Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.06.2003
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Hallo,
Vor vielen Jahren liess ich mir in einem vorherigen Wagen verspiegelte vordere Seitenscheiben eintragen in die Fahrzeugpapiere. Das war wegen Einzelabnahme recht teuer.
Gibt es heutzutage Verspiegelungsfolien, die man vorne eingetragen bekommt oder die sogar eintragungsfrei sind ? Beispielsweise Chromolux, aber keine reine Sicherheitsfolie.
Bis zu welchem Verspiegelungsgrad ist sowas legal?
http://www.v-cruising.de
Mitglied: seit 2005
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Hallo RouvenE,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Folie vorne eintragen"!
Gruß
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Soweit ich weiß ist das mittlerweile nicht mehr eintragbar.
Mir hat der TüV klar gesagt es geht nicht und gibt keine Ausnahmen.
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Mitglied seit: 06.06.2003
Deutschland
64 Beiträge
Zumindest die Securlux von Foliatec ist legal montierbar.
Aber Chromolux wäre super... Kennt jemand eine Möglichkeit?
http://www.v-cruising.de
Kannst nur über eine Messung dann machen, Foliatec hat so Messgeräte, die kriegst aber nur wenn du die Folien bei einem EInbaubetrieb einbauen lässt, haben im Moment das gleiche Problem mit SPlitterschutzfolie vorne.
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Hi,
ich fand es sehr lustig, vor einigen Jahren miterleben zu dürfen wie ein (jüngerer) Autofahrer bei einer Polizeikontrolle vor Ort (!) seine Folie vorne abreißen durfte.
Sonst nix Weiterfahrt. ;-)
Kannst es ja mal
hier versuchen.
Die spucken große Töne und ob das noch aktuell ist, weiß ich auch nicht.
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Hallo Carsten,
jawohl die Scheibenfluter machens so ähnlich!
Hatte auch erst vor 2 Wochen einen Kunden hier beim TÜV, der brauchte für die Polizei eine Bestätigung dass die Folie vorne ausgebaut wurde... 3 Punkte sind ihm schon sicher :-(
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Folien auf der Frontscheibe sind nicht möglich.
Folien auf der Seitenscheiben im begrenzten Maße. Sie benötigen ein Bauartgenehmigung (sprich Teilegutachten oder ABE, oder E-Prüfzeichen). Alles andere gibts nicht eingetragen ohne Einzelgenehmigung. Bei Tönung der Scheiben darf ein gewisser Abdunklungsgrad nicht überschritten werden.