Verkehrsrecht in der Schweiz !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.12.2003
BASEL
Switzerland
2498 Beiträge
Hi Leute
musste mir mal luuuuuuuuft verschaffen und hatte gerade mal zeit ......
...... nachdem ich wieder mal in einer polizeikontrolle stand ( weil bei uns die blauen (rennleitung) zur zeit im roten bereich drehen und alles jeden kontrollieren und verzeigen !) hab ich die schnauze voll, dass die blauen mir immer was vom pferd erzählen ! die einen ordnungshüter ( was für ein wort ) sagen dies, die anderen das und die meisten haben eh keine ahnung, aber egal, hauptsache sie können bussen schreiben !!!
jetzt hab ich mal bei denen ( schweizerische bundeskanzlei ) gestöbert, zum schauen, was mir genau das gesetz sagt ......
hier ist die aktuellste version ( stand 03 und 04 ) der CH wo ich im internet aufgestöbert habe,
es handelt sich um die Verkehrsregelnverordnung VRV und die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS
hier die links zur VRV oder VTS
KLEINE ERKLÄRUNG :
- in der VRV sind verordnungen drinne wie, angurten, parkieren, rechtsfahren etc und eben der artikel über das viel diskutierte fahren mit nebellampen !!
- die VTS beinhaltet tech. masse, anbringungshöhen, birnenfarbelegung, etc.
die wichtigen sachen ( heisse themen ) habe ich schon mal notiert, hier die liste :
VRV
auf der seite 20/62 verwendungen der lichter bei motorfahrzeugen
Art. 31 absatz 1,2a,b
Art. 32 Besondere Lichter ( Art. 41 SVG )
1 Die Nebellichter und die Kurvenlichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen sowie nachts beim Befahren kurvenreicher Strecken verwendet werden.
soviel zum thema : sie dürfen nebellampen nur bei nebel an haben !!
Art. 33 Vermeiden von Lärm
Z.B.
b. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen ( ihr wollt ja 20 und 30er zonen, nicht ich ;-)
Art. 94
2. Abschnitt: Sportliche Veranstaltungen (Art. 52 SVG)
1 Unter das Verbot der öffentlichen Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen fallen
alle Rennen, bei denen die gleiche Strecke ununterbrochen mehrmals zu befahren ist,
wenn Zuschauer zugelassen sind. ( seit über 50 jahren verboten in der CH, seit einem schweren unfall )
VTS
5. Kapitel: Räder, Reifen
Art. 58 Räder und Reifen
auf der seite 41/262 Kapitel : Beleuchtung allg.
Art. 73. 79 abs. 1,2
auf der seite 59/262 5. Beleuchtung detail
Art. 109 abs. 1,2
Art. 110 abs. 1a, b 1-6, c-h ( markierungslichter etc )
und dann ab der seite 198/262, 230/262 und 237/262 habt ihr grafiken und bilder von
lärm-, lichtmessungen, masseinheiten, gewichte, birnenfarben, farbkennwerte, anbringungshöhe ( z.b nebellampen, seitenmarker ) etc. inkl. motorrad
ich hoffe ihr könnt damit was anfangen und habt bei der nächsten kontrolle bessere argumente !!
gruss jános
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt,
muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....Bearbeitet von - King Cornflakes am 11/01/2005 22:08:38
Bearbeitet von - King Cornflakes am 12/01/2005 09:48:20
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo King Cornflakes,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Verkehrsrecht in der Schweiz !"!
Gruß
Hey super!
Nach so ner Ansammlung hab ich schon lang gesucht; is ganz praktisch das mal alles zu wissen, da ich öfters in die Schweiz fahr.
Merci vielmal!
________
mfg KlausMein BMW verliert kein Öl - er markiert nur sein Revier !
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 21 Monaten
Mitglied seit: 25.10.2006
Viernheim
Deutschland
1 Beitrag
hallo mein freund die Schweizer sind so beklopft,glaubst du nicht,ich fahre nach Italien ich ware fast in Italien ausgang zoll von Schweiz bei mir ware alles ok.Aber die haben wegen ein kleine messer 100 eur strafe geschrieben,ich bin mal schon 2 mal geblitz worden,also ein fahrt von Schweiz bei mir besstimmt über 200 eur gekostet,Wenn sie in schweiz sind aufpassen bei der Tunel eingang ,Dort hang die ganze Rotelichtige foto apparat.Achtung sie müssen vignette für autobahn (40eur),verbankasten und unfall,oder notfall weste nicht vergessen auch in Italien,Autobahnwignette können sie auch sperr müll oder e-bay wenig gebraucht kaufen können für 10 bis 25 eur kommt drauf an wie alt ist ,weil die gelten für ein jahr...Viel spass..
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.12.2003
BASEL
Switzerland
2498 Beiträge
und was willst du uns jetzt sagen damit *g* ??
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....