Hallo ich habe im Oktober 2013 ein 20-Jahre altes Auto für 1200€ verkauft.
Wir haben den Kauf per Email festgelegt und uns unter der Vorraussetung, dass der Käufer die hälfte im Vorraus überweist, auf hälfte des Weges getroffen.
folgener "Kaufvertrag" kam per Mail zustande:
Kaufvertrag
Verkäufer :
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Käufer
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Fahrzeug
BMW E36 325i Ringtool
Fahrzeug in diesem Zustand nicht STVZO Zugelassen!
Laufleistung ca 170TKM
TÜV bis 04/2014
Letzter Scheckhefteintag 2012 bei ca 160TKM, danach bei mir als Hobby auf der Rennstrecke bewegt worden, dementsprechende Gebrauchsspuren an Karosserie und Innenausstattung der Motor und das Getriebe sowie das Hinterachsgetriebe und die Hinterradachse befinden sich in einem guten, aber gebrauchten Zustand, die Achsen sind Unfallfrei, jedoch im Motorsporteinsatz gefahren worden. Verkauf ohne Alufelgen, Übergabe auf Stahlrädern.
4 Vorhalter.
Am Fahrzeug ist ein Sportkatalysator verbaut worden welcher nicht der STVZO entspricht.
Verkaufspreis 1200€
In Worten: eintausendzweihundert
Übergabe in ******, genaue Adresse und Uhrzeit wird noch vereinbart.
Datum `****10.2013 bei Vorabzahlung von der Hälfte des Kaufpreises (600€)
Einige Wochen später rief der Käufer an und erzählte das eine Falsche Hinterachse verbaut wäre, welche nicht auf ein Sperrdifferential hinweist wie es damals in der Verkaufsanzeige stand, sondern über ein normales.
Ich erwiederte, dass ich davon nicht viel Ahnung habe und ich bin nicht bereit ihm irgendwie entgegenzukommen, da er das Fahrzeug auch noch vor der Mitnahme ausgiebig Probe gefahren ist.
Jetzt kam ein Mahnbescheid ins Haus in dem sein Rechtsanwalt eine Hauptforderung von 600 Euro stellt, was inkl Gerichtskosten ect 800€ sind.
Erklärung/Gründe sind nicht angegeben es steht nur:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Können sie mir weiterhelfen, wie ich vorgehen sollte?
Vielen Dank!
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