Wie stelle ich das Gewindefahrwerk richtig ein?
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guten abend
ich habe mir jetzt ein gewindefahrwerk zugelegt und eingebaut aber der erlaube bereich sieht mir doch verdammt hoch aus
könnt ihr mir sagen ob ich vllt den erlaubten bereich von der falschen stelle einstelle?
hier bilder :
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Hallo wg991,
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Gruß
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kann mir nicht vorstellen das du den nicht tiefer drehen darfst , der geht ja fast nicht mehr höher .
das passt schon so . 21cm bis 24,5cm toleranzbereich bzw einstellungsbereich .
aber es wird sich noch setzen .
MFG Mani73
wenn zwei einer meinung sind , dann hat einer zuwenig nachgedacht.......
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na toll habe eigentlich gehofft das ich etwas falsch gemacht hab da er vorne so tief es geht eingestellt ist und hinten fast ans max hoch gedreht wie es erlaubt ist und es sieht so aus als hätte ich eine keilform wo die front hoch geht -.-
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Hi
steht nicht noch drin wieviel Abstand zwischen Radlaufunterkante und Felgenmitte sein darf? So trägt der Tüv ein und bei meinem FK Fahrwerk stehts auch so im Gutachten.
MfG
Jochen
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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nein nur das steht da und halt für die ha
mehr findet man nicht zum einstellbereich ..
bin schon kurz davor es vorne einfach tiefer zu drehen und versuchen es so eintragen zu lassen
hab immerhin 6cm restgewinde
leider hab ich kein besseres bild gemacht aber hier auf dem kann man es etwas erkennen
hinten perfekt aber wenn man vorne die m3 front sieht denkt nur owei :(
Mitglied seit: 13.05.2009
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Kannst es so versuchen, bin auch tiefer gegangen als im Gutachten angegeben. Ist anstandslos eingetragen worden, solltest halt nicht übertreiben.
Edit:
@Tobi83
Bei mir sinds 310mm VA und HA :-)
Bearbeitet von: jochen78 am 30.04.2013 um 23:23:30
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
In den Fk gutachten sind 325mm radmitte bis unterkante als min angegeben. Ich bin mit 285mm hingefahren und wurde nett dazu aufgefordert höher zu drehen. Habs dann auf 300 gedreht und wurde mit 295mm eingetragen. Kommentar vom GTÜPrüfer: 5mm geb ich dir noch falls es sich setzt :)
war allerdings bei meinem e36
jetzt im e46 coupe unterwegs!!!
Die Zeiten sind rum!
TÜV trägt nichts mehr ein unterhalb der TÜV-Grenze! Habs selbst mit meinem TA-Technix letze Woche probiert! Auto war auf der Bühne, wurde gecheckt ob was schleift usw. Alles war bestens!
Ich war rundum ca 1,5 - 2cm tiefer als im Gutachten steht. Aussage vom Sachverständigen war "Seit Januar 2013 hast damit ein Problem! Es müssen aufwendige Tests durchgeführt werden"
"Schleudertest"
"Hochgeschwindigkeitstest"
"Achslasttest"
Die kosten Geld! Er meinte ca. 1 Tag bis alles getestet wurde dann kann man es außerhalb des TÜV Bereichs eintragen lassen! Alles andre ist nicht mehr zugelassen! Und das war ein Sachverständiger!!!
Mitglied seit: 13.05.2009
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Zitat:
Die Zeiten sind rum!
TÜV trägt nichts mehr ein unterhalb der TÜV-Grenze! Habs selbst mit meinem TA-Technix letze Woche probiert! Auto war auf der Bühne, wurde gecheckt ob was schleift usw. Alles war bestens!
Ich war rundum ca 1,5 - 2cm tiefer als im Gutachten steht. Aussage vom Sachverständigen war "Seit Januar 2013 hast damit ein Problem! Es müssen aufwendige Tests durchgeführt werden"
"Schleudertest"
"Hochgeschwindigkeitstest"
"Achslasttest"
Die kosten Geld! Er meinte ca. 1 Tag bis alles getestet wurde dann kann man es außerhalb des TÜV Bereichs eintragen lassen! Alles andre ist nicht mehr zugelassen! Und das war ein Sachverständiger!!!
(Zitat von: xxLexanixx)
Also mit 310mm Abstand zwischen Radlaufunterkante und Felgenmitte bin ich noch nicht unterhalb der Tüv Grenze. Solange ich bei meinem Tüv noch auf bzw. über die Grube komme ist alles klar.
Am Anfang der Grube ist dort ein Absatz denke der wird so 8 - 9 cm haben. Da mußt drüber kommen, dann ist das Auto nicht zu tief...
Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen...
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Zitat:
Die Zeiten sind rum!
TÜV trägt nichts mehr ein unterhalb der TÜV-Grenze! Habs selbst mit meinem TA-Technix letze Woche probiert! Auto war auf der Bühne, wurde gecheckt ob was schleift usw. Alles war bestens!
Ich war rundum ca 1,5 - 2cm tiefer als im Gutachten steht. Aussage vom Sachverständigen war "Seit Januar 2013 hast damit ein Problem! Es müssen aufwendige Tests durchgeführt werden"
"Schleudertest"
"Hochgeschwindigkeitstest"
"Achslasttest"
Die kosten Geld! Er meinte ca. 1 Tag bis alles getestet wurde dann kann man es außerhalb des TÜV Bereichs eintragen lassen! Alles andre ist nicht mehr zugelassen! Und das war ein Sachverständiger!!!
(Zitat von: xxLexanixx)
ich habe auch ein fahrwerk von denen steht bei dir nicht das selbe?
oder steht bei dir das selbe aber sieht einfach besser aus ?^^
Ich sag ja liegt alles im Bereich was im Gutachten steht tragen sie es problemlos auch ein :)
Aber wenn er drin stehen hat für die VA 210mm muss er das so lassen :(
Bei meinem TA steht drin das ich im selben fall nur 195mm brauch also 15mm tiefer! Und hinten darf ich 5mm tiefet als dein Gutachten.
Du hast kein TA-Technix! Meine Verstellteller sind nicht rot! und bei mir sind zwei Teller so dick wie bei dir einer ^^
Seltsam alles...
Bearbeitet von: xxLexanixx am 30.04.2013 um 23:42:50
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hab grade gesehen das ich eins von v-maxx habe und im gutachten steht hiltrac
bin durcheinander gekommen da das von TA-Technix auch zur auswahl stand
unzufrieden bevor ich nur ein meter damit gefahren bin xD fängt ja gut an mit dem fahrwerk
ja also ich leide mit dir! Wird sich zwar wie schon gesagt wurde noch etwas setzen aber erwarte keine Sprünge!
Zudem du ein Problem haben wirst! Bei dir ist deine Radmitte zur Radkante eingetragen! Und wenn es sich setzt und unter dieses Maß fällt MUSST du es hochschrauben das du das was im Schein steht einhälst!
Das hat mein Bruder letzes Monat mit seinem Gewindefahrwerk erlebt! 1cm tiefer als im Schein eingetragen aber nach dem einbau haben wir nix mehr verstellt und es MUSS hochgeschraubt werden -.-
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Linkdas ist das fahrwerk welches ich habe aber ich glaube der typ hat mich verarscht mit seinen angaben
"Tüv geprüfter Verwendungsbereich Vorderachse 40 - 75mm - Hinterachse 30 - 60mm"
hi,
ich hab nich alles gelesen... vielleicht wiederhol ich mich hier.
vielleicht hast du einfach falsche federn vorn dabei bekommen. stimme die nummern auf de federn mit dem gutachten überein?
nimm mal kontakt mit denen auf und beschwer dich.
gruss
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also mir wurden die richtigen federn geliefert
aber naja wenigsten ist das fahrwerk angenehm weich zu fahren :D
nun habe ich aber eine neue frage:
denn ich habe gelesen das ich das fahrwerk doch tiefer schrauben kann, denn das gutachten soll eine art "richtwert" sein wenn der rest vom auto original ist. ich habe aber ein komplettumbau und da die reifen nach §21 eingetragen werden sollen wäre es auch möglich das fahrwerk nach § 21 einzutragen nur halt etwas tiefer
stimmt es das ich bei einer abnahme nach §21 tiefer fahren darf?
hab dir oben aufgelistet was bei §21 für Tests durchgeführt werden müssen jetzt -.- habs ja auch unter TÜV Bereich probiert...