Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2012
Deutschland
311 Beiträge
Hi Leute,
ich bereite mich so langsam für den Fahrwerksumbau vor. Allerdings frage ich mich, wie ich beim KW V1 Begrenzer verbauen kann, wenn sie im Gutachten ausdrücklich verboten werden?
Brauchen werde ich sie, da ich hinten 10x17 ET15 fahren werde, ziehen jedoch nur bis die Lauffläche abgedeckt ist.
Wie soll das mit den Begrenzern gehen, der TüV sieht das ja im Gutachten, das diese nicht in Kombi mit KW verbaut werden dürfen???
LG
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo 328iCoupe2012,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Federwegbegrenzer?"!
Gruß
Zitat:
Allerdings frage ich mich, wie ich beim KW V1 Begrenzer verbauen kann, wenn sie im Gutachten ausdrücklich verboten werden?
Frage und Antwort in einem Satz!
Das ist doch völliger Murks!!! Wenn du eben so eine extreme Kombi fahren willst, dann solltest du auch dafür sorgen, das die Räder auch Platz haben. Fertig!
Ggf. Radläufe anschweißen etc. Es wäre sonst völlig sinnfrei ein teures KW zu verbauen um dann auf Begrenzern rumzuhopplen. Dann kannst du gleich ein TA Technix Gewinde für 190,- Euro kaufen, das fährt sich dann gleich. Zudem würdest du auf kurz oder lang die Stütz-/Domlager schrotten, das Chassis was bei 267tkm sicher auch nicht mehr werksneu ist etc..
Manchmal muss man sich schon fragen...
Bearbeitet von: Pixsigner am 30.05.2013 um 22:24:28
E36 - IS IT LOVE?
Diese Antwort wurde
1 mal gelobt (positiv)
und
0 mal kritisiert (negativ)
Details anzeigen
Also ich denke, bei der Felge und dem Tiefgang müsstest du deinen Federweg auf ca. 2-3 cm einengen, das ist auf öffentlichen Straßen unfahrbar. Glaub mir, bei der ersten Bodenwelle schlägt es im Dom ein...
Bei der Felge musst du wie ein Irrer ziehen - oder einschweißen.
so ist es. ich fahre an der HA eine 10,5x17ET14 und ziehen ist da viel zu wenig meines erachtens . ich musste da ordentlich was dranschweißen um auch eine gute abdeckung der felgen zu gewähren bzw um es auch eingetragen zu bekommen . fahre das kw variante 2 . klar , bei euch könnte ich da locker eine 11er oder sogar 12er fahren . aber bei uns in austria sind die auflagen leider viel strenger , was abdeckung betrifft .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2012
Deutschland
311 Beiträge
Zitat:
Zitat:
Allerdings frage ich mich, wie ich beim KW V1 Begrenzer verbauen kann, wenn sie im Gutachten ausdrücklich verboten werden?
Frage und Antwort in einem Satz!
Das ist doch völliger Murks!!! Wenn du eben so eine extreme Kombi fahren willst, dann solltest du auch dafür sorgen, das die Räder auch Platz haben. Fertig!
Ggf. Radläufe anschweißen etc. Es wäre sonst völlig sinnfrei ein teures KW zu verbauen um dann auf Begrenzern rumzuhopplen. Dann kannst du gleich ein TA Technix Gewinde für 190,- Euro kaufen, das fährt sich dann gleich. Zudem würdest du auf kurz oder lang die Stütz-/Domlager schrotten, das Chassis was bei 267tkm sicher auch nicht mehr werksneu ist etc..
Manchmal muss man sich schon fragen...
Bearbeitet von: Pixsigner am 30.05.2013 um 22:24:28
(Zitat von: Pixsigner)
ja Entschuldigung, das ich noch nicht so Fit bin im Bereich Felgen, Tiefgang und TüV Normen. Es fahren hier viele mit dieser Kombi rum und da hat das Ziehen wohl gelangt. Andere hingegen schweißen direkt neue Radläufe ein. Das ist wie beim Öl, wird immer Schwierigkeiten geben bei der Entscheidung.
Aber Radläufe anschweißen will ich vermeiden, dann lieber KW wieder verkaufen und billig Gewinde rein oder halt eben nicht so tief runter. Optik muss halt schon passen.........Wie sonst bitte fahren einige sogar 9 statt 8,5 auf der VA?
Nicht böse gemeind, aber ich wollte hier nur Klarheit schaffen, weil ich per Zufall im Gutachten die Auflage der Begrenzer gefunden habe. Hätte wahrscheinlich sogar welche rein geballert. Und zur Info, das KW V1 konnte ich bei 20tkm Laufleistung zum halben Preis schießen, aber nen Argument ist das natürlich nicht, ist mir schon klar xD
LG
Es geht nicht - ptimär - ums Fahrwerk, sondern um 10j et15.
Ich habe 8j et35.
Deine Felge steht ganze - 3,75 cm !!! - weiter nach außen.
Es geht nicht nur um die Zollbreite, sie muss in Verbindung mit der et gesehen werden.
Ich hatte mal 8,5j et 35 auf VA, ohne Nacharbeiten. 8,5j et 20 ist schon was ganz anderes, -15mm weiter nach außen.
usw...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2012
Deutschland
311 Beiträge
Ja, ich weis, hab mich da bisle falsch ausgedrückt. Das mit der ET ist mir schon klar, nur bei der Berechnung hab ich heute noch Probleme da man ja irgendwie Spiegelverkehrt rechnen muss um mit der ET was anfangen zu können.
Aber die Felge muss ja auch nicht vom Radlauf abgedeckt sein, sondern nur die Gummi Lauffläsche. Da allderdings kann man dann halt nicht mehr komplett einfedern, sondern wirds Schleifen. Also denke ich, darf man halt nicht so tief runter und kann somit den Federweg ausnutzen.
Ich hoffe, das ich da richtig Denke oder?
LG
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Zitat:
Ja, ich weis, hab mich da bisle falsch ausgedrückt. Das mit der ET ist mir schon klar, nur bei der Berechnung hab ich heute noch Probleme da man ja irgendwie Spiegelverkehrt rechnen muss um mit der ET was anfangen zu können.
Aber die Felge muss ja auch nicht vom Radlauf abgedeckt sein, sondern nur die Gummi Lauffläsche. Da allderdings kann man dann halt nicht mehr komplett einfedern, sondern wirds Schleifen. Also denke ich, darf man halt nicht so tief runter und kann somit den Federweg ausnutzen.
Ich hoffe, das ich da richtig Denke oder?
LG
(Zitat von: 328icoupe2012)
Eigentlich nicht, wenn der Tüv diagonal verschränkt (was er eigentlich machten müßte) langt das nicht. Da sollte alles abgedeckt sein, da es sonst schleift.
Diagonal verschränken sagt dir was?
Ein 10 cm hoher Holzklotz vorne links und ein 10 cm hoher Holzklotz hinten rechts unter dem Reifen. Dann tauchen die Reifen/Felgen maximal in den Radkasten bzw. Kotflügel ein. Da darf nichts schleifen, so prüfen die zumindest bei meinem Tüv...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ja dein Gedankengang ist nachvollziehbar ... aber was an der Aussage das es einfach nichts gescheites wird willst Du nicht akzeptieren ... ich schlage Dir vor Du baust das alles so ein wie Du es denkst.
Wenn Du TÜV kriegst fährst Du von Mannheim aus auf die A5 nach Heidelberg und gibst mal richtig Stoff ... wenn dann bei der dritten Bodenwelle und Tempo 200 die Hinterachse versetzt, schreibst Du uns in welches Krankhaus wir Blumen schicken sollen ;)
Im Ernst ... Federwegsbegrenzer sind im Normalfall schon der Supergau für die Fahrdynamik ... in Deinem Fall wirds eben richtig Sch....
Schieß Dich doch besser auf einen anderen Felgensatz ein ... lies Dich ein was mit bördeln und ziehen hinten beim E36 noch passt und kombinier das mit dem sicherlich guten Fahrwerk und Du wirst mehr Spaß haben als an einer völlig übertrieben verbastelten Rad-Reifen-Fahrwerkskombi ... nur weil die brutal breit (prollig) ausschaut.
Herrlisch, Höllisch, Hessisch !
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2012
Deutschland
311 Beiträge
Hajo klar, das weis ich. Die haben da bei uns so Art Holzrampen wo die VL & HR z.B. drauf fahren und dann schauen die das alles i.O. ist. Aber das hat ja nix mit der kompletten Radabdeckung zu tuen, sonder die Prüfen ob was Schleift oder nicht. Und so lange nix Schleift, ist das denen doch egal wie weit die Felge raus schaut oder?
Wenn doch, dann frag ich mich, wie hier die extremen BMW Fahrer die Eintragung überstanden haben, die wo nur extrem gezogen haben?
Bei uns um die Ecke fährt ne E36 Limo mit RH glaube sogar ZW1, der hat bestimmt vorne 9x17 und hinten 10x17, ich war da mal Neugierig und hab mal nach den Reifengrößen geschaut. Konnte nur vorne die Größe finden, das hat mir aber schon gereicht. Der fährt VA 245er Schlappen. Keine Ahnung was da abgeht, aber sieht jedenfalls nur nach Gezogen aus!
Mitglied seit: 13.05.2009
Kreuzwertheim
Deutschland
6738 Beiträge
Am besten fragst bei deinem Tüv mal nach, wie dort geprüft wird. Ich bin der Meinung es gibt ein neues Prüfverfahren seit einigen Jahren und danach muß der Reifen bzw. die Felge komplett abgedeckt sein.
LinkBearbeitet von: jochen78 am 31.05.2013 um 14:56:54
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2012
Deutschland
311 Beiträge
Shit,
wenn dies die neuen Auflagen sind, darf ich meine Felgen hergeben. Aber die sehen einfach genial aus auf dem E36 :-(
Ich glaub ich muss mal beim TüV vorbeischauen, ob es dem reicht das die Lauffläche abgedeckt ist oder ob er die Räder komplett im Radhaus sehen will. Übers Schleifen brauchen wir ja eh nicht weiter sprechen.
Danke für den Link xD, wusste nix von der neuen Richtlinie......
LG
Zitat:
Es fahren hier viele mit dieser Kombi rum und da hat das Ziehen wohl gelangt.
Das bezweifle ich, denn bei der Kombi geht es unter dem gezogenen Serienblech keinesfalls ohne Federwegsbegrenzer.
Solche Kombis sind der Tod der Fahrdynamik. Wenn dir Optik über alles geht, dann ok.
Wenn dich aber jeder 75PS Golf auf normalen Straßen stehen läßt, würde ich mal nachdenken.
E36 - IS IT LOVE?
Alsoooo.............: Entweder du schweißt ein oder du verscherbelst die Felgen und suchst ein paar weniger "üppige".....
Google mal nach reifen et rechner und dann kannst du dir ausrechnen welche felgen machbar sind