Erfahrungen: Unfall nach Gefälligkeitsfahrt
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Hallo,
folgender Fall:
Der Halter eines PKW ist betrunken und kann den Heimweg nicht mehr selbst antreten. Ein Freund erklärt sich bereit, den Wagen mit Halter nach Hause zu fahren.
Auf der Fahrt ereignet sich ein nicht beeinflussbarer Wildunfall. Die Geschwindigkeit war angepasst und der Fahrer war nicht unter Alkoholeinfluss.
Auch ein weiterer Verkehrsteilnehmer beschädigte (davon unabhängig) sein Fahrzeug bei dem Wildwechsel.
Nun besteht der Halter des Fahrzeuges auf das Übernehmen der SB vom Fahrer.
Greift hier nicht die stillschweigende Haftungsfreistellung?
Bei einem Wildunfall kann unter diesen Rahmenbedingungen nicht von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden. Ich wüsste nicht, wie überhaupt in diesem Kontext der Begriff der Fahrlässigkeit gerechtfertig wäre.
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Hallo ABD,
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Gruß
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Bei einem Nachgewiesenen Wildunfall zahlt, wenn vorhanden, die TK Versicherung. Hierbei entfällt auch die SB.
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Mitglied seit: 07.08.2001
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Hallo Old Men,
die SB muss man auch bei einem Wildunfall selbst tragen. Wenn du ADAC-Mitglied bist, übernimmt dieser diese jedoch ggf..
Richtig. Die Selbstbeteiligung wird die Versicherung vom Halter verlangen und es war des Halters Wunsch, also einfach nichts zahlen.
Shayer
Ich würde mal behaupten wer gefahren ist haftet für den Schaden...
Das ist übrigens auch der Grund warum niemand mit meinem Auto fährt wenn ich am Beifahrersitz sitze und umgekehrt ich niemanden in seinem Auto kutschiere.
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.08.2001
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Mich interessiert eigentlich nur die rechtliche/juristische Komponente in diesem Zusammenhang.
Ich wette, Du wirst / würdest Urteile finden, die in beide Richtungen gehen. Also welche, die die Übernahme der Selbstbeteiligung durch den Fahrer anordnen und welche, die die Selbstbeteiligung dem Halter aufladen. Möglicherweise lassen sich auch welche finden, die die Selbstbeteiligung teilen. Beispiel: 30 % Fahrer, Rest Halter. Entscheidend ist halt die Argumentation der Parteien.
Im Gesetz steht dazu sicher nix; schon allein weil die TK keine Pflichtversicherung ist. Ich guck aber net nach. Scho weil mein Gesetz in der Kanzlei steht.
In meinen Augen hat bei dieser Konstellation der Halter die SB zu tragen. Aus folgenden Gründen:
Zum einen ist die Vereinbarung der Selbstbeteiligung ein Ding zwischen Halter und Versicherung. Von einer hohen Selbstbeteiligung profitiert der Halter - durch günstigere Beiträge. Er hätte ja auch die TK ohne SB abschließen können.
Weiterhin geschah die Fahrt im Interesse des Halters. Und nicht zum Spaß - oder im Interesse des Fahrers. Somit hat dieser auch die Folgen zu tragen.
Auch hat der Fahrer keine Fehler gemacht, also kein Mitverschulden zu tragen.
Allerdings lassen sich auch für die Gegenansicht sicher auch Argumente finden. Und vorliegend ist es wie so oft in der Juristerei: es gibt nicht "die eine richtige Antwort", aber dafür viele Vertretbare...
Bearbeitet von: mb100 am 26.02.2013 um 20:49:40
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
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Mitglied seit: 07.08.2001
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Hallo mb100,
vielen Dank für deinen Beitrag. Dann sollte ich es drauf ankommen lassen.
Die Rechtskosten würden dann wohl ähnlich geteilt. Wer so dumm ist, es darauf ankommen zu lassen, sollte auch bestraft werden.
Hallo!
Es ist sicherlich auch eine Frage, was dir die Freundschaft wert ist.
Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist die bestimmt Geschichte, wenn ein Freund von mir sich so verhalten würde, dass er die SB haben will wäre es für mich auch schon der Fall.
Ich würde nur die SB bezahlen, wenn mich ein Gericht dazu verdonnern würde, bei den üblichen Summen einer SB wird das aber kaum vor Gericht landen.
Sollte der Druck in deinem Freundeskreis auf dich allerdinge sehr groß werden, weil alle der Meinung sind, du müßtest dich zumindest an den Kosten beteiligen, ist das wieder eine andere Sache.
Gruß, Ralf
Mitglied seit: 30.04.2006
Köln/Bonn
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239 Beiträge
Zitat:
Sollte der Druck in deinem Freundeskreis auf dich allerdinge sehr groß werden, weil alle der Meinung sind, du müßtest dich zumindest an den Kosten beteiligen, ist das wieder eine andere Sache.
Gruß, Ralf
(Zitat von: rchmiele)
Dann wären das aber keine Freunde und ich würde die mit in den Wind schießen! Ich würde auch nicht bezahlen. Oder aber entgegen kommen. Aber wenn ich jmd bitte mich mit einem Auto zu fahren und etwas passiert (ohne dessen Verschuldung), dann würde ich auch kein Geld fordern! Außer er hat mitschuld, dann schon.
Suche orig. Sportsitze, bitte melden wenn Ihr oder jemand verkauft.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.08.2001
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2021 Beiträge
Zitat:
Ich würde nur die SB bezahlen, wenn mich ein Gericht dazu verdonnern würde, bei den üblichen Summen einer SB wird das aber kaum vor Gericht landen.
Daran habe ich noch nicht gedacht. Es handelt sich um 200 EUR. Dies ist an sich schon ein interessanter Betrag für eine SB.
Die "Freundschaft" ist mir ohnehin nichts mehr wert. Auch wenn ich auf die Meinung der anderen in solch einer Sache keinen Wert lege, so weiß ich den Bekanntenkreis dennoch hinter mir.
Schon alleine aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des potenziellen Anklägers... ;-).
Er gehört zu der Fraktion, die bei einem gemeinsamen Abend sich privat gerne kostenfrei bewirten lassen, das Leergut der mitgebrachten Getränke am Abend aber wieder mitnimmt :-D.
Nothin' more to say...
Mitglied seit: 03.10.2006
bei Rostock
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283 Beiträge
Ich bin so doof! Ich hätte auch meine SB von meinem Kumpel verlangen sollen! Schliesslich hat er mich ja auf meinen Wunsch hin mit meinem und nicht mit seinem Auto zur Party gebracht weil ich betrunken war. Die Reifen sollte ich mir auch noch bezahlen lassen, weil er hätte ja schliesslich keine Vollbremsung ohne ABS machen brauchen. (Die Reifen mit gerademal 100km waren nach der Vollbremsung nicht mehr zu gebrauchen. Reifen bezahlt die Versicherung nicht)
Mit 100km/h wäre so ein Klatscher mit 2 Rehen auch bestimmt interessanter gewesen als nur mit 50km/h.
Mal im ernst. Ich würde sicherlich nichts geben. Aber ich würde situationsbedingt entscheiden. So wie du die Situation beschreibst aber definitiv nicht
hab ich nicht
Die SB ist nicht unbedingt Sache des Halters, sondern Angelegenheit des Versicherungsnehmers, welche nicht zwangsweise die selbe Person sind.
Meistens wird die Selbstbeteiligung auch nicht an die Versicherung bezahlt, sondern von der Rechnung abgezogen und so ausbezahlt.
(oo==[][]==oo)
Zitat:
Die SB ist nicht unbedingt Sache des Halters, sondern Angelegenheit des Versicherungsnehmers, welche nicht zwangsweise die selbe Person sind.
(Zitat von: Stift1990)
Stimmt.
Ich danke für die Korrektur und bitte, diese Ungenauigkeit zu entschuldigen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"