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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 10.02.2013 um 22:11:33 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo liebe e36 Fan´s Ich Bräuchte eure Hilfe für eine Felgenkombination 8jx17“vorne und 9,5jx17“ hinten Ich habe zwar führ jede einzelne die abe Aber ich bräuchte ein Teile Gutachten oder so für die Kombi um ohne Probleme die Eintragung zu bekommen Bearbeitet von: LatteBMW am 10.02.2013 um 22:11:33
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Hallo Limousine 320i,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Felgenkombination Hilfe"!
Gruß
Die richtigen Reifen montieren, drauf schrauben, notfalls Platz schaffen und eintragen lassen
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Und wie wäre es dann, wenn man erstmal angibt um was genau es sich überhaupt handelt?
Ohne genaue Angaben wird dir niemand helfen können.
Steht dort in irgend einer ABE drin, dass die Felgen auf dem E36 geprüft wurden? Wenn nein, läuft es sowieso auf eine Einzelabnahme hinaus und dort brauchst du nur die zulässige Traglast.
fwd car's don't drift,... they ass-drag!
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Also sie dürfen beide drauf nur bei der hintern steht dazu fachmännisch eine Radkasten erweiterung forzunehm also boerdeln oder ziehen lassen das ja kein Ding ich habe nur den Tipp bekommen wen ich eine ähnliche felgenkombie auch andere marke habe ist es einfacher sie eintragen zu lassen
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Das war mal. Vergleichsgutachten nimmt, zumindest kein mir bekannter, TÜV-Prüfer mehr an.
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Okay dan wirds woll nur ne einzel abnahme geben ...seit wan ist das so...
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Ein genaues Datum kann ich dir leider nicht nennen. Allerdings waren schon vor 2 Jahren, als ich meine Rondells hab eintragen lassen schon einige Änderungen im Gange und laut Prüfer würde sich das auch noch eine ganze Zeit lang hinziehen.
Am Anfang war es ja auch so, dass die Lauffläche der Reifen vom Kotflügel abgedeckt sein muss, schon bei meiner Eintragung musste das gesamte Gummi, inklusive der Reifenflanke abgedeckt sein.
Ich würde da aber einfach mal zu deinem Prüfer hingehen und mal nachfragen. Letztendlich kommt es ja auf ihn an, was er alles haben will.
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Das ist schon IMMER so, alles was nicht durch das passende Guatchten abgedeckt wird ist keine §19/3 Abnahme sondern eine §19/2 (sogenannte Einzelabnahme).
Da hilft dir auch kein Vergleichsgutachten oder sonstiges das wird immer eine §19/2 Abnahme
Zitat:
Okay dan wirds woll nur ne einzel abnahme geben ...seit wan ist das so...
(Zitat von: Limousine 320i)
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Okay dann werde ich mir mal schlau machen Danke erstmal
Wenn in deinen beiden Gutachten der E36 drinne steht ist das ne einfache Abnahme, das sollte dir keine Probleme bereiten.
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