Zitat:
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen,das M3-Kiemen- egal ob Original oder Nachbau, eintragungspflichtig sind
(Zitat von: E36-Freak)
Nicht?
Ich ging davon aus, da der Festigkeitsnachweis z.B. neu geführt werden muss, wie bei einer Lufthutze auch...
Die eigentlich genehmigten Kotflügel werden ja nachträglich geändert, weshalb die Gültigkeit der Genehmigung erlischt, oder?
Der M3 als eigen typengenehmigtes Fahrzeug hat ja ganz andere Kotflügel, die auch eine andere Genehmigungsnummer aufweisen.
Deshalb ging ich davon aus, ich bräuchte eine Abnahme, außer ich würde mich für die original Kotlügel vom M entscheiden, was ich allerdings nicht möchte...
Gruß