Hallo Jungs,
also vergesst das mal mit der ISO Nummer wieder, das stimmt nicht.
Wichtig ist das das Teil eine EWG/EG Betriebserlaubniss hat.
(EWG = Europäische Wirstschaftsgemeinschat / EG = Europäische Gemeinschaft) Beides bedeutet eigentlich das selbe, es wurde nur im laufe der Jahre mal der Name geändert.
EWG = die alte Bezeichnung EG = die neue.
Dann mus ein Prüfzeichen vorhanden sein, kleines e mit einer Zahl dahinter in einem Rechteckigen Kasen. (die Zahl steht für das Land in dem die Betriebserlaubnis erstellt wurde)
Ach ja übrigens wegen dem deutschen TÜV muss man gar nichts zurückrüsten, sondern wenn dann wegen der deutschen STVZO.
Aber es stimmt auf jeden Fall, das die Betriebserlaubniss des Fahrzeuges nach §19 Abs. 3 nicht erlischt, wenn eine EG Betriebserlaubniss für den entsprechenden Fahrzeugtyp vorliegt.
Ist also das eigentlich mit der deutschen ABE zu vergleichen, nur mit der europaweiten Gültigkeit.
olli
und
hier ist meiner