Zitat:
Hallo Triggi,
erstmal Danke, dass du dir die Zeit nimmst mir meine Fragen zu beantworten.
Mein Problem is nun das, dass ich ein Gutachten zu Felgen der Größe 8x18 ET35 5x120 finde,
da aber bei den Auflagen stets drinne steht, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen.
z.B.
"Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein."
"Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen."
Und noch mehr..
Also muss ich die Veränderungen doch vornehmen, oder?
So gesehn kann ich dann doch nur 17" Felgen OHNE Karosseriearbeiten dranmachen, richtig?
mfg
(Zitat von: cemifer)
Das steht immer drinne, mach dir da kein Kopf, selbst wenn, die Radhausinnenschalen kannst mitn Fön warm machen und dann weg drücken, oder schneiden.
Wie bei den andern auch, stand das bei mir auch drinnen, fakt ist, dass ich auch nix am Radkasten machen brauchte.
Mit der Gradzahl, das heisst nur, dass die Felgen in diesem Radius nicht ausn Radkasten raus gucken, denn die Räder müssen vom Radkasten abgedeckt sein.
In beiden Fällen helfen die Aussagen anderer, die den selben Wagen und auch die selben Rad/Reifendimensionen haben.
Also du willst 8x18 ET35 drauf machen, meine Felgen am E36 haben die selbe ET und auch Breite und die passen beim E36.
Da wird die 8x18er ET35 aufn E46 passen, darfst halt nicht den breitesten Reifen drauf machen :).
Guck im Gutachten wegen der Reifenbreite, ich denke VA wirst nen 225er nehmen (wollen) und hinten entweder auch oder breiter, das steht dann aber im Gutachten drinnen.
lg
Bearbeitet von: Ischl am 02.02.2013 um 17:58:33