ums mal bissl zu entschärfen ...
startpost betreffend.
er / der papa als halter "müssen" nicht wissen, was rechtens war, als der prüfer prüfte und dann erstmal diese EA abnahme und ausstellte.
wars allerdings ein gefälligkeitsgutachten mit eintragung, kanns schon anders aussehen - aber hier gilt auch wieder - ist das nicht nachzuweisen, hat erstmal "nur" der prüfer schuldhaft und fahrkässig ein fahrzeug für verkehrstauglich erklärt.
da aber auch in D gilt = "unwissenheit schützt vor strafe nicht", trifft halter wie fahrer eine quasi "teilschuld". mindest.
geht schon los, dass der gesetzgeber (nachles - und nachschlagbar für jeden) untersagt, dass die reifenkante über die radkastenabschlusskante schauen darf.
scheissegal, obs "geil" aussieht.
ist dann noch ne tieferlegung verbaut, erst recht nicht.
dann wurde - jede wette - bei der EA nicht verschränkt, sonst wäre die fehlende freigängigkeit aufgefallen schon bei der EA aufgefallen und es hätte diese fahrwerks-/rad-/reifenkombi gar nicht eingetragen werden dürfen.
jetzt heißt es abwarten, was von der behörde kommt.
"normalerweise" gibts nen mängelschein, wiedervorstellung in 7 tagen mit beseitigtem problem.
nutzt nix, wenn du da jetzt winterreifen drauf hast.
also hin zu der kantenumleg-werkstatt, die dir schon empfohlen wurde, kanten umlegen bzw. auch radhauskanten etwas "ziehen" lassen.
das wäre punkt 1.
punkt 2 wäre zwingend für dich, federwegsbegrenzer einzubauen, die verhindern, dass sich das billigfahrwerk bei last (2 personen hinten oder kofferraum beladen) zu weit absenken kann.
auch nachm bördeln lassen.
denn die reifenbeschädigungen kommen vom wankneigen bei kurvenfahrt bzw. vom eintauchen beim einfedern bei bodenwellen etc.
und das alles innerhalb von 7 tagen, wenns nen mängelschein gab.
immerhin müssen dir deine dorfpolizisten ja ermöglichen, das fahrzeug wieder in betrieb nehmen zu können.
vorerst ist das ganze ein grober mangel, der zur erlöschung deiner BE führte.
demzufolge kann die exekutive deine kiste (vorübergehend) stilllegen, die judikative wird dich mit einer strafe belegen und mit beauflagungen.
hier bissl was zum einlesen zum thema betriebserlaubnis ...
Bearbeitet von: TAV am 02.05.2014 um 10:31:22Bearbeitet von: TAV am 02.05.2014 um 10:34:26Bearbeitet von: TAV am 02.05.2014 um 10:35:19