 14 Tagen das Geld erhalten hat.
=> Geld vom Käufer erhalten + Geld von der Versicherung.
Komische Sache.
Bearbeitet von: Performances am 01.07.2014 um 14:33:07
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Ja, ich musste tatsächlich nichts zurück erstatten.
Hatte extra auf der Wache noch gefragt, wie das läuft wenn die Post das Geld zurück überwiesen hat, da meinte er: Sie brauchen theoretisch das Geld nicht an die Geschädigten zahlen.
Da hat auch kein Hahn mehr nach gekräht.
Zitat:
Ja, ich musste tatsächlich nichts zurück erstatten.
Hatte extra auf der Wache noch gefragt, wie das läuft wenn die Post das Geld zurück überwiesen hat, da meinte er: Sie brauchen theoretisch das Geld nicht an die Geschädigten zahlen.
Da hat auch kein Hahn mehr nach gekräht.
(Zitat von: Greis²)
Sagen wir mal so: der Käufer hätte sich darum bemühen müssen, das Geld von Dir zurückzufordern. Und spätestens dann hättest Du es ihm auch zurückzahlen müssen. Aber automatisiert geht da gar nix; is ja ein zivilrechtlicher Anspruch, und die Polizei kümmert sich grundsätzlich nicht um zivilrechtliche Ansprüche. Wenn der Käufer es verpennt, die Kohle zurückzufordern, ist es sein Problem. Und ja, rein rechtlich gesehen hättest Du ihm natürlich das Geld zahlen müssen.
Wie lang ist die Geschichte jetzt her? Zwei oder drei Jahre?
Der Anspruch dürfte nach drei Jahren zum Jahresende verjähren. Sollte es noch nicht so lang her sein, darfst Du noch zittern. Vielleicht findest Du ja unter Deinen Weihnachts-Karten ne Zahlungsaufforderung ;-)
(So nebenbei: weil ich in meiner tiefsten Seele eigentlich ein herzensguter Mensch bin, hätte ich wahrscheinlich den Käufer darüber informiert, dass ich das Geld von der Versicherung erstattet hab und hätte ihn gefragt, auf welches Konto ich überweisen darf. Ich bin einfach zu gut für diese Welt...)
Bearbeitet von: mb100 am 01.07.2014 um 21:31:27
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
[quote]
Ja, ich musste tatsächlich nichts zurück erstatten.
Hatte extra auf der Wache noch gefragt, wie das läuft wenn die Post das Geld zurück überwiesen hat, da meinte er: Sie brauchen theoretisch das Geld nicht an die Geschädigten zahlen.
Da hat auch kein Hahn mehr nach gekräht.
(Zitat von: Greis²)
(...) (Ich) hätte (...) wahrscheinlich den Käufer darüber informiert, dass ich das Geld von der Versicherung erstattet hab und hätte ihn gefragt, auf welches Konto ich überweisen darf. (...)
(Zitat von: mb100)
Dito. @Greis: Schick ihm das Geld doch. Vielleicht bist Du auch einmal dankbar, wenn jemand nicht auf Deine Kosten das einbehält, was eigentlich Dir gehört.
Sorry für OT. LG
Über 3 Jahre her.
Der Käufer war über alle Vorgänge informiert, auch darüber das das Paket bei der Post verloren ging und der Betrag erstattet wurde.
Er war bockig hoch zehn und sprach kein Wort mehr mit mir, in Kombination mit einem Kapitalistenschwein wie mir, ging da natürlich kein Geld zurück und gefordert wurde auch nie etwas.
Dann schick ihm mal nix. Sonst kommt er noch auf die Idee und verlangt Zinsen... ;-)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Versandrisiko liegt grundsätzlich immer beim Versender. Und zwar solange bis er Nachweisen kann, die Ware übergeben zu haben. Und das geht nur mit Paketschein. Beim Päckchen gibts sowas nicht.
Wie das funktioniert wenn der Empfänger ausdrücklich auf Päckchen besteht, weis ich aber nicht...
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...