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Frage?
Wenn ich ein Auto beim Händler kaufe und wir zusammen nach Dekra fahren und ein Gebrauchtwagencheck machen.alles ist Ok!
Ich kaufe das Auto und nach zwei drei Monaten ist was dran.greift dann die Händler-Gewährleistung?
Oder kann der sagen das bei Verkauf alles ok war?
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Hallo schwelmer123,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Gewährleistung"!
Gruß
ich denke das kommt darauf an was kaputt geht.
Bearbeitet von: BMWBT52 am 15.04.2014 um 08:34:29
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Mooooment. Gewährleistung heisst, der Händler muss nur dafür zahlen was schon während des Verkaufs als Mangel bestand. Alles andere ist Garantie. Wenn dir bspw. nach 3 Monaten die Lichtmaschine um die Ohren fliegt, die aber ging beim Verkauf, dann hast Du Pech gehabt.
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Dann ist es also ein Nachteil mit Händler nach Dekra oder Adac zum Check zu gehen.
Da kann der Händler sagen war alles ok
Lichtmaschine kann beim Kauf funktionieren aber hat schon einen weg.kann doch keiner kontrollieren.das ist doch Gewährleistung
Du bist in diesem Fall als Käufer in der Pflicht zu beweisen, das der SChaden schon bei Übergabe bestand und der Verkäufer das wissen musste. So ist das nunmal. Und auch nicht jeder SChaden ist da mit abgedeckt. Verschleißschäden sind da außen vor.
Zitat:
Wenn dir bspw. nach 3 Monaten die Lichtmaschine um die Ohren fliegt, die aber ging beim Verkauf, dann hast Du Pech gehabt.
Nonsens!Man hat Anspruch auf einen Gebrauchtwagen mit einer funktionierenden Lichtmaschine. Ist der Schaden an der Lichtmaschine innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf eingetreten, kann der Händler die Nachbesserung nur verweigern, wenn er nachweisen kann, dass man den Schaden verursacht hat. Nach den 6 Monaten müsste man beweisen, dass man ihn nicht verursacht hat.
Das ist bei einer LiMa kein Thema.
Zitat:
Du bist in diesem Fall als Käufer in der Pflicht zu beweisen, das der SChaden schon bei Übergabe bestand und der Verkäufer das wissen musste.
Nach den ersten 6 Monaten nach Kauf. Quasi ab dem 7.Monat. Natürlich nicht von Anfang an.
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Wie Heckpropeller schon richtig schreibt, liegt die Beweislast im ersten halben Jahr beim Verkäufer.
Falls es kein Verschleißteil ist, sollte der Händler schon nachbessern.
Dekra-Gebrauchtwagencheck hin oder her.
Ich brauche mir hier keine allgemeinen Internetseiten durchlesen.ich habe in der Garantieabteilung gearbeitet und bin Immer noch in der Branche tätig. Ich habe zwar kein Jura studiert bin aber Handelsfachwirt. Das ist grundlegendes Wissen für mich.
Und deine Aussage ist Nonsens. Auch wenn Du es wie üblich nicht einsehen möchtest.
MfG
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Dann solltest Du mal eine Schulung machen zum Thema :) Nur weil man was macht heißt es nicht, das es richtig ist Du Oberschlauer
Auf der von mir geposteten Seite gibt ein Jurist (ja der sollte mehr Ahnung haben davon als Du) eine Aussage dazu ab.
Aber ich versteh schon, Leute dich sich mit rechtlichem Inhalt beschäftigen haben keine Ahnung :)
Prüfe mal:
Da steht doch nicht eindeutig folgendes geschrieben, ich zitiere:
Zitat:
Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
Und nochwas, und das ist tatsächlich von einem RA geschrieben:
KlickIch zitiere den Rechtsanwalt:
Zitat:
Soweit nun die Lichtmaschine an Ihrem Fahrzeug defekt ist, handelt es sich um einen Sachmangel, nach § 434 I BGB, da Sie ein Fahrzeug mit einer funktionierenden Lichtmaschine gekauft haben. Von der Gewährleistung ausgenommen sind nur gewöhnliche Verschleißteile. Die Lichtmaschine zählt sicherlich nicht dazu.
Schulungsbedarf ist in Zukunft also erst einmal nicht von Nöten....
Bearbeitet von: Heckpropeller am 15.04.2014 um 11:59:13
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ueber das Thema lohnt sich nicht zu streiten
wenn man davon betroffen ist und der Haendler auch nach Androhung von Rechtsmitteln nicht nachbessert bleibt nur der Gang zum Kadi
d.h. erstmal Kosten ohne Ende und der Ausgang ist meist ungewiss, leider.
(Recht haben und Recht kriegen sind zwei grundlegend verschiedene Dinge!)
Bei Gericht bekommt man auch keine Gerechtigkeit, man bekommt ein Urteil.
Nicht mehr und nicht weniger.
Wer vor der Kurve nicht Bremsen muss, war auf der Geraden nicht schnell genug ;)
Jaja, der Ort "Dekra". Wie der Checker (also Herr Wessel-Sky, nicht der Typ von DSDS) sagen würde: "Schön isses in Dekra. Da gibts viele Bühnen und alle Einwohner sind Prüfer."
Ernsthaft: Angry, vielleicht solltest Du Dir den Link, den Du gepostet hast, wirklich zunächst mal durchlesen. Und auch versuchen zu verstehen. Nebenbei bemerkt gibts schon nen Grund, warum man Jura studieren muss, um den Käs entsprechend zu behandeln und zu verstehen.
Und bitte jetzt nicht "angry" werden - sonst haben wir gleich wieder den nächsten "Heul-ein-Mod-kann-sich-nicht-beherrschen"-Thread im Internen...
Nur nebenbei sei bemerkt, dass die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel im Rahmen der Gewährleistung pfurzpiepscheißegal ist. Das unterscheidet übrigens die Gewährleistung von der Täuschungsanfechtung. Und genau die Tatsache, dass die Kenntnis vom Mangel pfurzpiepscheißegal ist, ist doch der Grund für die Flucht der Händler in die Kundenauftrags-Geschichten: eben weil er nicht abschätzen kann, wie viele Mängel so ein durchschnittlicher Gebrauchtwagen hat. Wäre die Kenntnis entscheidend, fällt es dem Händler beim Großteil der Mängel einfach zu sagen: "Wusste ich nicht - und hätte ich auch nicht wissen können."
Um das Ganze mal aufzudröseln:
Innerhalb der ersten sechs Monate hat der Händler beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer verkauft an Verbraucher) grundsätzlich zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe nicht bestand. Dazu kann er beispielsweise den Gebrauchtwagen-Check, der in Dekra ausgestellt wurde, nutzen. Oder den, der im Nachbarort TÜV ausgestellt wurde. Allerdings hat natürlich der Käufer auch die Möglichkeit, einen Gegenbeweis anzutreten.
Ab der ersten Sekunde des siebten Monats dreht sich die Geschichte. Und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand. Auch hier kann der Händler natürlich den Gegenbeweis antreten.
Ab der ersten Sekunde des dreizehnten Monats (unterstellt: Gebrauchtwagen, Gewährleistung verkürzt) nach Übergabe muss der Käufer zum einen beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand und der Händler zum zweiten davon wusste und absichtlich verschwiegen hat, dass der Mangel bestand. Und wir sind *schwupps* bei der Täuschungsanfechtung.
Auch nebenbei will ich noch erwähnen, dass man auch für Verschleißteile über die Sachmangelhaftung eine Nachbesserung einfordern kann. Natürlich nur dann, wenn ein Mangel vorliegt, der nicht durch normalen Verschleiß entstanden ist.
Bearbeitet von: mb100 am 15.04.2014 um 19:47:32
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Aber Dekra kontrolliert nicht alles genau.
Wenn es ein Dekra Gutachten gibt und z.b was im inneren des Motors kaputtgeht oder irgend ein Steuergerät dann greift die Sachmängelbeseitigung und der Käufer Mus nachbessern
Das Dekra-Gutachten muss natürlich geeignet sein, um die Mangelfreiheit der Lichtmaschine zu beweisen. Versteht sich eigentlich von selbst, oder?
Und - wie gesagt: der Käufer kann auch, nachdem der Verkäufer mit dem Dekra-Gutachten als Beweis in die Schlacht gezogen ist, einen Gegenbeweis antreten.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Die Garantie auf Gebrauchtwagen gibt es doch noch gar nicht solange.
Also die gesetzliche Garantie meine ich..
Seitdem sind diese DEKRA Gutachten in Mode gekommen.
Der DEKRA Prüfer hakt alles mehr oder weniger gewissenhaft ab.
Der Kunde unterzeichnet das Protokoll.
Somit hat bei der Übergabe alles funktioniert und der Händler ist für
die ersten 6 Monate reabilitiert.
Für die 2.Hälfte muss der Käufer ja den Beweis antreten.
Das DEKRA Gutachten wird auch immer als besonderer Zusatz beworben und
erweckt beim Kunden einen falschen Eindruck.
Da ist jede Euro Plus Garantie natürlich mehr wert.
Es gibt KEINE gesetzliche Garantie.
Eine Garantie ist immer eine FREIWILLIGE Leistung.
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Zitat:
Es gibt KEINE gesetzliche Garantie.
Eine Garantie ist immer eine FREIWILLIGE Leistung.
(Zitat von: Heckpropeller)
natürlich gibt es auf Gebrauchtwagen eine gesetzliche Garantie!!
Ansonsten würde ja auch keiner im "Kundenauftrag" verkaufen oder viele
verkaufen auch alte Autos als "Bastlerfahrzeuge"
muss mich korrigieren auf die gesetzliche Gewährleistung!