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Mitglied seit: 18.03.2013
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Moin , hatte gestern aufm weg nach hause von der arbeit einen unfall
, bin auf der landstraße unterwegs gewesen und habe nach der kurve direkt in den dritten runtergeschaltet da es bergauf geht , dann ist das auto leicht ausgebrochen mein fehler war das ich dann nicht vom gas gegeangen bin sondern ich habe gebremst ... Hab mich dann gedreht und bin seitlich in einen zaun , einen holzpfeiler hab ich mitgenommen , da die pfeiler ja alle verbunden sind ist der zweite auch unten.
bin dann rechts ran gefahren unfallstelle abgesichert , und habe dann die polizei gerufen, die grundstückbesitzerin kam auch mit der ist auch alles geklärt , als der bulle ankam wurd ich direkt dumm angemacht das ich deutlich zu schnell gefahren waere , als ich was dazu sagen wollte hat man micht nicht ausreden lassen , wie auch immer dem einen habe ich lappen und fahrzeugpapiere gegeben dr andere hat sich die unfallstelle angeguckt paar fotos gemacht und mir dann nachher den unfallbericht gegeben den habe ich mir zuhause angeschaut und laut denen habe ich 3 holzpfeiller mitgenommen und 10-15m zaun umgefahren und verstoß gegen Paragraphe 3 stvo , also a delikt das heisst fuer mich nachschulung und noch schlimmer probezeitverlängerung
Was meint ihr wuerde einspruch einlegen was bringen koennen wenn man gute argumente auflistet das , dass wegrutschen des hecks nicht unbedingt heissen muss das ich zu schnell unterwegs war was auch nicht wirklich der fall war
Mfg
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Hallo Eren91,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Unfall in der Probezeit"!
Gruß
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Einspruch einlegen? Gegen was? Du bist in Zaun gefahren aus ende! Wirst mit der Nachschulung leben müssen
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Gegen zu schnell fahren , der zaun wird eh bezahlt
Hallo,
die Polizei selber nimmt ja nur den Unfall auf
wir haben ja nunmal eine Gewaltenteilung und die Polizei spricht nicht Recht.... das macht am Ende der Richter...
man muss ja nicht alles sofort akzeptieren....
ich persönlich neige halt dazu mal bei einem Fachmann (der Anwalt für Verkehrsrecht) anzufragen....
ein Beratungsgespräch kann ja nicht schaden
normalerweise bekommt man doch noch einen Anhörungsbogen ...wo man sich zu der Sache äussern kann...
ist nur meine Meinung....
Gruss
Bearbeitet von: Opern Geist am 15.05.2013 um 17:17:11
Als ADAC-Mitglied kann man 1 kostenloses Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Die Liste der ADAC-Anwälte findest du im Internet.
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Ist jetzt rein spekulativ, da ich die straßenbaulichen bzw landschaftlichen Begebenheiten bei Dir nicht kenne. ABER: Landstraße+ 3.Gang aus einer Kurve heraus. Das klingt für mich stark als wenn es da mal jemand wissen wollte ;)
Die Nachschulung bzw Probezeitverlängerung wirst du wohl bekommen. Auf der anderen Seite sollte man bei derartigen Konsequenzen den Gang zum Anwalt nicht scheuen, da ja mit Nachschulung etc. auch ein recht enormer finanzieller Aufwand verbunden ist.
Zitat:
Was meint ihr wuerde einspruch einlegen was bringen koennen wenn man gute argumente auflistet das , dass wegrutschen des hecks nicht unbedingt heissen muss das ich zu schnell unterwegs war was auch nicht wirklich der fall war
(Zitat von: Eren91)
Wenn Du nicht irgendwo nen Regenschauer oder Glatteis herzauberst, schauts schlecht aus mit Deiner Argumentation. "Driftversuch" klingt auch nicht wirklich besser als "zu schnell gefahren".
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Du bist nicht vom Gas, hast aber gebremst? Wie geht denn das? Ein paar Zwischengas-Versuche gestartet? ;-)
Nimm's wie ein Mann und steh dazu. Das wäre mein Tipp.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Naja du musst ja schon irgendwie als du in den 3. Geschaltet hast ordentlich gas gegeben haben ...
Also meine Anwältin gibt schon ihren rat am Telefon ...
War es denn glatt? Hats geregnet? Kann man dann nicht sagen das das auto ausgebrochen ist?....
Ätzend sowas :/
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Die straße war sogar leicht feucht gab nieselregen ehrlich jetzt :D
Du könntest aber auch argumentieren, dass du Nankang/Wangli/ShingShong-Reifen drauf hattest. ^^
Interpunktion und Orthographie dieses Postings ist frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Warte erst mal ab, ob was kommt und was kommt. Also was genau Dir vorgeworfen wird und wie das Ganze sanktioniert wird. Und wenn dann was gekommen ist, kannst Du immer noch sehen, ob und wie Du drauf reagierst. Und dies ggf. dann auch mit nem Anwalt besprechen.
Bearbeitet von: mb100 am 15.05.2013 um 19:35:28
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Alles klar danke für die Antworten , wie gesagt ich wollte weder driften noch war ich zu schnell, ich bin so gefahren wie immer zur arbeit hin und zurück , reifen sind neue vredestein .
An meinem Auto wurde auch nichts überprüft wie z.B die Reifen , den Bullen hat das gar nicht interessiert für ihn war ich zu schnell Fertig.
Auto ausgebrochen = nicht angemessene Geschwindigkeit. Auch bekannt als "zu schnell" (für die Verhältnisse).
Dieser Argumentation kann ich folgen.
Ich würde es aber erst einmal so handhaben wie von "mb100" beschrieben.
P.S. Es sind keine "Bullen" sondern Polizeibeamte.
Also ein Holzpfeiler ist der Pfosten von einem Zaun?
Wenn es "Privatbesitz" war, wieso hast du dann gleich die Polizei gerufen?
Die holt man erst wenns nicht anders geht, sprich Verletzte oder grosser Sachschaden...?!
Nach deiner Beschreibung hats mit der Besitzerin ja hingehauen?
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Zitat:
An meinem Auto wurde auch nichts überprüft wie z.B die Reifen , den Bullen hat das gar nicht interessiert für ihn war ich zu schnell Fertig.
Weidetiere interessieren sich meistens nicht für solche Dinge ...
Was "meinte" denn der Polizist?
Würde auch erstmal abwarten was von der Staatsanwaltschaft kommt.
Wie allerdings ein brachialer 316i bergauf, bei gerader Straße , relativ Untertourig (gehe ich mal davon aus, wenn du langsam warst) ausbrechen kann ist mir aber ein Rätsel.
Selbst mit im 316i Compact braucht man mit guten Reifen bei feuchter Straße einiges an Willen damit er etwas Quer kommt ( im 2. Gang schon ziemlich schwer).
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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Mitglied seit: 18.03.2013
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Wenn man vom 4ten in den 3ten schaltet ist man dann untertourt ??? Lies lieber richtig ausserdem hab ich das nicht nötig hier im forum gesichten zu erzählen , wenn ich zu schnell gewesen waere wuerde ich das hier sagen warum auch nicht oder denkste die bullen lesen mit und ich erzähle das hier so wie ich es den erzählt habe damit meine aussage übereinstimmt læcherlich ...
Zitat:
(...) Lies lieber richtig (...)
(...) denkste die bullen lesen mit (...)
(Zitat von: Eren91)
Zitat:
P.S. Es sind keine "Bullen" sondern Polizeibeamte.
(Zitat von: ThaFreak)
Und dann wäre doch noch meine Frage?!
Mitglied seit: 18.09.2011
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4337 Beiträge
Zitat:
Wenn man vom 4ten in den 3ten schaltet ist man dann untertourt ??? Lies lieber richtig ausserdem hab ich das nicht nötig hier im forum gesichten zu erzählen , wenn ich zu schnell gewesen waere wuerde ich das hier sagen warum auch nicht oder denkste die bullen lesen mit und ich erzähle das hier so wie ich es den erzählt habe damit meine aussage übereinstimmt læcherlich ...
Du bist nicht schnell gewesen, also wirst du wenn du vom 4ten in den 3ten geschaltet hast, wohl nicht über 4000 U/min gewesen sein , dann noch deine gegeben Örtlichkeiten wie Bergauf ... da fällt es mir einfach schwer dass ganze zu glauben, dass du nicht zu schnell warst.
Aber es ist ja nicht an mir dass zu Beweisen.
Zitat:
denkste die bullen lesen mit und ich erzähle das hier so wie ich es den erzählt habe damit meine aussage übereinstimmt læcherlich ...
Wie hier gibt es keine totale Überwachung o.O ?
Klar lesen die mit, haben dich auch schon ermittelt und alles der Staatsanwaltschaft übermittelt ;).
Also gebts Obacht.
"Bulle" Sahen die wirklich so aus?
Falls ja, kannst du beruhigt schlafen, dann kommt nichts.
Falls es allerdings doch ein Polizist war, würde ich denen gegenüber das Wort nicht nutzen.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
Mitglied seit: 07.04.2013
Pforzheim
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185 Beiträge
Ich Finds bisschen schade dass ihr den Jungen/jungen Mann / Mann vorwerft zu schnell gewesen sein, anderst rum wenn du auf eine Landstraße warst, auf der man 80 oder 100 km/h fahren darf , und dann in den 3. schaltest kommt es mir auch bisschen komisch vor. Auch wenn du aus einer Kurve kamst die auf Landstraßen meistens agilär Gefahren werden also 70-80 km/h (nehm ich mal als Wert) ist der 3.gang halt fragwürdig. Denn ich glaub nicht dass dieser "Berg" ( kann auch einfach nur ein größerer Hügel sein) so steil ist das man in den 3. muss. Aber wie gesagt ich will dich nicht verurteilen, ich würde sagen abwarten bis der Brief von der Polizei kommt. Dort steht drine was man dir vorwirft und dort kannst du dich in einem Fragebogen über die Tat äußern.
Sollte es dann dazu kommen das es nicht zu deinen Gunsten endet und du dir 100% sicher bist dass das was du hier schreibst richtig ist solltest du vielleicht doch einen Anwalt nehmen oder einfach die nachschulung machen und daraus was mitnehmen ( lernen ).
Also viel Glück :D
Finde ich auch sehr nett, einen Forums-Kollegen hier runter zu machen.
Shayer