@shaker81
Genau so ist es! Im Brief bleiben zwar die alten Hersteller/Typschlüssel erhalten (dürfen gar nicht geändert werden)aber z.B. die KW-Leistung passt nicht mehr zur Schlüssel-Nr.!
Und genau das ist in den Tarifierungsrichtlinien der Versicherungen geregelt wie dann vorzugehen ist.
Leider laufen viele "Nasen" rum die im Fzg-Schein nur die Typ-Schlüsselnr. ablesen und dann sagen "da ändert sich nix"...!
Die Gruppenleiter in den Abteilungen sehen das dann anders wenn mal was ist!
Und die "Beraterhaftung" wird dann auch nicht so einfach weil IHR unterschreibt für die Richtigkeit der Angaben am Antrag...das Thema "Dokumentationspflicht nach neuem EU-Recht" hilft euch event. dann dabei...allerdings wirds die vor Mitte nächsten Jahres (wenn überhaupt schon) nicht geben....
Also ruft mal bei der Gesellschaft selber an und nicht beim Vertreter!!!
Viele Begrenzen auch "Zubehörteile" auf 5000.-EUR laut Teileliste...könnte auch Probleme geben wenn der Wagen mal gestohlen wird oder Totalschaden ist...und 5000.-EUR sind mit Fahrwerkstuning (Räder;FWK;) sowie Triebwerk (Kompressor :-)), HIFI-Anlage, Sonderlack usw....schnell überschritten!!
Bilder vom Umbau