Eigentlich darfst du nur die Größen montieren, die im Fahrzeugschein eingetragen sind, sonst nix. Hab zwar gehört, dass die Reifengrößen um ein paar % abweichen dürfen, von dem was eingetragen ist, weiß aber nicht in weit das stimmt.
Wenn du andere Radreifenkombinationen fahren möchtest, dann müsstest du sie in den Schein eintragen lassen. Ob eine bestimmte Kombination eingetragen werden kann, entscheidet dann ein Prüfer vom TÜV.
Das Rad darf nirgendwo anstehen, schleifen oder zu weit aus dem Radkasten herausblicken. Dies alles darf auch im eingefedertem Zustand nicht vorkommen, dann wird die Kombination eingetragen.
Eine ABE von den Felgen sollte natürlich auch vorliegen. Bei originalen Felgen vom Fahrzeughersteller braucht man meines Wissens keine Papiere, es reicht auch die Nr. die drauf steht.