Hey Leute, ich habe mal wieder ein kleines Problem.
Mein E36 328 Cabriolet ist von Serie her vorne sehr hoch und hinten recht tief. Darum gab es ein Weitec Gewindefahrwerk.
Heute wollte ich das eintragen lassen. Problem: Auf dem DTC Gutachten steht, dass der Abstand Radmitte zu Kotflügel (originale Kotflügel) HINTEN grösser als 305mm sein soll.
Leider beträgt dieser Abstand aber nur ca 290-295mm.
Was mich sehr wundert, denn das Gewinde ist ganz unten bündig, bzw das Auto ist ganz oben. Damit ihr versteht was ich meine habe ich eine kleine Skizze gemacht. Das schwarze ist das Gewinde, darauf ist der Teller (rot) draufgeschraubt, auf dem die Feder (grün) sitzt. Auf dem Bild ist zu erkennen, dass der Teller mit dem Gewinde bündig ist, also ganz unten.
Heisst das Auto ist ganz oben.
Damit mein E36 jetzt hinten noch höher wird, müsste ich also mit dem Gewinde weiter runter!
Ist das überhaupt erlaubt, bzw sinnvoll? Ich hätte jetzt einfach mal angenommen man darf das nicht mehr als bündig runterschrauben, evtl der Sicherheit wegen, aber ich weiss es nicht...?
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Gruss
Severin
Bearbeitet von: Lirva am 27.05.2013 um 21:29:49