Servus zusammen
Folgendes Szenario
Ich habe eine Arbeitswoche von 40 Stunden. Regelmäßige Arbeitszeit von Montag bis Freitag.
Manchmal Samstag.
Nun tritt Folgender Fall ein:
Feiertag ist der Freitag
Ich muss von 03:00 Uhr bis 06:00 in die Arbeit.
Nachtzuschlag bekomme ich
Ausgleichsruhetag ist laut meinem Arbeitgeber Samstag = 8 Stunden
Da ich mein Pensum am Freitag schon voll habe werden mir diese Stunden nicht dazugerechnet?
Fall 2
Feiertag ist Donnerstag
Ich muss wieder von 03:00 bis 06:00in die Arbeit
Nachtzuschlag bekomme ich hier auch.
Ausgleichsruhetag ist der Freitag.
Darf ich den Freitag somit als 8 Stunden Tag anrechnen?
Gruß
Bearbeitet von: aggrofr3ddy am 25.04.2014 um 20:12:48Bearbeitet von: aggrofr3ddy am 25.04.2014 um 20:13:47