Styling 23 Welche Bereifung??
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Wie gesagt die Reifengröße paßt...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Hallo jochen78,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Styling 23 Welche Bereifung??"!
Gruß
Ja wie gesagt ist ja drauf geschraubt alles passt ohne Probleme es ist halt nur die Frage ob ich es eingetragen kriege, da ich es auf jedenfall eintragen lassen muss da ich in der Probezeit bin ..
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Wir sprechen hier von Rädern mit Werksfreigabe, ergo ist keine Eintragung von Nöten.
Und eine Probezeit hat da mal rein gar nichts mit zu tun...
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Kannst natürlich auch eintragen lassen wenn du sicher gehen willst.
Bin aber auch der Meinung original Felgen und die richtige, sprich original Bereifung, da muß nichts eingetragen werden.
Bearbeitet von: jochen78 am 25.02.2017 um 19:22:04
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Brauche ich denn da kein Gutachten oder irgendwie sowas in die Richtung von BMW damit ich bei einer Kontrolle etwas vorlegen kann ?
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Wenns dich beruhigt, druck dir was aus dem Ersatzteilekatalog oder aus dem Umrüstkatalog aus.
Oder frag nach einem Schriftstück von der BMW Kundenbetreuung.
Da könntest du auch gleich mal fragen, ob für das Fahrzeug nachträglich eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung mit den zulässigen Rad-/ Reifenkombinationen ausgestellt werden kann.
Nachtrag:
Letzteres ist heute das einzig offizielle Stück der Fahrzeugpapiere, womit das nachgewiesen werden kann.
Und es ist by the way nicht vorgeschrieben, das immer dabei zu haben. Ist immerhin auch ein kostbares Stück Papier (~60€).
Bearbeitet von: Lennox-89 am 25.02.2017 um 19:58:56
Okay in der Liste steht drin das ich alles so fahren darf wie es ist mit der Größe der Felge und reifen.
!!Aber oben darüber steht //Anlage zum teilegutachten// habe ich hier runter mal eingefügt..
Und heißt teilegutachten nicht eintragen lassen?
Umrüstkatalog - Band 1(Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00) Seite8
Übersicht der werkseitigen Räder.
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Hier noch der link dazu:
http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=578402
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!!Aber oben darüber steht //Anlage zum teilegutachten//
Und heißt teilegutachten nicht eintragen lassen?(Zitat von: Ld36318is)
Nein. Hier handelt es sich schließlich nicht um ein TÜV-Teilegutachten nach §19.3!
Übersicht der werkseitigen Räder.(Zitat von: Ld36318is)
Das ist das unmissverständliche Stichwort!