Zitat:
[font=Arial]hallo in die bmw welt,
es ist zum haareraufen.
gestern brannte mein 5er e60 (bj. 03) - völlig autonom - im heck links aus.
durch beherztes eingreifen mittels feuerlöscher konnte schlimmeres verhindert werden.
warte jetzt auf reaktionen seitens bmw und versicherung.
sieht meiner meinung nach so aus, was die rückrufaktion verhindern sollte. habe natürlich im letztem jahr an der aktion erfolgreich teilgenommen. und nun das.
(Zitat von: 8outlaw8)
"sieht aus" reicht nicht aus zur Bewertung. Es muss durch einen Sachverständigen defintiv nachgewiesen sein, dass besagte Kabelfixierung Ursache des Brandschadens war.
Zitat:
habe schon ein wenig im netz recherchiert und ahne nix gutes. habe vollkasko und noch einen monat gebrachtwagengarantie vom bmw händler.
meine frage an alle spezialisten. ob wie beteiligt sich bmw an solchen schäden. der bmw händler aus weifenfels hat einen kulanzantrag nach münchen geschickt. wieso kulanz? sollte der schaden auf den rückrufgrund zurückzuführen sein, sollte sich die regulierung anders gestalten.
(Zitat von: 8outlaw8)
Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Es geht um die Frage, ob BWM gemäß ProdHaftG haftbar ist oder nicht.
Meine Anmerkungen mit Vorbehalt:
BMW haftet, wenn
* es sich definitiv um einen Konstruktionsfehler handelt und
* wenn eine fehlerhafte Montage (z.B. durch den Servicebetrieb) ausgeschlossen werden kann und
* wenn das Fahrzeug bestimmungsgemäß genutzt wurde.
BMW haftet nicht, wenn es sich zwar um ein defekte Produkt handelt, dieser Defekt jedoch nicht auf einen grundsätzlichen Konstruktionsfehler zurückzuführen ist.
Erfahrungsgemäß wird sich BMW hier erst einmal stur stellen - das hat seinen Grund. Vor der Rückrufaktion vom 26.03.2012, betroffen sind alle E60/E61 ab Baujahr 2003 bis Produktionsende 2010, kam es nur zu vereinzelten Schäden. Nach diesem Termin stieg vor allem die Anzahl der Fahrzeugbrände erheblich an, was zu recht darauf schließen lies, dass diese Schäden durch Trittbrettfahrer oft gezielt herbeigeführt wurden. Da die Anzahl der Trittbrettfahrerschäden diejenige der echten Schäden um den Faktor 20 überstieg, ist man sehr vorsichtig und überläßt die Regulierung lieber den Gerichten. Dies hat nichts damit zu tun, das BMW nicht für Schäden einsteht.
Die Gebrauchtwagengarantie ist hier wertlos, da sie primär, aber keine Sekundärschäden abdeckt. Hat besagte Befestigung aufgrund des Defektes den Schaden ausgelöst, zahlt dir die Garantie eine neue Befestigung - tolle Wurst. Dazu bitte aber die Garantiebedingungen lesen.
Grundsätzlich haftet die Vollkasko. Es muss aber wahrscheinlich in diesem speziellen Fall belegt werden, das die bedingt durch die Rückrufaktion getätigten Änderungen auch fachgerecht durchgeführt wurden. Aufgrund der Situation 2 Absätze weiter oben beschrieben, wird man aber auch da gründlich kontrollieren.
In keinem Fall solltest du jetzt Vermutungen äußern - keiner anderen Person als deinem Anwalt gegenüber. Das was du weißt, ist das dein Fahrzeug hinten links gebrannt hat - fertig!
Hintergrund:
Bei dem besagten Teil handelt es sich um ein Befestigungselement, welches verhindert, dass das dicke Stromkabel in Richtung Motor bei der Durchführung durch den Boden des Kofferaums mit dem Blech in Kontakt kommt. In seltenen Fällen kann das Teil rausrutschen und dann liegt das Kabel an der Blechkante an. Scheuert dieses durch, kommt es zu einem Kurzschluß zwischen Kabelader und Blech und da dies das Kabel ist, durch den auch der Snlasser versorgt wird, fliesen hier schnell ein paar 100 Ampere.
Es handelt sich um folgendes Bauteil:
http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/61/2115/47108067/p1030642-7959354652736896521.JPGDas Schwarze "Kabelende" ist der Übeltäter.
Ob die Maßnahme durchgeführt wurde, kann jeder selbst überprüfen. Die neue Durchführung ist nämlich aus gutem Grund weiß...
Diese Überprüfung sei bitte jedem Besitzer eines E60/E61 anzuraten - insbesondere, wenn er das Fahrzeug im ersten Quartal 2012 oder später erworben hat und er somit beim KBA nicht als Halter eingetragen war und somit auch nicht angeschrieben werden konnte. Hier muss man sich sonst darauf verlassen, dass der Vorbesitzer es hat machen lassen. Kanpp 50% der Angeschriebenen reagieren auf solche Rückrufaktionen nämlich nicht.