Understatement ist alles
Mitglied: seit 2005
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Hallo Touri Normi,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Anhalter mitnehmen"!
Gruß
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
Hallo,
nochmal zum Verständnis, ab welcher Motorisierung muss man mit quitschenden Reifen am Anhalter vorbei heizen und welche Waffe ist am besten zur Abwehr selbiger geeignet ?
Danke für die Info.
(Zitat von: e46.basti90)
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 12.06.2013
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Zitat:
Als ich noch zur Schule ging bin ich selber viel getrampt. Ich hatte noch keinen Schein und ich mag keine öffentlichen Verkehrsmittel. Da erlebt man schon lustige Sachen und lernt viele interessante Menschen kennen.
Selbstverständlich nehme ich jetzt auch Anhalter mit. Durch einen kurzen optischen Check kann man meist ganz gut einschätzen ob man denjenigen in der Karre haben will oder nicht.
(Zitat von: a1exander)
Das finde ich wirklich mutig. Sowohl das mitnehmen lassen als auch das mitnehmen von anderen. 99 Prozent der Leute, die mitfahren wollen, sind bestimmt auch ganz friedlich. Ich hätte da glaube ich immer ein mulmiges Gefühl. Wie man also rauslesen kann: Ich nehme keine Anhalter mit :)
Ich denke mal dass in den seltensten Fällen was passiert wenn man jemanden mit nimmt.
Ich hab damit bis jetzt keinerlei Probleme gehabt und kenne auch keine anderen die negative Erfahrungen gemacht haben.
Und mal ehrlich, wenn da ne ZigeunerBande am Straßenrand steht nimmt die wohl auch keiner mit der bei klarem Verstand ist, oder???
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
habt ihr schon einmal daran gedacht was paßiert wenn ihr als fahrer einen von euch schuldhaften unfall veruracht und der anhalter körperlich zu schaden kommt?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
habt ihr schon einmal daran gedacht was paßiert wenn ihr als fahrer einen von euch schuldhaften unfall veruracht und der anhalter körperlich zu schaden kommt?
(Zitat von: BMWBT52)
Ja. Du willst jetzt aber nicht auf die Mär der Insassenhaftpflicht hinaus, oder?
Im Übrigen nehm ich auch Anhalter mit. Allerdings fast ausschließlich Handwerker, die auf der Walz sind.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Zitat:
Zitat:
habt ihr schon einmal daran gedacht was paßiert wenn ihr als fahrer einen von euch schuldhaften unfall veruracht und der anhalter körperlich zu schaden kommt?
(Zitat von: BMWBT52)
Ja. Du willst jetzt aber nicht auf die Mär der Insassenhaftpflicht hinaus, oder?
(Zitat von: Papa76)
nein auf die mär wollte ich nicht hinaus!
Bearbeitet von: BMWBT52 am 19.06.2013 um 20:33:00
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Zitat:
Zitat:
Zitat:
habt ihr schon einmal daran gedacht was paßiert wenn ihr als fahrer einen von euch schuldhaften unfall veruracht und der anhalter körperlich zu schaden kommt?
(Zitat von: BMWBT52)
Ja. Du willst jetzt aber nicht auf die Mär der Insassenhaftpflicht hinaus, oder?
(Zitat von: Papa76)
nein auf die mär wollte ich nicht hinaus!
Bearbeitet von: BMWBT52 am 19.06.2013 um 20:33:00
(Zitat von: BMWBT52)
Na dann lass uns doch nicht dumm sterben!
Was passiert denn bei einem Unfall wo der Anhalter körperliche Schäden erleidet?
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Mitglied seit: 04.06.2013
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30 Beiträge
Also ich denke erstmal kommt es drauf an wie der oder die jenige aussieht :)
Wenn der jenige einen netten eintrug macht wieso nicht!?
Allerdings wenn es z.B ein Opel fahrer ist der liegen geblieben ist dann solltest du weiter fahren :D , nein spaß#
Gruß Maddin
[/URL]
Zitat:
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Zitat:
Zitat:
habt ihr schon einmal daran gedacht was paßiert wenn ihr als fahrer einen von euch schuldhaften unfall veruracht und der anhalter körperlich zu schaden kommt?
(Zitat von: BMWBT52)
Ja. Du willst jetzt aber nicht auf die Mär der Insassenhaftpflicht hinaus, oder?
(Zitat von: Papa76)
nein auf die mär wollte ich nicht hinaus!
Bearbeitet von: BMWBT52 am 19.06.2013 um 20:33:00
(Zitat von: BMWBT52)
Na dann lass uns doch nicht dumm sterben!
Was passiert denn bei einem Unfall wo der Anhalter körperliche Schäden erleidet?
(Zitat von: shgfa)
ich weiß es ja auch nicht, der satz oben war wahrscheinlich etwas komisch formuliert, aber mich würde
interessieren ob man da in irgendeiner form zur rechenschaft gezogen werden kann oder wird.
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Mitglied seit: 22.08.2002
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Deutschland
1711 Beiträge
Zitat:
ich weiß es ja auch nicht, der satz oben war wahrscheinlich etwas komisch formuliert, aber mich würde
interessieren ob man da in irgendeiner form zur rechenschaft gezogen werden kann oder wird.
(Zitat von: BMWBT52)
Achsooo. Für alle -auch grob fahrlässig verursachten- Personen- oder Sachschäden kommt zunächst mal die KFZ-Haftpflicht auf. Je nach Fahrlässigkeit kann die dann allerdings Regressforderungen an den Verursacher stellen. Die Höhe der Forderung ist jedoch auf max. 5.000 Euro begrenzt.
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Zitat:
Die Höhe der Forderung ist jedoch auf max. 5.000 Euro begrenzt.
(Zitat von: Papa76)
Das stand ja auch im anderen Thread. Ist das bei euch Tatsächlich so? Es gibt bei uns Leute die zahlen ihr Leben lang solch Zeug ab!
Zitat:
Zitat:
Die Höhe der Forderung ist jedoch auf max. 5.000 Euro begrenzt.
(Zitat von: Papa76)
Das stand ja auch im anderen Thread. Ist das bei euch Tatsächlich so? Es gibt bei uns Leute die zahlen ihr Leben lang solch Zeug ab!
(Zitat von: J-Freak)
trägt das bei uns nicht die versicherung!?
Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Bei uns? Ich komme aus der CH.
Dazu dieses Zitat (Handy):
"Ein Regress der Versicherung kann gemäss Art. 14 VVG dann erfolgen, wenn der Schaden vorsätzlich schuldhaft oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde. Bei erheblichem Alkoholblutgehalt wird Grobfahrlässigkeit regelmässig bejaht.
Was den Umfang vom Regress der Versicherung angeht, so beläuft sich dieser nach den Umständen des konkreten Einzelfalls, weshalb infolge fehlender Kenntnis dieser Parameter konkrete Aussagen schwierig zu tätigen sind. In der Praxis sind Regresswerte von 33 bis 50 % des Schadens bekannt. Diese Aussage kann nur als ungefährer Richtwert für den Umfang vom Regress der Versicherung unter den konkreten Umständen des Einzelfalles verstanden werden."
Und wenn dann aufgrund eines solchen Unfalls die Arbeitsfähigkeit verloren geht (ob nun simuliert oder nicht) und Lohnausfall die Folge ist, wirds ganz schnell sehr teuer.
Mitglied seit: 22.08.2002
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Zitat:
Zitat:
Die Höhe der Forderung ist jedoch auf max. 5.000 Euro begrenzt.
(Zitat von: Papa76)
Das stand ja auch im anderen Thread. Ist das bei euch Tatsächlich so? Es gibt bei uns Leute die zahlen ihr Leben lang solch Zeug ab!
(Zitat von: J-Freak)
Ja.
Zitat:
trägt das bei uns nicht die versicherung!?
(Zitat von: BMWBT52)
Erstmal ja. Dann aber:
Definition Regress
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.