Gewindefahrwerk Runterschrauben
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Ich möchte gerne mein Fahrwerk um 2-3 cm runterschrauben muss ich dann wieder mein Sturz einstellen lassen?
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Hallo Giuse92,
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Gruß
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Mitglied seit: 13.05.2009
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Im Normalfall Spur und Sturz
Eintragen lassen nicht vergessen :-)
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Eintragen? Muss man nach jeder tieferlegung, also wenn das Fahrzeug schon mit dem Gewinde verbaut und eingetragen ist, es noch mal eintragen lassen?
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1 Beitrag
Möchte nur wenige cm 2-3 runterschrauben gewindefahrwerk ist schon eingetragen aber das Auto war erst letzte Woche zur Spur und Sturz einstellung wenn ich das wieder machen müsste würde es sich nicht lohnen
Zitat:
Eintragen? Muss man nach jeder tieferlegung, also wenn das Fahrzeug schon mit dem Gewinde verbaut und eingetragen ist, es noch mal eintragen lassen?
(Zitat von: marie39)
Ja, weil normalerweise ein bestimmtes Maß von der unteren Nutmutter bis zur oberen Schraube des Federbeins eingetragen wird.
Wenn du das jetzt veränderst, stimmt das ja nicht mehr mit der Eintragung überein.
Zitat:
Möchte nur wenige cm 2-3 runterschrauben gewindefahrwerk ist schon eingetragen aber das Auto war erst letzte Woche zur Spur und Sturz einstellung wenn ich das wieder machen müsste würde es sich nicht lohnen
rechne mal nach was günstiger ist.
in regelmäßigen Abstand zwei neue Vorderreifen oder einmal Spurvermessung ???
Gruß Stefan
Wer für eine Kurve nicht bremsen muß, war vorher auf der Gerade zu langsam!!!
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Calw
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1 Beitrag
Ja das weiß ich ja dann lass ich das mit den tiefer legen
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
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6738 Beiträge
Zitat:
Eintragen? Muss man nach jeder tieferlegung, also wenn das Fahrzeug schon mit dem Gewinde verbaut und eingetragen ist, es noch mal eintragen lassen?
(Zitat von: marie39)
Wie schon erwähnt, ja muß dann nochmal eingetragen werden. Da dieses Maß vom Fahrwerk eingetragen ist, kann das in einer Polizeikontrolle auch nachgemessen werden, ist mir persönlich schon passiert.
Bearbeitet von: jochen78 am 17.10.2013 um 20:45:45
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Mitglied seit: 18.02.2013
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45 Beiträge
Mein Gewindefahrwerk ist ganz unten eingetragen also 40 und 20mm, aber hab's hochgeschraubt da es sonst nicht fahrbar ist, muss ich das auch eintragen lassen ?
Mitglied seit: 20.06.2010
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310 Beiträge
Zitat:
Mein Gewindefahrwerk ist ganz unten eingetragen also 40 und 20mm, aber hab's hochgeschraubt da es sonst nicht fahrbar ist, muss ich das auch eintragen lassen ?
(Zitat von: Sam-087)
WAS genau steht denn in einen Papieren zur Eintragung ? Manchmal wird das Maß von Radnabe zu Kotflügelkante eingetragen. Wenn du jetzt ein anderes Maß hast, dann stimmt die Eintragung nicht mehr mit dem aktuell vorhandenen Zustand überein und wird ungültig. Obs jemand interessiert ist eine andere Frage. Die kucken eigentlich mehr wenn denen ein Auto zu tief vorkommt, ned wenns normal aussieht.
Rein rechtlich muss jede Veränderung der Fahrzeughöhe eingetragen sein...ob nun tiefer oder höher...
Im Falle einer Kontrolle: Wenn lediglich der Abstand Kotflügel-Radhaus-Oberkante bis Radnabe eingetragen hat ist es leicht das nachzumessen, im Normalfall wird der Abstand Mitte Radbolzen Federbeinaufnahme bis Oberkante Verstellring Federauflage eingetragen (da sich dieses Maß niemals verändert (im Gegensatz zu der 1. Variante)...da ist es schon erheblich schwieriger
es gibt wohl aber auch Eintragungen, wo beide Maße eingetragen werden (bei mir z.B. nur Variante 2) macht mM. auch am meisten Sinn, da sich bei einer Neueintragung die Federn um ca. 0,5-1cm setzen, da dieses Maß nach etwa 1 Jahr imho eh nicht mehr so wirlich passt.