Scheinwerfer/Rückleuchten lasieren
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.07.2013 um 13:28:06 aus dem Forum "3er BMW - E90 / E91 / E92 / E93" in dieses Forum verschoben.Hallo,
ich würde gerne meine Scheinwerfer bzw. Rückleuchten lasieren. Am besten mit einer Tönungsfolie. Welche könnt ihr mir da empfehlen?
Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 25.07.2013 um 13:28:06
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Hallo Ency,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Scheinwerfer/Rückleuchten lasieren"!
Gruß
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schau mal bei ebay-dort werden die in allen Größen und Preisen angeboten.Ist aber "tricky" weil die Folie extrem gezogen werden muss (an der Seite) und keine Blasen entstehen dürfen,mfG
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Also ich würde dir empfehlen auf die Folie zu verzichten und nur die Rückleuchten zu lassieren. Bei den Schweinwerfern nimmt dir das "Licht" weg und das is bissl blöd.
Hab beim Asphaltfieber einen gesehen mit komplett schwarzen Rückleuchten.. Ist das erlaubt ?
Ich vermute einmal das es auf den TÜV Prüfer draufankommt, wenn der meint man sieht noch genug vom Standliche/Bremslicht/Blinker usw. dann bekommst es eingetragen, in Ö ist das wsl nicht erlaubt und wird dir auch keiner Eintragen.
Das kommt nicht auf den Tüv Prüfer an sondern auf dein Gutachten -oder auf deine Einzelabnahme.Die Prüfer müssen seit einiger Zeit alles Dokumentieren (mit Fotos ,usw) und dann in eine zentrale Datenbank eingeben-Pfusch/Bestechung und all die lieb gewonnenen Freiheiten vergangener Zeit - ist nicht mehr.Und falls dein "Freund" doch etwas einträgt kommt spätestens bei einer Kontrolle das böse Erwachen.Eine Einzelabnahme ist aber halb so wild-frage mal beim Tüv nach,die sind hilfsbereiter als man denkt.
Bearbeitet von: erikumpf am 24.07.2013 um 18:36:43
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Steht die Einzelabmahme über der Stvo? Also wenn die eingetragen ist, kann mir auch keiner bei einer Kontrolle was sagen.
Naja ob die Einzelabnahme über der STVO steht würd ich so nicht sagen. Aber wenn du etwas eingetragen bekommst dann müsste es der STVO entsprechen.
Mitglied seit: 20.06.2011
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88 Beiträge
Ich hatte auch mal schwarz lasierte Rückleuchten (siehe FS). Ein Kumpel brachte mich auf den Trichter das Sie verboten sind. Da hab ich beim Tüv angerufen & mich mit ein Gutachter unterhalten. Der meinte es müssen Lichttests & andere Sachen gemacht/ geprüft werden & das ist sehr teuer...
Bei ebay gibts die Dinger ohne Ende! Aber schau dir mal die Artikelbeschreibung+ AGB´s gut an! Meist steht es schon da das die nicht StVO gerecht sind.
Die Verkäufer tricksen aber auch indem sie schreiben: Da ja eine E-Nummer auf dem Rücklicht ist kann man sie bedenkenlos einbauen...bla bla
Gruss ML
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Mitglied seit: 07.11.2010
Deutschland
42 Beiträge
also kurz und knapp....es gibt keine Folien die man anbringen kann die dann eingetragen werden können - die ganzen Folien haben demanch auch kein ABE.
Sollte ich falsch liegen und jemand kennt nen Verkäufer wo man Folien herbekommt mit ABE, dann bitte posten.
Mitglied seit: 18.09.2011
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4337 Beiträge
Lasieren oder Folieren, beides ist eine Veränderung am Bauteil ... damit hat es keine E-Nummer mehr bzw. vorhanden ist diese schon aber diese erlischt.
Die StVO steht meines Wissens nach über der TÜV-Eintragung, da diese auch nichtig sein können und damit ungültig.
Bis auf Scheibentönungsfolie ist mir keine Tönungsfolie bekannt die es mit E-Nummer gibt ...
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Am Licht (egal ob vorne oder hinten) darf nichts verändert, außer legale Birnchen verbauen.
Alles andere braucht ein Gutachten. Folie hat keins. Das würde bedeuten um legal zu bekommen musst du mit dem Scheinwerfer den selben weg durchlaufen als hättest du ihn selbst gebaut. Also is absolut quatsch.
Vorne würde gar nix machen, das stört nur weils Licht dunkler ist als vorher.
Hinten muss man es in Grenzen halten um nicht aufzufallen. Komplett schwarze Rüllis, bei denen nur noch ein Licht leuchtet in der Stärke eines strerbenden Glühwürmchens machen nur Ärger.
Wenn dir einer ins Heck fährt bezahlst DU. Die Rennleitung wird dich auch sofort raus fischen und TÜV gibts damit auch nicht.
Bei meinem letzten Auto hatte ich hinten dezent foliert, das ist im 4 Jahren niemanden aufgefallen, weder TÜV noch Kontrollen.
less traction - more action!
EAT/SLEEP/DRIFT
Scheinwerfer bzw. Rückleuchten dürfen nichtverändert werden. Hier handelt es sich um eine Lichttechniche Anlage. Alle Änderungen sind illegal. Hast du genug Geld um ein Knöllchen zu bezahlen, dann mach es.
Mitglied seit: 07.04.2013
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185 Beiträge
Leute er möchte nicht wissen ob es legal ist oder nicht. ich denk mal jeder weiß dass lasieren/folieren der Scheinwerfer verboten ist.
Es kostet nicht nur Geld sondern gibt auch Pünktchen, falls du noch in der Probezeit bist ist das ziemlich riskant.
Aber du möchtest ja wissen welche Firma etc.
Ich hab letztens diese Seite gefunden
http://www.leuchtenfolie.de/
Naja, vorallem im Oldtimer bereich, kann vieles eingetragen werden was nicht der STVO entspricht.
Vorrausgesetzt es ist Zeitgenössisch. Also wenn man es damals so gemacht hat. Da stehn auch die meisten Polizisten drüber, es ist ja n Oldtimer und ein tolles Auto. Nicht unbedingt ein E36 mit lasierten/folierten Rückleuchten.
Geh einfach zum TÜV, der kann dir sowas Eintragen, der sagt dir auch was es ~kostet. Musst nur schauen dass du einen guten Tüver erwischt.
Wenn du hier ausm Umkreis kommen würdest, hätte ich dir einen der voll in Ordnung ist. :D
Ich hab kein Interesse, zu gewinnen mit einer Sekunde vorsprung.
Es gibt Leute die sagen: "Es war ein richtig harter fight, Ich hab mit einer Sekunde gewonnen".
Auto braucht Liebe.
Ich will mit 10 Minuten gewinnen, Ich will mehr!
Also darf man die Rückleuchten mit Scheibentönungsfolie bekleben oder habe ich das falsch verstanden.
Mitglied seit: 07.04.2013
Pforzheim
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185 Beiträge
Nein Folieren/ Lasieren der Front oder Heckscheinwerfer ist verboten und wird mit einem Bußgeld und Punkten ( genaue Zahlen sind mir nicht bekannt ) geahndet. Abgesehen davon dass du damit keine TÜV bekommst.
Ja mir Glück vielleicht aber irgendwann kommt die Rennleitung schlecht gelaunt da sie schlechten/ keinen Sex hatte und dann kannst du Blechen ;D
An der Lichtanlage darf man nichts verändern, punkt. Man darf es nicht.
Wenn ihr es trotzdem machen wollt, übertreibt es nicht. Im Endeffekt ist es nur Ärger und Streß.
Wenn ich ne neue Front brauche muss ich einfach nur so einem hinten rein brettern und die Rennleitung holen. (jetzt mal ganz gemein ausgedrückt)
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Mitglied seit: 18.09.2011
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4337 Beiträge
Richtig es ist jegliche Veränderung verboten.
Das mit der Scheibentönungsfolie war nur als Beispiel, da mir sonst keine andere Folie mit E-Nummer bekannt ist ... ist aber auch nicht erlaubt und dafür auch nicht gedacht!
Zudem ist das ziemlich gefährlich mit den schwarzen Rülis ... neulich bin ich auch so einem Kasper hinterhergefahren ... man sah fast nichts vom Licht (auch Blinker und Bremslicht) .
Bei Gegenverkehr sah man von den Leuchten garnichts mehr.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.