Zitat:
mir sagte ein schlüßelmensch mal das er das nicht darf!
(Zitat von: BMWBT52)
Damit hat er recht, wenn du die Fahrzeugschlüssel meinst. Die Anzahl der im Umflauf befindlichen Fahrzeugschlüssel muss bei BMW registriert sein.
Meines Wissens nach:
Juristisch gesehen ist das Fahrzeug mit einer Schließanlage ausgestattet. Die Nachbestellung/Nachfertigung von Schlüsseln ist nur dem Besitzer der Sicherungskarte gestattet. Bei Bedarf von zusätzlichen Schlüsseln muss über BMW angefragt und ausgeliefert werden.
Fräst er dir einfach einen Schlüssel nach, macht er sich strafbar. Bevor der neu gefräste Schlüssel im Fahrzeug benutzt werden kann, muss die Wegfahrsperre auf den Schlüssel kodiert werden. Wird das Fahrzeug gestohlen, wieder aufgefunden und wird beim Auslesen festgestellt, dass und wann das Fahrzeug mit einem nicht registrieren Schlüssel gestartet wurde, ist es Essig mit jeder Versicherung. Oftmals kommt dann eine Strafanzeige. Es wäre sonst zu einfach sich einen Schlüssel nachmachen zu lassen, sich mit diesem die Karre stehlen zu lassen und unter Vorlage aller anderen Schlüssel die Versicherung zu kassieren.
Ein nicht ganz unwichtiger Tipp am Rande:
Geht ein Schlüssel verloren, ist dies der Versicherung und BMW zu melden. Bei neueren Fahrzeugen wird dieser Schlüssel dann auch remote über ConnectedDrive im Fahrzeug gelöscht. Ist ein Schlüssel kaputt (z.B. der Geldbörsenschlüssel aus Kunststoff bricht schon einmal gerne), unbedingt die Bruchstücke aufbewahren. Im Falle eines Fahrzeugdiebstahles müssen alle Schlüssel vorgelegt werden, die zu diesem Fahrzeug registriert sind.
Wer einen Gebrauchten erwirbt unbedingt auf die Vollzähligkeit der Schlüssel achten! Fehlt einer (Vorbesitzer meint, die Frau hätte ihn verloren) kann es Probleme geben, wenn es zu einem Kaskoschaden kommt.