Schwarz lackierte Rückleuchten_Mängelkarte bekomme
diese beamten Willkür kotzt mich hier in Deutschland am meisten an. ich hatte mal einen falschparker auf nem ganz normalen Parkplatz. was will man da machen? wegen 15€ einen Aufstand?
I ///M FAN
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Hallo feinstaubsauger,
schau mal hier
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Gruß
Zitat:
diese beamten Willkür kotzt mich hier in Deutschland am meisten an. ich hatte mal einen falschparker auf nem ganz normalen Parkplatz. was will man da machen? wegen 15€ einen Aufstand?
(Zitat von: feinstaubsauger)
Jop, sollte man. Wenn die meisten lieber trotzdem zahlen, obwohl es zu Unrecht war, wird das ewig so weitergehen und immer dreister werden.
Ist halt eine typisch deutsche Mentalität: lieber sich was gefallen lassen und Blechen statt Stress haben.
Mitglied seit: 22.02.2011
Ruhrpott
Deutschland
94 Beiträge
Hm, ärgerlich für dich ist, das du so oder so was machen musst.
Besonders komisch ist, das man dir die Mängelkarte mit der Begründung an deinen GEPARKTEN Wagen gehängt hat! Das ist schon Blödsinn, solange die dich damit nicht fahrend antreffen kannst dir die Leuchten auch schwarz lackieren.
Fahr mal zu der Dienststelle und versuche das freundlich zu klären. Normalerweise wird der "kundige Beamte" dann die Mängelkarte zurücknehmen.
Ansonsten viel Spaß mit der Rennerei!
Ruhrpottgrüße vom goer1848
Mitglied seit: 29.07.2013
Bochum
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82 Beiträge
Wie goer1848 schon sagte, welches mir die Polizei nach meiner Blaulicht Aktion auch vermittelte: IM STAND DARFST DU JEGLICHE BELEUCHTUNG BENUTZEN.
Also ist diese Mängelkarte Quasi "überfällig". Vllt hasste nen 2. Satz im Kofferraum? :D
Die Merkel braucht wohl wieder Geld ^^
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Mitglied seit: 22.08.2010
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129 Beiträge
Ich hab zwar ne auffällige Kiste, aber bestimmt nicht prollig. Ok... Vierrohrauspuff, Rennsportteile etc. Aber alles getüvt und per Einzelabnahmen eingetragen. Also sauber.
Aber an einem geparkten Fahrzeug ein "Exempel statuieren", dass laut meinem Anwalt nicht gegen die StVZO verstösst, ist doch echt peinlich. Deswegen -und weil Geld mich ehrlich gesagt in diesem Fall nicht wirklich interessiert - werde ich meinen Anwalt mit juristischen Gegenmaßnahmen beauftragen und mir alles bezahlen lassen von der Landeskasse. Und wenn ich die Polizei deswegen verklagen lassen muss. Mur doch egal. Ich lasse mir sowas nicht gefallen.
Dafür leben wir in einem Rechtsstaat und auch der Bürger kann sich dagegen wehren und vor Gericht gehen. Ist doch mal nett zu sehen, wenn Polizisten vor Gericht vereidigt werden und dann vielleicht wegen eidlicher Falschaussage vom Richter einen drauf kriegen... so mein Anwalt. Hat er alles schon erlebt. Da verstehen die Richter keiben Spaß.
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Halt uns auf jeden Fall auf dem laufenden. Würde gerne wissen was dabei rauskommt.
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Mitglied seit: 22.08.2010
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129 Beiträge
Bin jetzt beim TÜV. Muss bis 8 Uhr warten.
Mitglied seit: 29.07.2013
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82 Beiträge
@derBolide
Du hast ja Recht. Würde den gleichen weg gehen. Es geht halt um's Prinzip nicht um die Kohle :)
Wenn das geparkte Auto ohne BE auf öffentlichen Gelände steht, ist das def, kein Schwachsinn....
Fahre nie zu dicht hinter nem golf... du könntest ihn einsaugen!
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Mitglied seit: 22.08.2010
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129 Beiträge
So Kollegen, das Ergebnis liegt jetzt offiziell vor:
ich zitiere aus dem Prüfbericht des TÜV-Sachverständigen:
Prüfung auf Grundlage einer Polizeimängelkarte.
Ergebnis: beanstandete Mängel behoben. Ergänzende Hinweise: Rückleuchten mit Prüfzeichen E11 R 0957 und serienmäßiger Tönung der Fahrtrichtungsanzeiger! Nachträgliche Schwärzung (laut Polizeimängelkarte) ist nicht erkennbar! Fahrzeug ist mit separaten Rückstrahlern ausgestattet.
Musste 29 EUR bezahlen. Mängelkarte habe ich vorhin direkt bei der Zulassungsstelle abgegeben.
Der TÜV hat in seiner Datenbank nachgeschaut und sich telefonisch sicherheitshalber beim KBA rückversichert. Ergebnis ist ja oben beschrieben. Es haben sogar zwei Prüf-Ings geprüft, falls die Sache vor Gericht gehen sollte, kann ich meinem Anwalt deren Namen als Zeugen angeben.
Beide meinten unabhängig voneinander, dass sich der Polizist ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Sooo... und heute Nachmittag hab ich den Termin beim Anwalt.
Bearbeitet von: Der Bolide am 21.02.2014 um 10:31:30
Die Farbe ROT ist den Moderatoren vorbehalten, um Hinweise klar kenntlich zu machen.
Bearbeitet von: Pug am 22.02.2014 um 03:29:50
Mitglied seit: 29.07.2013
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82 Beiträge
@Warhead Dragon
Ehm doch??
Wenn nen E92-93 VORFACELIFT die LCI/Dectane/oder sonst was Rücklichter hat oder jemand andere Scheinwerfer als vom Hersteller, dann kannse ja jeden Stilllegen und zum TÜV schicken ;)
Woher soll der Herr Beamte wissen ob die Eingetragen sind oder nicht? ;)
Und viel spaß vor'm Gericht. Das wird Lustig glaub ich :D
Zitat:
So Kollegen, das Ergebnis liegt jetzt offiziell vor:
ich zitiere aus dem Prüfbericht des TÜV-Sachverständigen:
Prüfung auf Grundlage einer Polizeimängelkarte.
Ergebnis: beanstandete Mängel behoben. Ergänzende Hinweise: Rückleuchten mit Prüfzeichen E11 R 0957 und serienmäßiger Tönung der Fahrtrichtungsanzeiger! Nachträgliche Schwärzung (laut Polizeimängelkarte) ist nicht erkennbar! Fahrzeug ist mit separaten Rückstrahlern ausgestattet.
Musste 29 EUR bezahlen. Mängelkarte habe ich vorhin direkt bei der Zulassungsstelle abgegeben.
Der TÜV hat in seiner Datenbank nachgeschaut und sich telefonisch sicherheitshalber beim KBA rückversichert. Ergebnis ist ja oben beschrieben. Es haben sogar zwei Prüf-Ings geprüft, falls die Sache vor Gericht gehen sollte, kann ich meinem Anwalt deren Namen als Zeugen angeben.
Beide meinten unabhängig voneinander, dass sich der Polizist ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Sooo... und heute Nachmittag hab ich den Termin beim Anwalt.
Bearbeitet von: Der Bolide am 21.02.2014 um 10:31:30
(Zitat von: Der Bolide)
Mich würde der Satz:
Ergebnis: beanstandete Mängel behoben.
stutzig machen. Ich finde es ist eine falsche Aussage!
Es war kein Mangel da, also musste auch keiner behoben werden.
Bearbeitet von: Pug am 22.02.2014 um 03:32:28
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Das ist laut TÜV aber schon im System so vorgegeben. Sogar auf der Mängelkarte kann nur "Mängel behoben" angekreuzt werden. Ein Feld oder Text wo "Mängel nicht vorhanden gewesen" oder so ähnlich existiert nicht.
Deswegen haben die TÜVler ja extra (!) das Hinweisfeld zusätzlich in den Prüfbericht reingeschrieben, woraus eindeutig hervorgeht, dass die verbauten Rückleuchten mit der E-Kennzeichnung legal/ordnungsgemäß sind und kein Mangel vorgelegen hat.
Die haben auch Fotos gemacht und zu zweit die Rückleuchten untersucht. Keine Mängel erkennbar.
Meine Anwalt sieht es natürlich wie ein Jurist: sollte die Anzeige kommen, wird er dagegen vorgehen. Die Beweismittelerhebung findet dann vor Gericht statt und dann werden alle vor Gericht zitiert. Und dann freue ich mich schon auf das Gesicht vom Richter, wenn der sich die Akte durchliest.
Bearbeitet von: Der Bolide am 21.02.2014 um 12:17:24
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Habe ich schon erwähnt, dass mich nicht die Polizei aus meiner Stadt angesch... hat, sondern die aus Duisburg?
Hatte schon vor zu meiner Polizei zu fahren und die zu bitten, mit ihren "Kollegen" in Duisburg Kontakt aufzunehmen und zu fragen, was das soll.
Wenn du zum Anwalt gehst,mwürd ich mir die mängelkarte schleunigst wieder holen, falls sie der TÜV noch nicht geschreddert hat :)
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Mitglied seit: 22.08.2010
Deutschland
129 Beiträge
Zitat:
Wenn du zum Anwalt gehst,mwürd ich mir die mängelkarte schleunigst wieder holen, falls sie der TÜV noch nicht geschreddert hat :)
(Zitat von: hero182)
Nee. Die Mängelkarte musste ich doch im Original mit dem Originalstempel vom TÜV drauf zur Zulassungsstelle bringen. Die wird in die Akte der Zulassungsstelle reingepackt.
Zur Not lässt sich eine originale Mängelkarte ohne Probleme bei jeder Polizeidienststelle holen. Die sehen doch bestimmt alle gleich aus.
Zitat:
Zitat:
Wenn du zum Anwalt gehst,mwürd ich mir die mängelkarte schleunigst wieder holen, falls sie der TÜV noch nicht geschreddert hat :)
(Zitat von: hero182)
Nee. Die Mängelkarte musste ich doch im Original mit dem Originalstempel vom TÜV drauf zur Zulassungsstelle bringen. Die wird in die Akte der Zulassungsstelle reingepackt.
Zur Not lässt sich eine originale Mängelkarte ohne Probleme bei jeder Polizeidienststelle holen. Die sehen doch bestimmt alle gleich aus.
(Zitat von: Der Bolide)
Ach so, dann passts schon. Im Zweifel ist das Ding halt ein Beweismittel, daher meine Anmerkung.
Mitglied seit: 20.06.2010
Stuttgart
Deutschland
310 Beiträge
Hol dir auf jeden Fall das bezahlte Geld wieder zurück welches dir unrechtmäßig entstanden ist !! Das ist ja eine Frechheit !!
Mir ist mal was ähnliches passiert: Hatte auf einem Ölfleck geparkt (der Ölfleck war schon da als ich kam, mein Auto ölt nicht!). Prompt eine Mängelkarte dran wegen angeblichen ölens ! Bin dann zur Dienstelle und hab den Vorfall aufgeklärt das nicht von mir und Öl schon vorher da und so.
Der Beamte hats dann auch eingesehn und die Mängelkarte abgestempelt. Leider war die aber schon abgeschickt und dann hab ich nette Post bekommen von der Zulassungsstelle mit "Auto außer Betrieb setzen und bla bla".
Hatte dann noch ewig viel Zoff, Zeit, Nerven, Rumrennen, Briefe schreiben, rumtelefonieren usw... wegen so nem Blödsinn was ich noch nichtmal zu verschulden hatte !!
Das ist absolute Willkür, wenn ich als Bürger mal einen Fehler mach hab ich Ärger, und wenn die Polizei mal einen Fehler macht, hab auch ich den ärger !!