also ist BMW B&K jetzt wieder der Buhmann nur weil irgendein Karl Heinz der das Fahrzeug vorher hatte irgendwo eine AHK wie auch immer nachrüsten lassen hat ?
ich finde da sollte man auch mal ein bisschen aufpassen, wenn man hier über irgendwelche Niederlassungen herzieht, vorallem wenn die ganzen wirklichen Gründe hier mehr oder weniger aus der Nase gezogen werden müssen.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo marco107,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "B&K Bad Driburg"!
Gruß
Zitat:
also ist BMW B&K jetzt wieder der Buhmann nur weil irgendein Karl Heinz der das Fahrzeug vorher hatte irgendwo eine AHK wie auch immer nachrüsten lassen hat ?
ich finde da sollte man auch mal ein bisschen aufpassen, wenn man hier über irgendwelche Niederlassungen herzieht, vorallem wenn die ganzen wirklichen Gründe hier mehr oder weniger aus der Nase gezogen werden müssen.
(Zitat von: marco107)
Es geht doch gar nicht darum, hier ein spezielles Autohaus, eine spezielle Niederlassung „fertigzumachen“. Fakt ist halt, dass in diesem Fall die B&K der Vertragspartner war, und wenn ein Produkt sachmangelbehaftet ist, dann ist zunächst mal der Vertragspartner der richtige Ansprechpartner. Auch wenn er von dem Mangel nichts weiß. Nur spielt das keine Rolle; die Sachmangelhaftung stellt ja in diesem Bereich, in dem wir uns bewegen, gerade nicht auf die Kenntnis / fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers ab. Hintergrund der Geschichte ist der Verbraucherschutz; der Verbraucher soll zu dem gehen, bei dem er den Gegenstand gekauft hat. Und nicht von Pontius zu Pilatus rennen müssen. Von daher ist vorliegend B&K der richtige Ansprechpartner. Und zwar unabhängig von der Frage, wer die Anhängerkupplung an den Wagen gepfuscht hat und ob nun ein Anspruch gegeben ist. Letzteres wird im Nachgang geklärt, und es gibt dann auch Möglichkeiten für den Verkäufer, den Lieferanten in Anspruch zu nehmen.
Kleines Intermezzo:
Mir ist schon klar, dass viele Verkäufer an den Hersteller und die Hersteller-Garantie verweisen. Und sich so „rauswinden“. Aber eigentlich ist es deren Privatvergnügen, was die mit dem Hersteller machen. Sie als Vertragspartner sind die richtigen Anspruchsgegner (im Rahmen der Gewährleistung) - und der Hersteller nur im Rahmen der Garantie. Wobei man als Kunde eigentlich - zumindest in den ersten sechs Monaten - über die Gewährleistung besser fährt. Denn der Hersteller kann die Garantiebedingungen weitestgehend selbst bestimmen. Schließlich sind die ne freiwillige Zusatzleistung.
Zurück zum Thema:
Wie gesagt: ob ein Anspruch (bzw. eigentlich zwei; wir haben ja vorliegend zwei Mängel) besteht, wird festzustellen sein. Ich prüfs auch jetzt nicht durch; es ist ja ein Anwalt mit im Boot. Und grad die Weiterfresser-Thematik ist eine der Komplizierteren in der Juristerei - und wenn ich dran denk, dass hier wirklich noch eine dritte Figur mit reinspielt, die zwar die Anhängerkupplung montiert, aber möglicherweise kein Vertragspartner eines der Kaufverträge über das Auto ist… uiuiuiuiui… so nen Sachverhalt hätte ich nicht in der Klausur haben wollen. Wahrscheinlich müsste man auf zwanzig Seiten (Arial, Schriftgröße 11) ne Abhandlung schreiben, um dem Problem gerecht zu werden...
Bearbeitet von: mb100 am 05.04.2013 um 18:38:28
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"