Antwort grad im Netz gefunden
" Haben Sie einen neuen Fahrzeugschein, dann ist dort nur eine Reifengröße eingetragen, diese muss nicht mit den Reifen übereinstimmen, die Sie tatsächlich montiert haben. Selbst bei einem Neuwagen kann es sein, dass andere Reifen montiert sind, als die, die im Schein stehen. Sofern die Reifen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erfasst sind, brauchen Sie diese auch nicht eintragen zu lassen. "
" Ausschlaggebend für die zugelassene Reifengröße ist beim neuen Fahrzeugschein also die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Diese sollten Sie bei der Auslieferung des Wagens bekommen haben. Liegt Ihnen diese nicht vor, dann fordern Sie eine beim Händler oder beim Hersteller an. "
" Grundsätzlich dürfen Sie nur Reifen auf Ihrem Auto verwenden, die in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung für Ihr Fahrzeug vermerkt sind. Wenn Sie also eine andere Reifengröße, als im Fahrzeugschein angegeben, fahren wollen, schauen Sie in die CoC, vielleicht können Sie den Wunschreifen ohne Probleme fahren. Sie brauchen diesen nicht eintragen zu lassen. "
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