Sorry, aber zum Teil ist das totaler Bullshit was da steht. Z.B. ist die Rechtswidrigkeit der Strafbarkeit der Handlung immanent!
Problem ist hingegen, dass es an deutschen Gerichten derzeit keine eindeutige Urteilsfolge gibt. Ein Gericht bestraft bereits das Eindringen, ein anderes wiederum nur das kostenverursachende Surfen. Derzeit gibt es sogar Fälle, wo Inet-Programme unter die Lupe genommen werden, die zwar legal offene Netze auskundschaften, dann aber keinen "Riegel" bzw. Warnung abgeben, dass das Surfen in diesem Netz nicht i.O. ist.
Es wird noch eine Zeit dauern, bis man definitiv sagen kann, wie ein Benutzen fremder Netze zu werten bzw. zu bestrafen ist.
Ich persönlich würde sogar soweit gehen und bereits das Einschalten eines Programmes und das "Fahren durch die Stadt" als Ausspähen werten. Hier ist nämlich wiederum die Frage des "aktiven Tuns" entscheidend. Zwar sucht das Programm selbstständig offene Netze, aber irgendwer muss das Programm ja starten.
Tue ich dies im Flughafen, Bahnhof oder wo sonst noch Hotspots angeboten werden, ist es nicht verwerflich. Aber wenn jemand durch die Stadt fährt auf der Suche nach offenen Netzen, der tut dies vorsätzlich.
Du siehst, man kann sich darüber vortrefflich streiten. Und wo fünf Juristen sind, gibt es grundsätzlich sieben Meinungen. :o)
Von der Grundtendenz ist es jedoch eine strafbare Handlung.
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