Zitat:
Hallo,
zum Abmelden brauchst du
Lichtbild-Ausweis
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
deine Kennzeichen (die Siegel müssen ja ab)
Gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 26.08.2013 um 19:44:23(Zitat von: Opern Geist)
Zitat:
Geld nicht vergessen ;-) sind ja aber nicht wirklich Unterlagen...(Zitat von: jochen78)
Zitat:Zitat:
Geld nicht vergessen ;-) sind ja aber nicht wirklich Unterlagen...(Zitat von: jochen78)
da hast du Recht.... :D
und je nachdem in welcher Stadt man hinmuss
ne Menge an Zeit ;)(Zitat von: Opern Geist)
Zitat:
was der brief auch? Der potentielle Käufer meinte ich brauche nur den Fzg-Schein zum abmelden.
den brief wollte er mitnehmen?!(Zitat von: theblade)
Zitat:
in deutschland müsst ihr zahlen fürs abmelden?(Zitat von: Dertage30)
Zitat:
ach du sch***** ...
laut link braucht man ja doch den Fzg-Brief O_o
Habe von einigen gehört das der Schein+Kennzeichen+Kaufvertrag ausreichend ist ... und hab mich nun drauf verlassen und den Brief beim verkauf schon mitgegeben (hatte eigene Kennzeichen bei)(Zitat von: theblade)
Zitat:
Lass ihn doch von Käufer ab, bzw. Ummelden...
Er muss ja eh zur Zulassungsstelle.(Zitat von: Mad-76)
Zitat:Zitat:
Lass ihn doch von Käufer ab, bzw. Ummelden...
Er muss ja eh zur Zulassungsstelle.(Zitat von: Mad-76)
Wobei dann halt die Gefahr besteht, dass der Käufer nicht sofort ummeldet, sondern erst mal mit dem Wagen ein paar Wochen rumfährt und sich ggf. nicht an die Verkehrsregeln hält. Davon abgesehen, dass ohnehin Steuer und Versicherung weiter "laufen".
Aus diesem Grund würd ich bei der Lösung (also "Käufer meldet ab") die Übergabe von Fahrzeug, Papieren, Schlüssel usw. schriftlich festhalten und mit reinschreiben, dass der Wagen übergeben und übereignet wurde. Und natürlich würd ich auch mit reinschreiben, dass der neue Eigentümer verpflichtet- ist, den Wagen unverzüglich ab- bzw. umzumelden.
Der Kaufvertrag mit Datum is ja gut und schön, weist aber zunächst mal nur nach, dass der Wagen verkauft wurde. Nicht jedoch, dass er Besitzer und Eigentümer gewechselt hat.(Zitat von: mb100)