Zitat:
dann ist aber noch die frage wieviel licht weggenommen werden darf.
(Zitat von: WhiteHorse)
Licht darf keins weggenommen werden, es wird mit dem Papier ermittelt wie und wo der Lichtkegelaustritt ist. Die Stelle wo kein Lichtkegel zu erkennen ist darf abgedeckt werden.
Fahr zum TÜV und sprech das mit denen ab, dann klebst du das was der Tüvler meint ab und hast das Muster zum ändern. So ist man im allgemeinen immer auf Nummersicher.
Was wir hier schreiben sind höchstens Erfahrungswerte, jeder Prüfer sieht das anders.
Ich spreche grundsätzlich solche Umbauten mit dem TÜV ab, ist nicht so toll ein Fahrzeug um zu bauen und dann keinen Segen zu bekommen. Können die Kunden nicht so drauf.
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