BMW Ersatzteil Stornierung..
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Mitglied seit: 16.07.2011
Deutschland
6 Beiträge
Hallo.
Ich habe gestern einen Heckwischerarm bei BMW telefonisch bestellt. Heute Morgen wollte ich Ihn Stornieren. Warenwert 35 euro.
Der Mitarbeiter sagte mir heute morgen, das ich die Ware nehmen muss!!!!
Ist diese Aussage korrekt?
LG aus Köln
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Basic,
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Gruß
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Es gibt teile, die nicht wieder zurueckgeschickt werden koennen.
Ob ein Wischerarm nun auch dazu gehoert weiß ich nicht.
Bisher haben die mir das aber immer vorher gesagt, wenn es sich um so ein Teil gehandelt hat.
habe in der letzten woche ein paar teile bestellt und die waren innerhalb von 24 stunden da.
habe bei ac-schnitzer / bmw kohl in aachen gekauft.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Bei so gut wie jedem Autohaus hängt iwo nahe der Warenausgabe ein Schild mit der Aufschrift: "Extra bestellte Teile sind von der Rücknahme ausgeschlossen".
Es kann auch nicht sein, das jeder bestellt und nix abholt. Und finde das gerechtfertigt. Der Händler sagt auch nicht, "komm ruhig in die Werkstatt" und wenn und da bist "die nächsten 8 Monate leider ausgebucht". Genau so kommt deine Aktion für den Händler. Sind zwar nur 35€, aber stell dir vor, das macht jeder.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 16.07.2011
Deutschland
6 Beiträge
Habe es jetzt abgeholt.
Ich denke mal, das es eine Frage der Ehre ist.
Es sind ja wirklich nur 35 Euro.
Danke für eure Antworten....
Bis bald....
Zitat:
Fürs Zurücksenden darf er dir 10% vom Warenwert (excl MwSt!) verrechnen.
(Zitat von: CH-Cecotto)
Wo soll das festgeschrieben sein, dass er nur 10% verrechnen darf?
Ich kenne keine Regelung, die sowas besagt.
Cecetto,dein Zynismus wird immer schlimmer. Bitte lass es nicht noch mehr ausarten. Ist nur eine Bitte.
Zum Thema:
Warum sollte der Händler die Bestellung stornieren, wenn ein verbindlicher Kaufvertrag bestehend ist. 10% Abstandssumme ,so viel kostet es bei uns auch,sind doch angemessen.
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@CH-Cecotto
Es freut mich, wenn du deinem Händler alles blind glaubst, aber andere Händler deshalb als "Lügner" darzustellen ist einfach falsch.
Mit dieser Aussage stellst du diese 10% als Fakt hin:
"Fürs Zurücksenden darf er dir 10% vom Warenwert (excl MwSt!) verrechnen."
Diese Aussage ist einfach falsch, dass er nur 10% verrechnen darf.
Er darf die Sache so regeln, wie es die Gesetze und seine AGB´s vorgeben.
Und das die Händler zu "faul" sind etwas zurückzuschicken ist auch schlicht und ergreifend falsch!
Nur mal hier das Beispiel:
10% von 35€ sind 3,50€.
Glaubst du diese 3,50€ decken in irgendeiner Weise irgendwas?
Wenn man nur die Zeit nimmt (ohne sonstige Kosten/Aufwand), die ein Mitarbeiter mit der Retoure beschäftigt wäre und setzt es in Relation, was man diesem Mitarbeiter Stundenlohn zahlt, würde der Händler drauflegen.
Bearbeitet von: ThaFreak am 31.07.2013 um 08:21:15
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Dein Teilemann kann aber nicht wissen wie es andere Niederlassungen mit anderem Geschäftsführer handhaben.
Sie können lt. BGB natürlich auf Abnahme bestehen. Wenn die geschäftseigenen AGB alerdings einen solchen Passus bzgl. der Abstandsumme enthalten, dann sind diese bindend.
Selbst wenn der Händler keine "Starfgebühr" an BMW innerhalb einer Frist zahlen müsste, dann sind dennoch die internen MA damit beschäftigt.
Dein Teilehändler kann aber nicht alle AGB der verschiedenen selbständigen Händler kennen.
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