Unfall mit schlechten Reifen
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Cornberg
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Hallo Leute,
Mein Bruder hat sich gestern auf einer Bundesstraße,aufgrund von starkem Regen mit seinem BMW gedreht, und die Leitplanke stark beschädigt. Sprich 4 Felder und 5 Pfosten sind kaputt.
Versichert ist er auf Teilkasko, und somit würde die Versicherung den Schaden an der Leitplanke übernehmen.
Jetzt kommt das Problem. Er war dummerweise mit seinen abgefahrenen Sommerreifen unterwegs und dies hat die Polizei auch festgestellt und Aufgenommen.
Meine Frage ist jetzt, ob die Polizei das irgendwie der Versicherung meldet, oder ob die von den Reifen erstmal gar nichts mit bekommen wenn wir den Schaden melden?
Er und ich wissen beide das er selbst Schuld ist wegen den Reifen usw, es geht uns halt nur darum ob die Versicherung eine Meldung von der Polizei bekommt.
Gruß Daniel
Eine Zahl, ein Buchstabe, eine Legende ///M3///
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Hallo Daniel318 is,
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Gruß
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Die polizei gibt der versicherung nicht bescheid. Allerdings bekommst du von der polizei ein aufnahmeformular ausgefüllt. Das wiederum kann die versicherung vor dem begleichem des schadens einfordern. Wenn dort drin steht, das das fahrzeug nicht der stvzo entsprach, siehts schlecht aus!
Wenn man sieht, wo man rein knallt, ist es untersteuern!
Hört man es nur, ist es übersteuern :)
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Cornberg
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Okay und wann soll man dieses Formular bekommen? Als ich gestern zum Unfallort kam haben wir nur eine mangel Karte bekommen wegen den Reifen, und sonst nichts. Diese Karte ist nur dafür da weil das Auto so nicht mehr bewegt werden darf. (Es ist ja noch fahrtüchtig) die Polizei will also entweder das Auto mit neuen Reifen sehen oder ne Abmeldung. Bekomme ich dann dieses Formular wenn ich ihnen das vorgeführt habe oder wie? Für den Polizist schien die Sache gestern dann erledigt. So kam es mir jedenfalls vor...
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Zitat:
Versichert ist er auf Teilkasko, und somit würde die Versicherung den Schaden an der Leitplanke übernehmen.
Gruß Daniel
(Zitat von: Daniel318 is)
die Teilkasko hat damit aber nichts zutun
die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht zahlt das...und man wird in der SF hochgestuft.
Ich denke mal das bei einem schweren Unfall mit Personenschaden sich die Versicherung dafür interessieren würde... (da ich Laie bin nur meine Überlegung^^)
Gruss
Im normalfall wird ein unfallbericht angelegt, wenn es zu schaden an personen oder sachschäden kommt. Da leitplanken beschädigt wurden, ist der auf jeden fall gemacht wurden. Der schadensersatz wird dan von der jeweiligen stadt eingefordert. Die forderung gibst du bzw. dein freund der versicherung und diese wird dan sehen, ob die polizei die schlechte bereifung eingetragen hat. Wenn es nicht der fall sein sollte, hat dein kumpel glück und bekommt "nur" punkte und ne geldbusse.
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Okay danke für die Antworten :-)
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Wenn die Versicherung, an Hand von dem Unfallbericht, auf die abgefahrenen Reifen hingewiesen wird, wird die Versicherung den Schaden trotzdem bezahlen, aber wegen grober Fahrlässigkeit das Geld von deinem Bruder wiederholen.
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Okay das heißt sie werden das erstmal vorstrecken , und es dann bei meinem Bruder holen oder wie ? Heute stand es auch in der Zeitung, wo natürlich steht, das die Reifen bis unter die begrenzter Gefahren wurden. Das stimmt allerdings meiner Meinung nicht. Die Reifen sind genau auf diesen begrenztergummi abgefahren und der liegt doch eigentlich bei 1,6 mm oder ?
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Mitglied seit: 18.09.2011
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Bei Sommerbereifung bei 1,6mm ... jop.
Maximale Regresshöhe liegt übrigens bei 5000€ , weitere Forderungen können allerdings gestellt werden.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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Okay danke nochmals für die Antworten. Ich habe das Auto heute mit meinem Bruder nachhause geholt und werde die Reifen morgen mal genau mit einem digitalen messschieber ausmessen. Evtl hat er ja noch die 1,6 mm und dann sollte es doch eigentlich mit der Versicherung keine Probleme geben oder ?
Eine Zahl, ein Buchstabe, eine Legende ///M3///
Ehrlich: sich drauf zu verlassen dass man gerade noch in der gesetzlichen Mindestiefe liegt, die Reifen aber nicht mehr gewährleisten sich sicher auf den Straßen bewegen zu können, löst bei mir nur Kopfschütteln aus. Schon im Interesse an der eigenen Gesundheit sorgt man doch dafür dass das Fahrzeug sicher in Verkehr bewegt werden kann.
Hier treiben leider zu viele ein gefährliches Spiel.
Im Bogen der Versicherung werden spätestens Angaben zu den Bedingungen gefordert. Wenn nicht schon aus dem Polizeibericht mitgeteilt. Dann werden bei der Versicherung die Alarmglocken angehen und Nachfragen folgenden. Denn einfach mal so zahlt keine.
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Zitat:
Ehrlich: sich drauf zu verlassen dass man gerade noch in der gesetzlichen Mindestiefe liegt, die Reifen aber nicht mehr gewährleisten sich sicher auf den Straßen bewegen zu können, löst bei mir nur Kopfschütteln aus. Schon im Interesse an der eigenen Gesundheit sorgt man doch dafür dass das Fahrzeug sicher in Verkehr bewegt werden kann.
Hier treiben leider zu viele ein gefährliches Spiel.
Im Bogen der Versicherung werden spätestens Angaben zu den Bedingungen gefordert. Wenn nicht schon aus dem Polizeibericht mitgeteilt. Dann werden bei der Versicherung die Alarmglocken angehen und Nachfragen folgenden. Denn einfach mal so zahlt keine.
Sehe ich ähnlich.
Unter 3mm (war es glaube ich) verlieren die Reifen ohnehin stark ab Haftung und weitere Eigenschaften verschlechtern sich (Wasserverdrängung etc.).
Allerdings bezahlen wird die Versicherung, sie wird es sich nur wahrscheinlich wiederholen ...
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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Cornberg
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Natürlich habt ihr beide recht, das geht mir mit den entsprechend besseren finanziellen Mitteln ebenso. Allerdings war das mit der Mindestprofieltiefe auch nur so gemeint, das man quasi mit den 1,6 mm noch legal unterwegs war , und die Versicherung somit den Schaden übernimmt ohne Regressansprüche zu stellen.
Eine Zahl, ein Buchstabe, eine Legende ///M3///
Mitglied seit: 29.12.2007
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Aufgrund starkem Regen hat sich dein Bruder nicht gedreht..
Ich würde sagen es war nicht angepasste Geschwindigkeit und mit grenzwertiger Profiltiefe
Wenn man weiß das die Reifen ziemlich runter sind muß man halt langsam fahren...
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Cornberg
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361 Beiträge
Nur mal so als frage, woher willst du jetzt bitte wissen ob er 140 oder 60 Gefahren ist? Das klugscheißen ergibt hier gerade meiner Meinung nach keinen Sinn. Das die Reifen abgefahren waren habe ich doch schon gesagt, und jetzt willst du mir erzählen das man sich nicht auch mit wenig Geschwindigkeit drehen kann?!?!
Eine Zahl, ein Buchstabe, eine Legende ///M3///
Es ist doch egal ob er 60 oder 140 gefahren ist.
Auf jedenfall war er zu schnell für die Reifen und das Wetter, sonst hätte er sich ja nicht gedreht oder?
Also hat Tappi doch Recht, nicht angepasste Geschwindigkeit.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.