Hi
bezüglich:
...PS : für was Brauch ich Scheinwerfer Reinigung ???...
XENON und §50 Abs. 10 der StVZO
Das sagt die Dekra:
Eine Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese sind im §50 Abs. 10 der StVZO wie folgt benannt: Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung einer Scheinwerferreinigungsanlage einem System, das das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt Die Scheinwerfer müssen für Gasentladungslampen geeignet in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein. In Zweifelsfällen sollten Sie Kontakt mit den Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.
Ansonsten riskieren Autofahrer die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz für ihren Wagen.
Bezüglich Angebote
Die Alternative wäre folgendes:
- Scheinwerfer siehe z. B.
hier- Steuergeräte siehe z. B.
hier - Höhenstandssenor und Kabelsatz siehe
hierGruß
wer_pa