Sers,
um ein Auto im EU-Ausland (z.B. Frankreich) wieder zu zulassen, benötigt man eine EU-Übereinstimmungserklärung. D.h. eine Bestätigung von Hersteller, dass das Fahrzeug auch im Ausland wieder angemeldet werden darf.
Ich weiss, dass bei SEAT dies erst ab EZ 01/98 möglich ist oder man muss beim TÜV im Ausland eine Art "21er Abnahme" machen muss, was sehr aufwendig ist.
Ich will mir demnächst einen E39 530d kaufen und muss nun wissen, ab wann diese EU-Übereinstimmungserklärung bei BMW vorhanden ist!
Weiss das jemand?
Sers XM
Wer bremst verliert!
Mein 3er - neu in Perleffekt-Gelb