Zitat:
... sieht man einen Wagen in den besagten Magazinen der das auch vorne hat, ist wieder regional abhängig und was dafür bezahlt wurde damit das eingetragen wird...(Zitat von: Nicore)
Zitat:
Also dass man die Frontscheibe + Seitenscheiben nicht tönen darf stimmt so nicht, bis zu nem gewissen Grad ist es okay. Ob du den mit Folie hinkriegst denk ich mal nicht....
***BMW-EMOTION***(Zitat von: tragic)
Zitat:
es gibt spezielle firmen, die fluten mit zulassung. hab bedampfte vordere scheiben, aber das sieht man nicht so doll, fällt also auch net so krass der rennleitung aufeast-side PIMP 4 life ->x-treme<- (Zitat von: 2xdekker)
Zitat:
bis zu einem betsimmten wert kannst du fluten bzw bedampfen lassen. mit folie da ran zu gehen kann man vergessen, das ist verboten. nur, weil du fett und gross schreibst wird deine antwort nicht gleich richtiger...(Zitat von: 2xdekker)
Zitat:
ALLGEMEINES zum Thema "Chromoluxfolie" VORNE (!)
Hier das Schreiben vom TÜV:
Sehr geehrter Herr ..... ,
zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:
1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!
Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.
Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.
Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Danner
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge