Da doch öfters die Frage kommt wie, wann und bei was der Käufer, Verkäufer haften muss bei Problemen. Hab es einfach aus dem eigentlichen Text rauskopiert.
Gewährleistungsrecht. "Tritt ein Mangel auf, muss der Händler heute im ersten halben Jahr nach dem Vertragsabschluss nachweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht da war", erklärt Roland Stach von dem Marktbeobachtungs-Unternehmen EurotaxSchwacke in Maintal (Hessen). Das Problem dabei ist, dass auch die beste Kontrolle nicht jeden versteckten Fehler offenlegen kann.
Gerade bei den günstigeren und durch ihr Alter anfälligeren Autos scheuen viele Händler das Risiko. "Insgesamt gilt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre", ergänzt Jürgen Schönleber von der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) in Stuttgart. Nur muss nach dem ersten halben Jahr nicht mehr der Verkäufer den Beweis für die Fehlerfreiheit antreten.
denn die Gewährleistungspflicht gilt nur für gewerbliche Verkäufer. Hübner weist jedoch darauf hin, dass sich gerade Kleinunternehmer beim Verkauf ihres Wagens vorsehen sollten. Denn wer seinen eigenen Dienstwagen im Namen seines Unternehmens anbietet, unterliegt ebenfalls der Gewährleistungspflicht.
Ein BMW Gruß aus dem Allgäu!