Zitat:
aber bei der mechanischen rep. Ist dann bei vielen schon rum da heißt es Austausch statt rep.
(Zitat von: BmwFlaver01)
Das hängt zu einem damit zusammen dass man diverse Teile für mechanische Reparaturen als Händler/Niederlassung nicht bestellen kann, weil entweder BMW oder der Zulieferer dies nicht wünscht.
Was uns zum nächsten Punkt führt, dass für diverse Arbeiten keine Reparaturfreigaben seitens BMW/Zulieferer bestehen.
Eine Vertragswerkstatt ist bei Reparaturen, für die keine Freigabe vorliegen (einfach zu erkennen obs ne Rep.-Anleitung gibt), im evlt folgenden Schadensfall (falls die Reparatur nicht erfolgreich war) nicht abgesichert.
Somit kann keine Garantie auf die durchgeführten Arbeiten gegeben werden, der durchführende Betrieb bliebe auf den Kosten sitzen.......welches Unternehmen halst sich sowas freiwillig auf!?
Als Beispiel nenne ich hier z.B. die elektronische VTG Verstellung von Honeywell für die Dieselturbolader.
Eine Reparatur/Austausch der Stelleinheit wäre möglich, jedoch kann man das Teil als Händler aufgrund der Beschränkungen nicht bestellen und darfs auch nicht tauschen.....nochnichtmal an der Mechanik etwas einstellen ist erlaubt.
Das geht uA so weit, dass man selbst als Alpina Händler größere Schäden an Alpina-Motoren nicht beheben darf. Sobald es in Richtung Block/Kurbeltrieb geht heißt es Motor raus und nach Buchloe schicken.
Zudem sind manche Teile heutzutage aus unterschiedlichen Gründen (technisch, Eu-Vorschrift, Design usw) z.T. so konstruiert, dass sie bei einem Defekt mit den örtlichen Mitteln einer Werkstatt seltenst zu beheben sind oder sich die Instandsetzung schlichtweg nicht lohnt.
Aber Fachexperten wissen das sicherlich schon alles......
MfG