Auto verkauft, nun Probleme
Zitat:
Aber man weiß es eben nicht, wie es ausgeht. Aus diesem Grund halte ich es für verfehlt, zu sagen: "Mach Dir keine Sorgen, einfache Geschichte, Gewährleistungsausschluss und Amen." Dazu hab ich in dem Geschäft auch einfach schon zu viel erlebt...
Bearbeitet von: mb100 am 07.12.2013 um 21:47:19
(Zitat von: mb100)
Aus dem grund habe ich geschrieben, das er auf eine sms (oder brief) wenigstens einmal geantwortet haben muss. Hat man das gemacht, geht man keine gefahr ein, es stillschweigend hingenommen zu haben und im schlimmsten fall vor gericht zu verlieren. Es geht hier immernoch um ein altes auto im dreistelligem bereich. Selbst wenn der käufer wirklich zum anwalt gehen sollte, müsste dieser erstmal mit aussicht auf erfolg klagen, bevor er ein zweites mal reagieren muss ( dann abermit seinem anwalt).
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Hallo Bikelive,
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Gruß
1. Die Reaktion (also dem Käufer mitzuteilen, dass unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft wurde und somit weder nachgebessert wird noch der Wagen zurückgenommen wird), halte ich auch für erforderlich - und auch angebracht. Aber sie ist keine Garantie dafür, vor Gericht zu gewinnen. Wenn der Richter der Ansicht ist, dass zum einen ne Garantie abgegeben wurde (über die Mängelfreiheit) und zum zweiten feststellt, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, wird man als Verkäufer verlieren.
Wobei der Richter wahrscheinlich auf nen Vergleich drängen würde. Schon damit er kein Urteil schreiben muss...
2. Wie Du richtig sagst: es geht nur um einen dreistelligen Bereich. Folglich gehts um weniger als 5.000 Euro. Folglich ist das zuständige Gericht das Amtsgericht (am Wohnsitz des Beklagten). Und vorm Amtsgericht gibts keinen Anwaltszwang.
Allerdings: wenn einer mit Anwalt und der andere ohne kommt, wird wahrscheinlich der mit Anwalt gewinnen. Und zwar in erster Linie, weil der ohne Anwalt irgend einen Punkt verpennt...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Damit hast du ja recht! Mir gehts nur darum, das er sich halt solange keinen kopf machen muss, bis wirklich eine klageschift (egal ob mit oder ohne anwalt) bei ihm ins haus flattert.
Er muss sich nur vorher einmal zu der sache geäußert haben. Ob jemand vor gericht gewinnt, liegt heute ja leider nicht mehr wirklich an gesetzen!!
Das durfte ich bei nem größerem grundstücks-streit meiner eltern und den nachbarn verfolgen.
Hätten meine eltern kein dickes budget gehabt und damit nicht bis zur letzten instanz geklagt, hätten sie den fall verlohren. Und das obwohl die rechtslage eindeutig war! Dies sagte der nette herr richter in letzter instanz aber auch nochmal.
Heute ist es wie beim tüv! Durfte der prüfer oder richter am abend vorher nicht auf die mama drauf, haben die leute am folgetag schlechte karten. Desswegen laufen ja kinderschänder nach 2jahren auf bewährung wieder rum und andere landen wegen schwerer sachbeschädigung min. 5jahre im knast...
Bearbeitet von: Bikelive am 08.12.2013 um 10:59:36
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
Hallo Mathias,
wie verhält es sich hier wenn ich dich mal zitieren darf:
" es geht nur um einen dreistelligen Bereich. Folglich gehts um weniger als 5.000 Euro"
Ist es denn so das es irgendwo einen Passus gibt bwz. die regelmässige Rechtssprechung,
welche besagen, das regelmässig erst ab 5.000 Europäern von einem bestimmten Betrag
gesprochen wird? Hat es mit der Zahl Fünftausend etwas auf sich? Auch das "folglich
Amtsgericht". Heisst das, sonst nicht, also quasi nicht immer Amtsgericht?
Oder war das von dir nur ein Beispiel von dir und ich interpretiere zu viel da rein?
Zitat:
der Sohn eines bekannten und erfolgreichen Anwalts (also auch wohlhabend) kauft ein alten Clio für läppische 750 Euro, kann ich mir irgendwie nicht vorstellen,
wenn ich ein erfolgreicher und bekannter Anwalt wäre, würde ich doch meinem Sohn zumindest ein Jahreswagen kaufen o.ä.
(Zitat von: M1Drive)
Was glaubst du denn, wie ich über das ganze Geschehen verwundert war!? Man kann sich ja in so einer Situation, es gar nicht vorstellen, dass es so weit gehen kann!
Keine Ahnung... vielleicht hatten Vater und Sohn nicht den Draht zu einander und durch mich haben die wieder zu einander gefunden XD
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Zitat:
Hallo Mathias,
wie verhält es sich hier wenn ich dich mal zitieren darf:
" es geht nur um einen dreistelligen Bereich. Folglich gehts um weniger als 5.000 Euro"
[...]
Hat es mit der Zahl Fünftausend etwas auf sich? Auch das "folglich
Amtsgericht". Heisst das, sonst nicht, also quasi nicht immer Amtsgericht?
(Zitat von: Bardock)
Is ne Zuständigkeitsregel für Verfahren vor Amts- und Landgerichten, die so im § 23 Nr. 1 GVG zu finden ist: wenn es keine Sonderzuständigkeit der einzelnen Gerichte (z.B. Mietstreitigkeiten => immer Amtsgericht) gibt, sind bei Streitwerten bis 5.000,00 Euro die Amtsgerichte zuständig. Ab 5.000,01 Euro ist das Landgericht zuständig.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Danke für die Antwort.
Stimmt, jetzt wo du es erwähnst fällts mir wieder ein.
Ist mir entfallen. Ich wusste ich kann mich auf dich verlassen.
Grüssle nach Hof......
HHHMMM, schmäckt, geht runter wie Öl !
Nö, nö, ich lese nur, keine Kritik !
Bearbeitet von: only4me am 09.12.2013 um 01:03:03
Gib Gummi ! Wir sitzen schließlich in einem BMW.