Da es zum Thema Bildern, Bildrechten und Urheberrecht immer Fragen und Diskussionen gibt, wollte ich nur mal ein paar Infos zusammenschreiben (natürlich ohne Gewähr). Oft werde ich nach dem Thema gefragt - auch bzgl Fotostorries oder Treffenbilder, die natürlich viele Mitglieder anfertigen und in unseren Treffen-Fotostorries veröffentlichen
Das Urheberrecht an einem Bild hat prinzipiell immer ersteinmal der Ersteller des Bildes - also derjenige, der den Auslöser gedrückt hat. Nicht derjenige, der auf dem Bild evtl abgebildet ist etc etc.
Ein anderes Recht ist das Recht auf Privatshäre - es darf also auf dem Bild ohne Einwilligung nichts fotografiert werden, was die Privatsphäre eines anderen verletzt. Z.B. auch speziell dann nicht, wenn der andere als Individuum zu erkennen und zu identifizieren ist.
Da fällt dann auch teilweise schon mit rein, wenn das Kennzeichen des Fahrzeuges einer Person zusammen mit der Person zu erkennen ist.
Hier sind auch noch einige Infos zum Thema:
Privatsphäre, Urheberrecht, Luftaufnahmen und PanoramafreiheitAnders ist es wiederrum, wenn das Fahrzeug nur "zufällig" auftaucht - also am Rand bei einer Landschaftsaufnahme.
Außerdem gibt es eine weitere Ausnahme bei der Dokumentation des Zeitgeschehens - also wenn man sich auf einer Veranstaltung bewegt in der Öffentlichkeit, muss man damit rechnen, fotografiert zu werden - weil dort eben Fotografen oder Provatpersonen sind, die das Zeitgeschehen dokumentieren. Da kann es auch passieren, daß man als Person abgebildet wird oder auch das Fahrzeug inkl. Nummernschild. Dies muss dann geduldet werden..
Das Recht ist also nicht immer Eindeutig und kommt auch auf die Zusammenhänge an..
Weitere Stichpunkte sind auch noch "Panoramafreiheit" oder Eigentumsrecht.
Im Zweifelsfall aber immer einen Rechtsberater zu Hilfe holen. Am besten aber immer ersteinmal den persönlichen Kontakt suchen und schauen, wie man sich einigen kann ;o)
Bearbeitet von: Jogi am 30.11.2013 um 14:46:02