kurzzeitkennzeichen // Eintragung
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Mitglied seit: 04.08.2013
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Hey kurze frage.
Wurde vorhin von mein freund und helfer angehalten mit 5 tages Zulassung...
Mein auspuff ist etwas lauter und ist nicht zulässig
Und er ist etwas zu tief... jerzt hat er mir ein Mängel zettel gegeben und ich soll bis samstag das auto vorfahren bei der polizei dienststelle..
Danke im vorraus
Mitglied: seit 2005
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Hallo Marc1102,
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Gruß
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Zitat:
Hey kurze frage.
(Zitat von: Marc1102)
Hi,
auch nach dreimaligem Durchlesen kann ich keine Frage erkennen.
Also - was willst Du wissen...?
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
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Mitglied seit: 04.08.2013
Deutschland
14 Beiträge
Ah scheisse war bisschen gestresst vorhin .. meine frage ist ob sie mir ein Mängel zettel geben dürfen wegen dem auspuff und tieferlegung obwohl es 5 tages schilder sind?
Na klar dürfen sie...der Wagen ist in dieser Zeit ja normal zugelassen...
kannst froh sein, das Du nur eine Mängelkarte bekommen hast...
obwohl sich mir der Sinn nicht ganz erschliesst, nach 5 Tagen ist der Wagen ja wieder abgemeldet
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Mitglied seit: 04.08.2013
Deutschland
14 Beiträge
Hmm okay aber ohne TÜV darf man fahren.. ich versteh des net
Mitglied seit: 29.02.2012
Schauenburg
Deutschland
712 Beiträge
Ja sie dürfen dir ne Mängelkarte aufs Auge drücken, leider muss man sagen.
Frage 1.)
GW drinne? Wenn ja schraub den Kahn nach oben
Frage 2.)
Auspuff leer? Wenn lass macht halt ne DzB test beim TüV.
Hi,
hast 2 Möglichkeiten:
1. Kurzzeitzulassung auslaufen lassen, Auto ist danach abgemeldet.
Zur Rennleitung: was wollt Ihr? Fahrzeug ist abgemeldet.
Warst gerade auf dem Weg zur Werkstatt, Fahrwerk und Auspuff reparieren. ;-)
Ohne Zulassung zum TÜV - no way!
Abmeldung und Nichtbenutzung ist ja gerade eine Möglichkeit, die Maßnahmen zur Nachbesserung zu umgehen.
2. Fahrzeug wird nach 5 Tagen normal zugelassen.
FW und ESD in Ordnung bringen, vorführen, weiterfahren...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 04.08.2013
Deutschland
14 Beiträge
Moin. Also zu 1
Das auto ist bis montag angemeldet und hat mir zeit gegeben bis samstag dass ich zur dienststelle fahren kann.. da kann ich doch dann nicht einfach nicht hingehen und warten bis die schilder abgelaufen sind oder? Hab mir des auch schon gedacht die schilder ablaufen zu lassen. Aber wie gesagt die haben mir die frist gegeben bis samstag.. und jetzt kam gestern das nächste problem dass mein auto während der Fahrt ausgegangen ist und ich ihn abschleppen lassen musste zu mir nachhause. ( springt nixht mehr an ) Jetzt kann ich erst recht nicht Vorfahren weil ich des sicherlich nicht bis samstag schaffe und bin am überlegen ob ich nachher nach feierabend zur dienststelle gehen soll und des denen sagen dass es nicht funktioniert weil mein auto de Geist aufgegeben hat ... da werden die doch eh wieder sagen das es eine ausrede ist und und und...