Hallo zusammen,
Folgendes Problem: ich hatte einen unverschuldeten Unfall (nur Sachschaden) und fahre seit Montag, 23.9.13 mit einem Ersatzwagen, weil mein Fahrzeug noch in der Reperatur ist. Der Ersatzwagen wird während der reperaturzeit von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Nun teilte mir mein Serviceleiter bei BMW heute mit, dass mein Fahrzeug voraussichtlich am Ende der Woche fertig repariert sei.
Ich wollte aber ab Donnerstag vormittag über das verlängerte Wochenende in Urlaub fahren und erst am Sonntag wieder heim kommen. Somit könnte ich das Fahrzeug erst wieder am Montag gegen meins tauschen. Der Serviceleiter sagte zudem, dass dies kein Problem sei und mir keine Kosten deshalb anfallen. Wie sieht das ganze rechtlich aus? Ist das Kulanz seitens BMW? Oder gibt es eine gesetzliche Mindestanspruchszeit für einem Ersatzwagen? Die gegnerische Versicherung wird doch schließlich nur die Kosten übernehmen, die während der Repetaturzeit angefallen sind... Ich kenne mich leider in dem Gebiet kein bischen aus, da das mein erster Unfall war.
Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.
MfG Udo