In 30er Zone geblitz aber kein Schild
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So liebes Forum habe letztens Post bekommen wurde geblitz, mit 24 zu schnell in ner 30er Zone . Als ich so eben die gleiche Strecke gefahren bin war aber nirgends ein 30er Schild ? Wie soll ich am besten Vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Sam
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Hallo Sam-087,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "In 30er Zone geblitz aber kein Schild"!
Gruß
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Kreuzwertheim
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Hi
Wann wurdest du dort geblitzt?
Müsstest ja beweisen können das dort zum Zeitpunkt des Blitzens auch kein Schild angebracht war. Das sollte doch recht schwer werden.
Gruß
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Im Gegenzug müssen die mir dich auch beweisen das dort 30kmh gelten oder nicht ?
Jede Abzweigung von der Strecke hat aber 30zone . Nur nicht da wo der Blitzer stand .
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Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Im Gegenzug müssen die mir dich auch beweisen das dort 30kmh gelten oder nicht ?
Jede Abzweigung von der Strecke hat aber 30zone . Nur nicht da wo der Blitzer stand .
(Zitat von: Sam-087)
Naja du gegen die Stadt, wer gewinnt da wohl?
Die sagen da war ein Schild dort, dann hast Pech.
Evtl. die Strecke abfahren und vom Beifahrer filmen lassen das dort wo geblitzt wurde kein Hinweis auf eine 30er Zone vorhanden ist. Dann ein Schreiben aufsetzen mit dem Hinweis auf den Videobeweis, evtl klappt das.
Viel Erfolg...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Ja werde das machen , will ja keinen Punkt , Eigl muss die Stadt ja bestimmt irgendwo auflisten in unserer geliebten Bürokratie wo 30 ist oder nicht ?
War da zufällig grade eine Baustelle mit neuer Beschränkung? Da blitzen sie bei uns immer gerne mal.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Solltest du in eine Siedlung eingefahren sein, dann steht am Anfang ein Schild mit Tempo 30!! Im weiteren Verlauf der Strassen steht aber kein weiteres Schild, sondern erst, wenn du die Siedlung wieder verlässt, steht ein Schild, welches die 30er Zone aufhebt!!
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Nein bin in der Stadt gewesen, von der Hauptstraße ins Zentrum dort ist kein 30er Schild nur weiter hoch sind alle Nebenstraßen 30er Zonen , gucke morgen nochmal nach ob da beim rausfahren aus der seitenstraße die 30er Zone zu Ende ist .
Hi,
in dieser "Hauptstraße ins Zentrum" ist definitiv 50 km/h?
Nicht dass mehrere km vorher irgendwo ein 30er Schild steht und das nie aufgehoben wurde.
Wenn nicht, dann Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass kein 30er Schild auf der gefahrenen Strecke aufgestellt ist.
Auch nicht am Ortseingang.
Wenn Du Dich irrst, werden die Dir schon sagen, wo und wann ein 30er Schild aufgestellt wurde...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Solltest du in eine Siedlung eingefahren sein, dann steht am Anfang ein Schild mit Tempo 30!! Im weiteren Verlauf der Strassen steht aber kein weiteres Schild, sondern erst, wenn du die Siedlung wieder verlässt, steht ein Schild, welches die 30er Zone aufhebt!!
(Zitat von: Old Men)
Genauso..
fährst Du einmal einem 30er ZONE Schild vorbei, gilt das solange bis zur Aufhebung, für alle Straßen, Einmündungen etc. in diesem Bereich. Eine Wiederholung ist nicht notwendig.
Fährst Du an einem für "zulässige Höchstgeschwindigkeit" vorbei, gilt das entweder bis zur Aufhebung oder zur nächsten Straßenkreuzung (dort muss es wiederholt werden)
In Deinem Bescheid, müsste aber eigentlich die Verkehrsrechtliche Anordnung unter Angabe det entsprechenden Kennziffer des Schildes dabeistehen.
Das kannst Du dann mal googlen, die Schilder haben unterschiedliche Nummern.
Zone: 274.1
zul. HG: nur 274
(ohne Gewähr, hatte das nur im Gedächtnis, wie gesagt.. Google)
Grüße
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
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So habe grade extra nochmal nachgeguckt grade . Wenn ich von der Hauptstraße in besagte Straße einfahre ist nirgends ein Schild . Die Seitenstraßen sind 30zone und enden wenn man wieder in die besagte Straße reinfährt . Gucken was der Bisgeldbescheidsagt wenn er kommt. Dann muss ich mal nachfragen ob da irgendwo ne Baustelle war den ich mein nicht . Aber wurde mich nicht wundern wenn die einfach falsch gestanden haben . Die haben schon versucht leute abschleppen zu lassen für ein absolutes Halteverbot das Mo 11-14 Uhr gilt an einem Dienstag um 10:10 .
Zitat:
... Gucken was der Bisgeldbescheidsagt wenn er kommt. ...
(Zitat von: Sam-087)
Wie jetzt - Du hast den Bescheid noch nicht?
Warum machst Du dann so einen Wind...?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Wuppertal
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45 Beiträge
Mann bekommt ja mehrere Briefe ,
einmal das ich 24 km/h zu schnell war, aber da stand nicht drauf was es kostet . Der mit dem Busgeld und Punkt kommt ja erst . Rufe da morgen mal an Vlt wissen die ob da ne Baustelle war oder nicht .
Zitat:
Rufe da morgen mal an Vlt wissen die ob da ne Baustelle war oder nicht .
(Zitat von: Sam-087)
Lass das mal bleiben. Mit solchen Aktionen kannst Du Deine Position möglicherweise schwächen.
Warte den Bescheid ab, und wenn Du ne RS ohne SB hast, lass die Geschichte von nem Anwalt prüfen. Ja, ich weiß, der kostet in erster Linie Geld, aber der kann auch Einsicht in die Unterlagen nehmen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 29.02.2012
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712 Beiträge
Wenn mich nicht alles täuscht, muss eine Stadt Schilder in einem Verzeichnis führen wann wo und wie was für Beschränkungen gelten. Meine das hätte ich mal in einem Beitrag gelesen/gesehen.
MfG
Pat
Hallo!
Wenn in den Seitenstrassen die Zone 30 aufgehoben wird, wenn sie in die Strasse münden, auf der du geblitzt wurdest, liegt hier doch ein Fehler der Ordnungshüter vor.
Dann gehört diese Strasse nicht zur 30er Zone.
Du kannst auf jerden Fall vorher schon Einspruch mit der Begründung einlegen.
Gruß, Ralf
Einspruch kannst du auf jeden Fall einlegen. Die Frage ist halt nur obs auch was bringt und ob dann wegen den Gutachtenkosten später nicht noch mehr zahlen musst.
"Die einzelnen Gutachten sind in der Regel recht aufwendig und kosten daher oft eine hohe Summe Geld." (hier gefunden:
http://zu-schnell-gefahren.de)
Ich würde dir also nur raten Widerspruch einzulegen, wenn an der Stelle wirklich nicht mehr 30 war. Ansonsten ziehst du eh den kürzeren.