hallo,
hab neulich mit einem kollegen diskutiert.
wie ist das, wenn man einen wagen vom freien händler kauft und sich nachher rausstellt, dass der mal einen weg hatte.
wenn also vorne das nierenblech verzogen bzw versetzt ist und hinten offensichtlich lackiert wurde, weil unter dem lack am blinker leichte blasen von rost erkennbar werden.
welche vorgehensweise und handhabe hat man gegen den händler?
vertrag wurde weder als unfallfrei noch als unfallwagen abgeschlossen.
einzige klauseln und bemerkungen:
der käufer weiss, dass das 10 jahre alte auto übliche verschleisserscheinungen an.......... hat.
und:
der verkäufer weist darauf hin, dass vom verkäufer vorbesitzer, liferanten oder sonsten gemachte angaben hinsichtlich laufleistung, unfallvorschäden, produktwerbung keine 100%ige gewähr für das vorhandensein der eigenschaft bieten. dem käufer ist dies bekannt. das daraus sich für den käufer ergebende restrisiko wird vom käufer ausdrücklich übernommen.
hebelt die letzte klausel alles hinsichtlich schadensersatz oder rücknahme aus?
darf ein händler das überhaupt?
das kommt ja fast dem ausschluss der sachmängelhaftung gleich, was ja nicht erlaubt ist für händler.
ich meine, dass vom gesetzt einem gewerblichen die sachkenntnis unterstellt wird, zu erkennen, ob es ein fahrzeug mit vorschäden ist.
was sagt ihr?
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Mein 328 Coupe, meine Wallpaper, meine Einbauanleitung für FFB