Hi,
wie kommst Du darauf, dass die Bezeichnung E4 irgendwas mit Xenon-Scheinwerfern zu tun hat?
E4 ist das niederländisches EU-Prüfzeichen (E1 wäre Deutschland), das die Betriebserlaubnis der SW-Einheit "so wie geprüft" in der EU bescheinigt.
Bastelarbeiten sind da definitiv nicht mit abgedeckt.
DS2 - muss es nicht D2S heißen?
Wenn das irgendwo steht, heißt das nur, dass die Streuscheibe oder das Gehäuse für Xenon-Brenner der Klasse D2S geeignet sind.
Hat was mit elektrischer Abschirmung, Temperatur- und Druckbeständigkeit sowie Explosionsschutz zu tun.
Ob die Xenon-Variante dann jemals gebaut oder gar zugelassen wurde, kann man daraus nicht ablesen.
Gibt es denn von DEPO eine Variante mit Xenon-Brennern?
Wenn nicht, kann sowas auch niemals eine EU-ABE erhalten haben.
Dass SWRA und automatische LWR bei Xenon in jedem Fall vorhanden sein müssen, ist klar - oder?
Wie der nachträgliche Einbau von Xenon-SW beschaffen sein muss, kannst Du
hier nachlesen...
Ciao - Carsten