So ihr lieben Forenmitglieder, frohes neues Jahr erstmal.....
Für die, die diesen Beitrag,
den ich am 27.07.2013 hier eingestellt habe !!!, noch in Erinnerung haben und die es noch interessiert, folgender Auszug aus dem Gerichtsurteil von kurz vor Weihnachten:
".......die Beklagte wird verurteilt, an dem Fahrzeug des Klägers, einem BMW des Typs 520d Touring, FIN XXXX, Kennzeichen: XX - XX 000, nach den Vorgaben der Nummer DE 31224965-02 des Produkt- und Maßnahmenmanagements der BMW AG vom 27.07.2010 den Heckklappenkabelbaum auszutauschen."
Sinngemäß steht dann noch weiter das der Kläger auch die unberechtigte Rechnung des ersten Reparaturversuchs nicht zahlen muss und:
...die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte....
Da die Beklagte offensichtlich nicht in Berufung gehen will,
kann ich jetzt endlich den Wagen reparieren lassen!!!2,5 Jahre ohne FFB und Memoryfunktion rumgefahren (das der Notschlüssel und das Schloss in der Fahrertür so lange gehalten haben!!!), immer wieder Kohle für Gutachter, Gerichtskosten usw. vorgestreckt, etliche Male zum Anwalt gefahren und telefoniert, frei nehmen müssen für zwei Gerichtsverhandlungen........
Ganz ehrlich, sollte mir nochmal so eine Nummer passieren, überlege ich mir drei Mal ob ich nicht einfach meine eigenen Konsequenzen daraus ziehe und das Auto einfach reparieren lasse.......
In diesem Sinne,
Grüße aus dem Ruhrpott