Blitzer im Verkehrsberuhigten Bereich?
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Hallo Leute,
ich denke mal jeder von euch kennt dieses Verkehrszeichen hier:
Dass dort geblitzt werden darf ist klar, aber wird das denn auch gemacht?
Ist hier im Forum vielleicht jemand von der Rennleitung oder ein anderer User der etwas in der Richtung mitbekommen/gesehn hat?Grund für meine Frage ist nicht, dass ich vorhabe wie ein Idiot mit meinem dezent getunten 3er BMW da durch zubrettern!
Sondern beruflich arbeite ich in einer Einrichtung, die sich in so einem Bereich befindet und komme ab und an in die Verlegenheit ein Fahrzeug zu fahren mit dem ich auch bei Verkehrsverstößen belangt werden kann XD
Ansonsten fahre ich eigentlich immer angepasst, das heist an unübersichtlichen/gefährlichen Stellen langsamer und halte mich immer grob an die Geschwindigkeitsbeschränkungen, aber darum geht es ja nicht, ihr sollt nur kein falsches Bild von mir bekommen ;)
Nun meinte ein Kollege dort gilt Schrittgeschwindigkeit, aber es hält sich nicht einmal die Polizei daran, alle fahren mit mindestens 20-30kmh da durch!
Wenn dort einer mit 21kmh (= 3 faches der erlaubten Geschwindigkeit) geblitzt werden sollte sieht es ziemlich schlecht aus!
Ich fahre die Strecke nun mehrmals täglich, würde ich also mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wäre ich wohl ein Verkehrshindernis und alle würden mich anhupen XD
Was meint ihr, wie macht ihr das und habt ihr schonmal einen Blitzer dort gesehn, oder wurdet sogar da schonmal geblitzt?Bearbeitet von: Fresh Prinz am 14.05.2013 um 19:52:31
One of the last wild Ducks!
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Hallo Fresh Prinz,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Blitzer im Verkehrsberuhigten Bereich?"!
Gruß
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Ja, ist bei uns öfters der Fall im verkehrsberuhigten Bereich ... die 8 km/h fährt dort keiner .
Wenn du schnell durchfährst (und 30km/h kann man als durchaus schnell ansehen) und jemanden anfährst , dann wird das böse Enden.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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Danke erstmal für die schnelle Antwort!
Das ist natürlich klar, wie gesagt ich fahre immer angepasst und wenn nicht zumindest mit Blaulicht und Sierene ;)
Mir geht es eher darum, ob dort geblitzt wird?
Denn wenn ich mit einem anderen Fahrzeug oder meinem Privat PKW durchfahre (ist eine lange breite und übersichtliche Straße direkt neben einem Krankenhaus) und mit ca. 20 kmh geblitzt werde dürfte der Schein weg sein...
Meine Kollegen, (darunter auch ein Polizist aus der Bereitschaft) lachen mich deshal aus und sagen das macht keiner, dann wär jeder Fahrer seinen Schein los!
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 14.05.2013 um 20:06:55
One of the last wild Ducks!
Hi!
Warum sollen die Blau/Grüne Freunde da nicht blitzen dürfen??!
Erst letztes Jahr hab iwo gelesen das in den Bereich einen Rasser mit 60km/h und paar Roller mit 50 erwischt haben! :/
Wen sich paar Anwohner beschweren dann ist es durch aus möglich das eine Kontrolle durchgeführt wird!
Mfg
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Zitat:
Mir geht es eher darum, ob dort geblitzt wird?
Ja, ist bei uns öfters der Fall im verkehrsberuhigten Bereich ... die 8 km/h fährt dort keiner .
Dass war schon darauf bezogen ;).
Blaulicht und Sirene => Einsatz => Sonderrecht => Blitzt zwar , kostet aber nichts soweit ich weis.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
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Ich wurde mal mit 16 km/h gelasert und musste direkt blechen (haben mich rausgezogen). In Rixdorf/Neukölln....
Alle fahren da viel zu schnell, ich bin IMMER der langsamste da!
Ich werde sogar oft angehupt, angepöbelt und überholt.... aber naja was solls, mich erwischt es sowieso immer....
Der Schein ist doch erst ab 31 km/h zuviel weg, oder irre ich mich da?
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Das mit Blaulicht ist klar ;)
Aber Privat oder mit einem Nichteinsatzfahrzeug läuft das dann wohl anders :(
Beschweren wird sich dort sicher keiner, auf der einen Seite ein Krankenhaus, dann Gärten mit Häusern und kaum einer fährt mit 30 durch...
Werd wohl weiter strich 20 fahren und hoffen dass ich nicht abgelichtet werde!
Hab grad entdeckt, dass Schrittgeschwindigkeit nicht wirklich definiert ist:
Zitat:
Der Begriff Schrittgeschwindigkeit ist gesetzlich nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen mehrerer deutscher Obergerichte bei maximal 7[1] beziehungsweise 10 km/h[2]. Der österreichische Oberste Gerichtshof setzt in einem Spruch die Schrittgeschwindigkeit mit 5 km/h an.[3] In der Literatur[4] wird teilweise eine Geschwindigkeit von 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit befürwortet, da eine niedrigere Geschwindigkeit einerseits nicht zuverlässig von den gängigen Geschwindigkeitsmessern angezeigt werden kann und andererseits die Fahrstabilität, gerade von Fahrradfahrern, ab einer Geschwindigkeit unter 10 km/h deutlich vermindert ist, was eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer darstellt. Auf jeden Fall ist die Geschwindigkeit so zu wählen, dass man vorausgehende Fußgänger nicht bedrängt oder zum Ausweichen nötigt.
Im Straßenverkehr ist die Schrittgeschwindigkeit in Deutschland unter anderem in § 20 Abs. 2, § 21a Abs. 1 Nr. 3, § 24 Abs. 2 StVO für bestimmte Situationen vorgeschrieben. Schrittgeschwindigkeit gilt beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen. Außerdem ist die Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben bei der Vorbeifahrt an haltenden Bussen, die an der Haltestelle das Warnblinklicht eingeschaltet haben.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/SchritttempoIn dem Zusammenhang ebenfalls interessant ist:
Zitat:
In seinem Urteil führte das Amtsgericht zur Schrittgeschwindigkeit aus, dass diese deutlich unter 20 km/h liegen müsse. Das Gericht war sich dabei sehr wohl im Klaren, dass unter Schrittgeschwindigkeit nach dem Sprachgebrauch die durchschnittliche Fußgängergeschwindigkeit zu verstehen ist, welche mit 4 bis 7 km/h anzusetzen wäre. Für die Definition der Schrittgeschwindigkeit könne im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) jedoch nicht auf eine bestimmte km/h-Größe zwischen vier und zehn km/h abgestellt werden, da eine solche mittels Tacho nicht zuverlässig messbar wäre. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Probleme für langsam fahrende Radfahrer entschied das Amtsgericht, unter Schrittgeschwindigkeit sei eine Geschwindigkeit zu verstehen, die jedenfalls deutlich unter 20
km/h liege, jedoch oberhalb von zehn km/h. Die einzuhaltende Schrittgeschwin-digkeit wurde deshalb mit 15 km/h ange-setzt (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04)
Quelle:
http://www.kfz-auskunft.de/news/6933.html In der Fahrschule habe ich mal 7kmh gelernt, bei 10 oder gar 15kmh wäre die Strafe bei 20kmh wohl wirklich zu vernachlässigen, da schaltet sich nichtmal der Blitzer ein XD
Zitat:
Der Schein ist doch erst ab 31 km/h zuviel weg, oder irre ich mich da?
Hast Recht, innerorts ab 31, außerorts ab 41Kmh!
ABER ich dachte es gibt eine Sonderregelung mit dem x Fachen der Geschwindigkeit!
Schließlich macht es einen Unterschied ob ich mit 30km zu schnell durch eine 5er Zone Fahre oder aber durch eine mit Schrittgeschwindigkeit...
Bearbeitet von: Fresh Prinz am 15.05.2013 um 00:51:54
One of the last wild Ducks!
Ka ob die da blitzen
aber meiner Ansich nach gehören Blitzer genau dort hin.
Vor Krankenhäusern und vor Schulen machen sie genau das wofür sie eigendlich da sind.
MFG
Schrittgeschwindigkeit ist eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, sie jedenfalls wesentlich unter 20 km/h liegen
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7-8km/h wird man wohl mit keinen Normaloauto fahren können ... also 1. Gang einlegen , Kupplung rauslassen und so vor sich hin tuckern ohne Gas zu geben.
So wurde es mir zumindest in der FS damals beigebracht.
Ein flotter 3er macht immer Spaß.
bei uns ist "um die ecke" ist auch so eine spielstraße, dort stand schon 2x eine geschwindigkeitsmeßtafel. mit Sie fahren XX km/h
ich habe mich mal mit einem polizisten unterhalten, der in einer 30er zone blitzte.
er sagte mir sie schießen erst fotos, wenn einer über 45km/h fahren würde,
ich denke mal bei schrittgeschwindigkeit wird es ähnlich gehandhabt, warscheinlich so wie E36-Freak sagte ab 20km/h, denn dann ist es schon deutlich über schrittgeschwindigkeit.
Nu mal los....
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Naja ich wurde schon mit 6kmh zu viel (abzüglich der 3kmh Toleranz) in einer 30er Zone abgelichtet!
Somit ist das wohl von Ort zu Ort und Polizist zu Polizist verschieden!
Ein bekannter wurde auch schon wegen 5kmh zu schnell in der Stadt geblitzt, was ich allerdings als Abzocke empfinde...
Glaub auch nicht, dass wenn im Verkehrsberuhigtem Bereich geblitzt werden würde, das Teil erst ab 20kmh Fotos schießt!
Werd wohl weiter fleißig mit 20-30 da durch tuckeln, fals sie wirklich mal blitzen komm ich mit einem blauen Auge davon!
Alle Vorsicht hin oder her 7kmh halte ich für übertrieben, 10 wären schon okay, aber 7 kann niemand messen bzw abschätzen, außer man hat nur einen 30kmh Tacho XD
Schrittgeschwindigkeit fahre ich auch nur, wenn ich durch eine Fußgängerzone neben Fußgängern fahre (und ja ich darf das!)...
Wenn sich nichtmal die Polizei daran hält ist das ganze ein Witz falls sie wirklich blitzen würden!
Solange man nicht durchballert sondern mit 20 oder je nach Starße auch nur 10 vorsichtig durchfährt ist das doch kein Problem!
Da gibt es genug 50er Zonen die Stellen hat die ich nie mit 40 oder mehr durchfahren würde -.-
One of the last wild Ducks!
Zitat:
Naja ich wurde schon mit 6kmh zu viel (abzüglich der 3kmh Toleranz) in einer 30er Zone abgelichtet!
30er Zone ist aber kein verkehrsberuhigter Bereich und da ist der Begriff der Schrittgeschwindigkeit so wie in meinem Post zitiert so definiert
...sicherlich sagt man 3-7 km/h ist Schrittgeschwindigkeit aber eine gerichtsverwertbare Messung mit einem entsprechenden Messgerät wird da sicherlich höher angesetzt..
Der Gesetzgeber sagt ja auch bei Überschreitungen bis 10 km/h....einige Gemeinden und auch einige Blitzer in Großstädten lösen schon bei 3 km/h aus...ich weiss jedenfalls aus dem Bekanntenkreis das sie wegen lächerlicher 3 km/h zuviel Post bekommen haben
Ersteller dieses Themas
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Wenn du bei den 3kmh die 3kmh Tolleranz bereits abgezogen wurden, dann waren es ja um die 6kmh!
Nach meinen Nachforschungen im www kommt es wohl öfter vor, dass im VBB geblitzt wird!
Solange man unter 36kmh bleibt, kommt man noch ganz gut weg!
One of the last wild Ducks!