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Moin,
es geht um folgendes.
Mein Handy wurde zur reparatur geschickt da das Display kaputt war (Smartphone war runtergefallen und Display gesprungen).
Nachdem ich dann nach langer Zeit einen Laden gefunden habe der mir einen Kostenvoranschlag machen konnte (war bzw ist ein Versicherungsschaden) und das besagte Gerät auch reparieren bzw in meinem Fall weiterleiten wollte (dazu bitte keine Kommentare) habe ich sechs Wochen warten müssen.
Dies war soweit in Ordnung, auch wenn zwei vom zwischenhändler veranschlagt waren. Bekam das Handy nach besagter Zeit wieder und überglücklich. Nachdem ich das Handy zuhause dann in benutzung hatte die Ernüchterung, ich hatte einen toten Bereich im Touchdisplay relativ mittig komplett von links nach rechts.
Ich also wieder zurück zum Zwischenhändler und die Reparatur reklamiert. Dieser hat es dann wieder zurück geschickt, dies ist nun wieder fast sechs Wochen her und ich bin mittlerweile Stinksauer!
Für die Reparatur wollten die eine horende Summe haben, haben mich das erste Mal schon lange warten lassen und jetzt schon wieder. Wenn ich überlege was die haben wollten und wie lange mein Ausfall mittlerweile ist könnte ich im Strahl brechen. Das sind jetzt knapp drei Monate die ich für ein Handy und einen Vertrag zahle den ich kaum und gar nicht nutzen kann.
Das Problem an der Sache ist, ich habe es schon dem Zwischenhändler erzählt und dieser kann es ja leider nicht ändern aber ich möchte so langsam mein Telefon wieder haben.
Nun meine Frage an euch. Kann ich was unternehmen in Richtung Ersatz oder Kostenrückerstattung und wann sollte ich anfangen Schritte einzuleiten (falls möglich)?
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Hallo Horgh76,
schau mal hier
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Gruß
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Warum ein Zwischenhändler?
Warum nicht beim Vertragspartner zur Reparatur eingeschickt.
Wichtige Fakten fehlen leider.
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@Heckpropeller:
Deswegen zum zwischenhändler da es in und im Umkreis von Kiel niemand zu finden war der HTC repariert, anders hätte es zb beim iphone ausgesehen.
Welche wichtigen Fakten habe ich denn übersehen?
Edit: Bezahlt habe ich bei der Abholung nach der ersten Reparatur und habe daraufhin das Geld von der Versicherung bekommen. Denke das wird eventuell auch interessieren.
Bearbeitet von: Horgh76 am 19.06.2013 um 14:38:48
Zitat:
und wann sollte ich anfangen Schritte einzuleiten
Na, als der Zwischenhändler dir gesagt hat wie teuer es wird.
Passende Antwort wäre hier: "Hä, wie. Wieso soll ich das nochmal zahlen, wenn die ihre Arbeit nicht richtig machen?"
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Nee nee, da hab ich das falsch ausgedrückt.
Ich habe nur einmal Geld bezahlt! Beim ersten abholen wurde bezahlt, das zweite abholen ist ja noch nicht erfolgt, beim zweiten Mal werden die auch keinen Müden Cent von mir sehen.
Zitat:
Für die Reparatur wollten die eine horende Summe haben,
Das ist doch vom zweiten mal, oder?
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Nein...
Ich bin hingegangen und brauchte einen Kostenvoranschlag für die Versicherung, der von denen verlangte Betrag war nicht wirklich gering.
Dieser besagte Betrag wurde dann beim abholen bezahlt, sprich nach der ursprünglich geplanten Reparatur.
Ich habe daraufhin festgestellt das die Reparatur halt Mängel aufweist, bin dann wieder zum Händler der das Handy wieder eingeschickt hat.
Ich habe beim ersten Mal einschicken ca sechs Wochen warten müssen, war okay da ich damit gerechnet habe. Jetzt beim zweiten Mal abschicken hatte ich gehofft, da es ja im Prinzip ne Retour ist, das es schneller geht. Leider sind bisher wieder ca fünf Wochen vergangen.
Diese zweite Wartefrist kotzt mich gerade halt tierisch an und ich werde, wie gesagt, bestimmt keinen weiteren Cent mehr Investieren.
Wenn du beim ersten mal einen klar definierten Reparaturauftrag gegeben hast und daraus ersichtlich ist, dass das Display instandgesetzt werden muss und dies nun nicht im vollen umfang nutzbar ist, dann hast du das Recht zu Nachbesserung/Nacherfüllung.
Erst nach erfolgreicher Reparatur musst du die Rechnung bezahlen.
Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag bei dem die Leistung des Dienstleisters nicht erbracht wurde.
Frist von 2 Wochen zur Rückgabe des Handys schriftlich per Einschreiben an den Händler.
Schadenersatz kannst du m.E. abhaken.
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Zitat:
Wenn du beim ersten mal einen klar definierten Reparaturauftrag gegeben hast und daraus ersichtlich ist, dass das Display instandgesetzt werden muss und dies nun nicht im vollen umfang nutzbar ist, dann hast du das Recht zu Nachbesserung/Nacherfüllung.
(Zitat von: Heckpropeller)
Das ist klar, deshalb habe ich das Handy ja bereits (wie schon erwähnt) zur Nachbesserung abgegeben.
Zitat:
Erst nach erfolgreicher Reparatur musst du die Rechnung bezahlen.
(Zitat von: Heckpropeller)
Ist mir soweit auch klar. Kein Geld keine Leistung und anders herum.
Zitat:
Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag bei dem die Leistung des Dienstleisters nicht erbracht wurde.
Frist von 2 Wochen zur Rückgabe des Handys schriftlich per Einschreiben an den Händler.
Schadenersatz kannst du m.E. abhaken.
(Zitat von: Heckpropeller)
Mir geht es, wie bereits geschrieben, nicht um einen Schadensersatz weil ich es nochmal abgeben musste sondern weil die zweite Reparatur m.E. einfach zu lange dauert.
Ich bin davon ausgegangen das ein Händler eine Reklamierte Ware bevorzugt behandelt, dies ist ja offensichtlich nicht der Fall.
Immerhin muss ich jetzt schon knapp fünf Wochen seit bekanntgabe der Reklamation und Rückgabe der Ware warten.
Na dann ist doch alles beantwortet.
Die Chancen auf Schadenersatz für ein nicht nutzbares Handy sind gleich 0.
Auf Herausgabe drängen mit Frist oder eben Pflichterfüllung binnen 14 Tagen. Hast sie ja scheinbar noch nicht in Verzug gesetzt. Ansonsten Rückzahlung des geamten Rechnungsbetrag wegen nicht erbrachter Leistung.
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Du bist also der Meinung ich kann die höchstens mit ner Frist zur beschleunigten Herausgabe "nötigen" und habe sonst keine Chance auf irgendetwas?
Das ist jetzt natürlich nicht das was ich hören wollte aber besser als nichts, soweit dann schonmal danke.
Leider ja.
Frist setzen mit der Aufforderung auch bei nicht reparierten Handy dies an dich auszuhändigen.
1.Bei geglückter Reparatur die Verrechnung der ersten Rechnung verlangen.
2.Bei fruchtloser Reparatur findet eine Kostenrückerstattung an den Versicherungsträger statt.
Aber einen Schadenersatz wirst du auch auf Verlangen nicht bekommen.
Du hast sie ja leider noch nicht in Verzug gesetzt. Da wäre wenigstens ein Funken Hoffnung gewesen.
Nimms mit Fassung, gibt weitaus schlimmere Situationen als nicht funktionierendes Handy. =)
Gute Nacht.
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Ach das ich mit nem Oldschool Handy ohne alles rumrenn ist nicht das schlimmste.
Mich nervt halt nur gewaltig das ich wieder knapp sechs Wochen warte, mittlerweile schon von denen einen Anruf bekommen habe das mein Gerät da war und die mir ein falsches aushändigen wollten.
Wenn man es so will hab ich diesen Monat 30€ gezahlt für etwas das ich nicht nutzen kann, weil die mitm Arsch nicht hoch kommen.
Ich werde auch den Teufel tun und denen noch mehr Geld geben. Es ist ja immerhin quasi ein Garantiefall.
Hatte jetzt anfang der Woche einen erneuten Anruf bekommen das mein Telefon jetzt da wäre. Mein Vater war dann vorhin da weil ich im Urlaub bin und die wollten, finde ich schon unglaublich aber wahr, ihm genau das selbe Handy aushändigen wie mir letzte Woche. Jetzt fährt er nachher nochmal hin, denn dann ist auch derjenige da dem wohl der Laden gehört bzw der sich um die Reparaturen kümmert und dann mal weitersehen.
Falls die mein Handy dann immer noch nicht da haben bekommen die ne Frist von einer Woche mir mein Telefon auszuhändigen, dann haben sie die von Heckpropeller genannten Optionen.