Schadenssumme nach Unfall auszahlen lassen
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Mitglied seit: 01.06.2011
bei Northeim
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18 Beiträge
Hi ich hätte mal eine Frage.
Mir ist vor 2 Wochen eine ins Auto gefahren und hat mir die Tür zerbeult. Zum Glück ist der Schaden nicht so groß und ich überlege mir den auszahlen zu lassen.
Nun war ich bei der Versicherung und die meinten zu mir, dass sie vom Betrag die Mehrwertsteuer abziehen wollen, was ja noch ok ist.
Aber dann sagte er mir, dass zusätzlich noch 20 % vom Nettobetrag ( wie er meinte "für den Gewinn die BMW bei einer Reparatur machen würde") abgezogen werden. Nun wollte ich mal fragen ob das rechtens ist, weil nen paar bekannte meinten zu mir, die können nur die Mehrwertsteuer abziehen?
Mitglied: seit 2005
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Hallo DavidE46Limo,
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Gruß
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Ein Tipp mach alles über Anwalt .
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Mitglied seit: 01.06.2011
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18 Beiträge
Der kostet ja leider auch Geld.
Übrigens, die Reperaturkosten ohne MwSt. wären 3.090€, MwSt. 590€ also gesamtkosten 3.680€.
Würde also laut der Verscherung nur 2.500€ bekommen beim auszahlen lassen.
Hallo,
hab mehrere solcher Unfälle hinter mir und die Versicherungen sind ALLE gleich. Sie versuchen so wenig wie möglich zu bezahlen. Dir steht die Nettoschadenssumme zu, zweifelt die Versicherung allerdings daran, versuchen sie weniger zu bezahlen und du wirst Probleme haben den Rest zu bekommen. Meistens musst du dann den Rest einklagen. So was natürlich nur mit Rechtsschutz machen!
Ich habs immer durchgezogen bis vor Gericht und hab dadurch meistens fast zu 100% die Nettoschadenssumme bekommen, dauert aber alles meist monatelang und ohne Anwalt und Versicherung nicht zu empfehlen.
Gruß
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." - Walter Röhrl
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 01.06.2011
bei Northeim
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18 Beiträge
Achso habe leider keine Rechtsschutzversicherung, somit wird der Weg übers Gericht doch zu teuer für mich. Dann werde ich einfach nochmal mein Glück versuchen und wenn nicht lasse ich den Schaden halt Reparieren.
Aber Kundenfreundlichkeit von seiten der Versicherung sieht ja anders aus, der Unfallverursacher ist bei der selben versicherung wie ich.
Wenn der andere bzw. die andere 100 % der Schuld trägt, trägt er bzw. sie bzw. die Versicherung auch die Anwaltskosten. Und ja, ich empfehl Dir auch diesen Gang...
Der Abzug der Mehrwertsteuer ist btw. bei der fiktiven Abrechnung korrekt. Die Steuer wird in der Höhe gezahlt, in der sie tatsächlich angefallen ist. Soll heißen: angenommen, Du lässt den Unfallschaden anschließend für 1000 Euro plus USt reparieren, dann bekommst Du anschließend 190 Euro (unterstellt, ich hab mich nicht verrechnet...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Haste Rechtschutz?,weil dann kriegste von versicherung anwalt zugestellt.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Haste Rechtschutz?,weil dann kriegste von versicherung anwalt zugestellt.
(Zitat von: M-PowerTr)
Er schreibt oben das er keine Rechtschutz hat ;-)
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Zitat:
Aber dann sagte er mir, dass zusätzlich noch 20 % vom Nettobetrag ( wie er meinte "für den Gewinn die BMW bei einer Reparatur machen würde") abgezogen werden.
(Zitat von: DavidE46Limo)
Hi,
so ein Blödsinn.
Will er sich das in die eigene Tasche stecken?
Woher will er wissen, wie viel Marge BMW bei Reparaturarbeiten macht???
Der Betrag des Gutachters bzw. eines Kostenvoranschlags abzüglich 19% MWSt - das ist Dein Betrag.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 22.03.2007
Kreis Recklinghausen
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108 Beiträge
Da du ja offensichtlich nicht Schuld bist gehe wie oben schon geschrieben zu einem Anwalt deiner Wahl.
Die gegnerische Versicherung zahlt diesen, es ist unerheblich ob du eine Rechtsschutz hast.
Zitat:
Aber dann sagte er mir, dass zusätzlich noch 20 % vom Nettobetrag ( wie er meinte "für den Gewinn die BMW bei einer Reparatur machen würde") abgezogen werden. Nun wollte ich mal fragen ob das rechtens ist, weil nen paar bekannte meinten zu mir, die können nur die Mehrwertsteuer abziehen?
(Zitat von: DavidE46Limo)
Sie nehmen einen, nach ihren vorliegenden Daten, regionalen Durchschnitt aller Werkstätten.
Ist ja klar, das jeder natürlich zum Vertragshändler rennt für einen möglichst hohen KVA obwohl
der Wagen noch niemals dort war usw... da gibt es eine Regelung die legitim ist, aber ich weiss
nun nicht ob das eine 20% Pauschale ist.
Und unter'm Strich 2500€ für ne verbeulte Tür... na hallo, das klingt für mich nach nem Nachmittag
Arbeit und 2000€ Gewinn.
BMW Team Oberhavel
Mitglied seit: 04.04.2013
Göppingen
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124 Beiträge
Ich hatte in meinem jungen alter schon 2 nicht verschuldete unfälle und bin immer sofort zum anwalt gegangen. Gleich nach dem unfall. Ich habe keine Rechtschutzversicherung, musste aber trotzdem nie anwaltskosten zahlen. Die anwaltskosten hat immer die gegnerische Versicherung gezahlt, weil ich zu 100% im recht war. Mir wurde auch vorgeworfen, das ich zu 50% schuld sei, aber mit einen brief vom anwalt war das geklärt. Meine erfahrung ist, das wenn man im recht ist, die versicherung der gegenseite deinen anwalt zahlen muss. Auch die gerichtskosten bei evtl. Gerichtstermin. Du musst aber halt wie gesagt recht bekommen. Sonst wirds teuer für dich.
Zitat:
Der kostet ja leider auch Geld.
Übrigens, die Reperaturkosten ohne MwSt. wären 3.090€, MwSt. 590€ also gesamtkosten 3.680€.
Würde also laut der Verscherung nur 2.500€ bekommen beim auszahlen lassen.
(Zitat von: DavidE46Limo)
wer hat diese kosten geschätzt, die werkstatt oder ein unabhängiger sachverständiger?
wenn es bisher (nur) die werksatt geschätzt hat, dann rate ich dir dringend einen sachverständigen deiner wahl hinzuzuziehen (kosten muß die gegnerische versicherung übernehmen, darauf hast du ein anspruch ab etwa 750€ schadenshöhe)
du hast nämlich nicht nur anspruch auf reparaturkostenerstattung, sondern auch auf den wertverlust.
wenn du den wagen verkaufen möchtest, dann mußt du diesen schaden angeben. du kannst dem käufer ja viel erzählen, wenn du ein gutachten mit bildern hast wirkt der "kleine schaden" auf jeden fall glaubwürdiger.
Nu mal los....
Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 01.06.2011
bei Northeim
Deutschland
18 Beiträge
Also die Schuldfrage des Unfalls ist schon geklärt. Sie ist zu 100% Schuld, hastte auch noch 2 Zeugen. UNd das Gutachten hat ein unabhängiger Sachverständiger gemacht.
@ Nicore: Die Beule in der Tür ist schon ziemlich groß, war vor 2 tagen beim "beulendoktor", der meinte das man die nicht ganz rausbekommen wird, weil die wohl auch noch nen knick hat oder so.
GEH ZU ANWALT!!!
Er steht dir zu und der kümmert sich dann um alles.
Zitat:
Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
(Zitat von: MalibuM41K)
nur, wenn er vor Gericht Recht bekommt.
Das Risiko, dass es anders ausgeht, ist zwar gering, aber grundsätzlich ist die Aussage falsch...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Zitat:
Zitat:
Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
(Zitat von: MalibuM41K)
nur, wenn er vor Gericht Recht bekommt.
Das Risiko, dass es anders ausgeht, ist zwar gering, aber grundsätzlich ist die Aussage falsch...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Käse!!!
Wenn der TE nicht Unfallverursacher ist, steht ihm von Anfang an ein RA zu.
Und die gegnerische Versicherung zahlt:
-RA
-Gutachten
-Nutzungsausfall
-Leihwagen
-Schaden
-usw.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Übergib das einem Anwalt. MUSS die Gegnerische Versicherung auf jeden Fall zahlen.
(Zitat von: MalibuM41K)
nur, wenn er vor Gericht Recht bekommt.
Das Risiko, dass es anders ausgeht, ist zwar gering, aber grundsätzlich ist die Aussage falsch...
Ciao - Carsten
(Zitat von: cxm)
Käse!!!
Wenn der TE nicht Unfallverursacher ist, steht ihm von Anfang an ein RA zu.
Und die gegnerische Versicherung zahlt:
-RA
-Gutachten
-Nutzungsausfall
-Leihwagen
-Schaden
-usw.
(Zitat von: Schnetz84)
EBEN! Also ab zum Anwalt. Spart Nerven und schützt vor Fehlern, die man begehen kann. Wenn man sich unsicher ist, kann man sich ja auch erstmal beraten lassen beim Anwalt, das kostet wenig oder als ADAC Mitglied gar nichts.
Carsten hat schon nicht ganz unrecht. Es ist durchaus denkbar (und auch nicht ganz selten), dass die Versicherung die Sachlage anders sieht als die Unfallbeteiligten und / oder die Polizei, die Zahlung verweigert, die Sache vor Gericht wandert und der Richter sich der Ansicht der Versicherung anschließt. Und sich damit die Geschichte - und somit auch die Schuld - komplett dreht. Hab ich auch schon des öfteren erlebt. Auch ne Schuld-Teilung ist durchaus nicht selten; schon weil die Autofahrerhaftung ne (verschuldensunabhängige) Gefährdungshaftung ist. Man also oftmals mit zwischen 20 und 30 % dabei ist, selbst wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
Das, was die Polizei am Unfallort so sagt, ist nur als erste Einschätzung zu werten. Und weder für die Parteien noch für die Versicherungen und schon gar nicht für den Richter bindend.
Allerdings: Um genau diese Gefahr, dass sich entweder die Schuld dreht oder man mit ner Teilschuld dabei ist, zu minimieren, ist es dringendst zu empfehlen, dass man frühzeitig, insbesondere bevor man irgendwelche Ausführungen der gegnerischen Versicherung gegenüber tätigt, nen Anwalt aufsucht.
Davon abgesehen empfiehlt sich natürlich auch ne Verkehrsrechtsschutzversicherung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Wir reden hier über eine Bruttoschadenssumme von 3700€, laut TE ist er nicht Unfallverursacher und es gibt Zeugen.
Es wäre ganz schön, wenn der TE mal wieder etwas mehr Infos springen lassen würde.
Sonst verläuft sich der Thread...